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Beweissicherung lt. NÖ-BO 2014

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  •  Weichmann
14.12. - 19.12.2016
6 Antworten 6
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Im Baubescheid steht u.a. dass vor Baubeginn eine Beweissicherung für die direkt an das geplante Bauvorhaben angrenzenden Nachbarbauwerke durchzuführen ist. Im Detail: Westseite ein Wiesengrund, Nordseite die geplante Straße, Ostseite ebenfalls, Südseite ein Zaunfundament. Da im Gesetzestext nichts gefunden, reicht es, wenn ich alles fotografiere? Hat jemand Erfahrung damit? Danke vorab.

  •  Twenty
  •   Silber-Award
14.12.2016  (#1)
Also bei uns hat es der baumeister abfotografiert und das wars

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  •  thomasdoe
  •   Bronze-Award
14.12.2016  (#2)
ist dein nachbar der Bürgermeister?

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  •  Weichmann
15.12.2016  (#3)
Haben bis auf den mit Zaunfundament noch keinen Nachbarn, aber den Baumeister Fotos machen zu lassen, hat sicher mehr Beweiskraft, falls die Gemeinde es einmal genau wissen will. Danke

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
16.12.2016  (#4)

zitat..
Weichmann schrieb: für die direkt an das geplante Bauvorhaben angrenzenden Nachbarbauwerke

Das ist wiedermal so eine Unsitte der Gemeinde: so nach dem Motto eine Auflage zuviel ist besser als eine zu wenig und nutzt´s nicht´s so schadt´s nichts.... habens da halt in ihren abgespeicherten Textvorlagen alles mögliche drinstehen. Da wird dann im konkreten Fall nur schlampig aussortiert und bleibt manches drinnen, was zum konkreten Fall gar nicht passt. Daher: am besten vergessen!!
Schon deswegen, weil die Beweissicherung für solche NAchbarbauwerke zu machen ist, die an das Bauvorhaben angrenzen; wenn es soclhe Nachbarbauwerke nicht gibt, dann ist im Umkehrschluss ein Beweissicherung auch nicht zu machen.

zitat..
Weichmann schrieb: falls die Gemeinde es einmal genau wissen will.

Die Beweissicherung ist nicht für die Gemeinde. Die will da nichts genau wissen. Die Beweissicherung dient den beiden Nachbarn im Falle eines zivilrechtlichen Streites. Wenn das Nachbarbauwerk durch deine Bauführung Schaden nimmt, dann ist das der Baubehörde wurscht, wie das vorher war, wie es nachher war und wer schuld ist. Dafür ist die Baubehörde nicht zuständig. Das geht nur über Gericht.


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  •  Weichmann
18.12.2016  (#5)
Danke.Alles klar. Hatten ja schon Angst, sich einem unverkauften Wiesengrundstück unverkrampft zu nähern.

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  •  rabaum
19.12.2016  (#6)

zitat..
Karl10 schrieb: Das ist wiedermal so eine Unsitte der Gemeinde: so nach dem Motto eine Auflage zuviel ist besser als eine zu wenig und nutzt´s nicht´s so schadt´s nichts.... habens da halt in ihren abgespeicherten Textvorlagen alles mögliche drinstehen. Da wird dann im konkreten Fall nur schlampig aussortiert und bleibt manches drinnen, was zum konkreten Fall gar nicht passt.


Karl du sagst es. Mir habens in meine Baubewilligung als Auflage geschrieben: "Die Wand der Garage muss öffnungslos und in REI 60 ausgeführt werden."

WTF, genau deshalb habe ich auch keine Fenster im Plan und sie in Stahlbeton ausgeführt!?!?


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