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Keiner? |
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Hallo MissT,
für die Ermittlung der Gebäudehöhe gibt es nicht die eine Richtmarke am Grundstück, vielmehr ist es ein errechneter Durchschnittswert lt. NÖ Bauordnung 2014 § 53: "Die Höhe der jeweiligen Gebäudefront ist nach deren mittleren Höhe (Berechnung: Frontfläche durch größte Frontbreite) zu berechnen." Bei der Veränderung der Höhenlage des Geländes musst du dafür sorgen, dass die zulässigen Hauptfenster des Nachbarn ausreichend belichtet werden können, dh. Lichteinfall unter 45 Grad mit 30 Grad seitlicher Verschwenkung. § 67: "... bei der Bemessung der Gebäudehöhe die ausreichende Belichtung der Hauptfenster zulässiger Gebäude auf den Nachbargrundstücken gewährleistet ist." |
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Die meisten Gemeinden haben einen (gratis) Bausprechtag, den würde ich dir bei so etwas dringend empfehlen. Dort sitzt vor allem fast immer der jeweilige zuständige der dann nachher deinen Einreichplan beurteilen wird.
Abgesehen davon: es wird meistens ein Bezugspunkt ca. am Straßenniveau genommen für alle diese Messungen. Ist aber auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. |
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...oder du stellst deine frage im baurechtsforum, dann siehts karl10 und kann dir helfen |
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wie die Kollegen schon sagen - Am besten machsts du eine Skizze (seitlicher Schnitt mit bestehendem Niveau und "geplantem Niveau" an der Grundgrenze. Danach würde ich die Crew vom Energiesparhaus ersuchen den Beitrag zu verschieben ins Baurecht- Forum. Wie Thomas sagte, Karl10 ist wahrscheinlich einer der Top5 Baurechtsexperten in NÖ. Die Zulässigkeit von Geländeveränderungen in Hanglagen für die 3m Höhe der Nebengebäude, ist aber etwas, dass man ohne Praxiserfahrung bzw. Expertenhilfe nur schwer aus dem Text der BO BO [Bauordnung/Baugesetz] lesen kann. KArl10 hat so eine Frage aber schon einmal beantwortet soweit ich weiss! liebe Grüße, Reini |
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Danke, ich habe den Beitrag heute Mittag noch mal ins Baurechtsforum eingestellt! |
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Was kam da eigentlich Antwort raus? Was ist wenn fertige strasse um ca 20cm höher ist als gewachsener Boden des Nachbarn. Dann wird er ja beim Bauen bisl was anschütten damit ihm das strassenwasser net in den Grund reinrinnt. Somit hättest du ja dann auf sein neues Niveau nur mehr zu. B.270cm Höhe und dein ng höher machen können. Da könnte ja jeder Erde hinschütten auf unbebautes Grundstück, gras anbauen und schon wäre gewachsene geundhöhe um einige cm höher 😨 Wie wird das gemessen? |