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Habe die gleiche Situation bei mir in Steiermark. Laut Auskunft des Beraters sollen wir Sie gemeinsam beantragen (Jungfamilie), solange sie einen Aufenthaltstitel besitzt wird Sie als Österreichische Staatsbürgerin gleichgestellt.
Nehme an das wird in NÖ nicht anders sein. Lg |
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Das verstehe ich nicht ganz. Haus gekauft oder gebaut? sind zwei unterschiedlich dinge. Wenn gekauft und des ist aktuell WBF drauf könnt ihr diese Übernehmen. Wollt ihr am Haus was machen (renovieren)? würde vielleicht eine Altbausanierung besser sein. Ihr müsst sogar beide Beantragen den ihr steht ja auch gemeinsam im Grundbuch und das hat dann auch Auswirkung auf die Berechnung ob ihr die überhaupt übernehmen könnt. Du musst auf alle Fälle alle Personen angeben die den Hauptwohnsitz im Haus haben |
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Hallo vlzivo, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: WBF NÖ wer soll Antrag stellen? |
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Hallo maider187, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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@maider187:
Ist ein Bauträger-Objekt, dass zwar bereits schlüsselfertig gebaut wurde, aber der Bauträger hat die Fertigstellungsanzeige noch nicht gemacht, damit man WBF noch beantragen kann. |
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