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lt. Önorm B 2210 wird wie folgtÖffnungen bis 0,5 m2 sind nicht abzuziehen, etwelige Leibungen werden zusätzlich verrechnet. Bei Öffnungen von 0,5 bis 4 m2 wird nur dann durchgerechnet wenn eine Leibung ausgebildet ist, ansonsten wird die Leibungslänge verrechnet, jedoch mit mind. 25cm! Bei Öffnungen über 4m2 wird abgezogen! Achtung bei Innenwänden - hier muß jede Wand für sich betrachtet werden! Für Wände in GK-Bauweise gibt es zusätlich Normen! |
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Erstmal danke für die Antwort - - in meinem Fall gehts konkret um einen Holzriegelbau und um Außenwände. Ist hier auch die "Grenze" 4m2? |