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Sollte ja so sein aber wie du siehst, auch in MRus Fall, macht das der Besitzer nicht oder es ist ihm völlig wurscht. Wenn man dann die Zeit investiert um den Dreck einzusammeln dann hast auch die 2min Zeit um den Dreck auf seinen Grundstück wieder zu schmeißen und eben nicht in deine eigene Mülltonne. Beim grillen hast eben Rauch und den Geruch hat der Nachbar dann auch . Grad unsere Nachbarn sind solche blassen Vegetarier und machen immer alle Fenster zu wenn jemand grillen tut . |
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ja wie sollen die denn a farbe kriegen wenn du dauernd grillst und sie sich ob der Geruchsbelästigung dauern drinnen verbarrikadieren müssen ??? -;) |
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bestimmt lol- Blätter alleine geben keinen guten Kompost da sie sehr langsam verrotten. der Typ hat nicht viel Ahnung . |
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stimmt auch wieder |
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Das stimmt so nicht, muss man halt nur anders behandeln. Laubkompost ist besonders gut für schwere eher undurchlässige Böden, weil er die Bodenstruktur positiv beeinflusst. Laub in großem, schwarzen Plastiksack sammeln, oben zumachen, ein paar Luftlöcher reinschneiden, alle paar Wochen etwas anfeuchten, und in spätestens einem Jahr hat man fabelhaften Kompost, den man selbst in den Boden einarbeiten kann oder einfach aufstreut und die Regenwürmer und Co. arbeiten lässt. Wegen des geringen Nährstoffgehalts ist er zB für Gemüsebeete wenig geeignet, aber zur Bodenverbesserung/als Mulchmaterial top. |
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das machst mal mit 4 - 6 kubikmetern. Am Komposthaufen wird das so einfach nichts . |
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Na klar isses ein Aufwand. Aber ob ichs nachm Zamrechnen in den Sack oder auf den Kompost stopf is auch egal |
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ich mag mir jetzt gar nicht ausrechnen wieviele Säcke das sind und auch nicht nachdenken wo ich die ein Jahr lagern würde |
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Weil er´s nicht machen muß. Die Diskussion wird mühsam...Fakt ist, es zählt, was gesetzlich erlaubt (Blätter vom Nachbarn sind zu dulden, Grillen, Musik hören) und nicht erlaubt ist (zb. Mist vom Nachbarn, egal wie das auf mein Grundstück gelangt). |
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was jetzt, ist es lt. Gesetz erlaubt oder nicht? |
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ganz so locker gehts dann doch nicht. Der Eigentümer eines Grundstückes kann dem Nachbarn die von dessen Grund ausgehenden Einwirkungen durch Abwässer, Rauch, Wärme, Geruch, Geräusche, Erschütterungen und Ähnlichen insoweit untersagen, als sie das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benutzung des Grundstückes wesentlich beeinträchtigen |
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ja, logisch, ist erlaubt. Wenn jetzt, um auf das Grillerbeispiel zurückzukommen, du 24 Stunden durchgrillst, wirds eher nicht mehr ortsüblich sein und dein NAchbar hätte das Recht, dir das zu untersagen. Wenn du aber, so wie wahrscheinlich die Mehrheit der Leute, am Wochenende den Griller anheizt bzw. auch jeden Tag, dann wärs ok. Ich will hier nicht der Spielverderber sein, aber das Blätterproblem vom Nachbarn ist x-mal ausjudiziert worden. |
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wenns so eindeutig wäre, dann würde es weder Sachverständige noch Schlichtungsstellen geben müssen. |
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Und dann lager ich zig Säcke auf meinem Grundstück - ganz klar. Es macht einen riesen Unterschied, ob ich die Blätter auf den Kompost kippe (einfach) oder in enge Säcke stopfe (schwierig). Ich brauch keinen Kompost - ich hol mir welchen gratis bei der MA48 ums Eck, wenn ich welchen haben will. Unser Nachbar hat von allem sehr wenig Ahnung, er hat ja auch gemeint, dass es unmöglich ist, dass Blätter Steine verfärben. Von den Natursteinen gehts hoffentlich wieder weg mit der Zeit, von den Betonsteinen nicht fürchte ich. |
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Deshalb meinte ich, wie kommst du dazu mit seinem Dreck (idF. Blätter) deine Biosäcke und Tonnen zu füllen. Bei uns haben die Nachbarn den verursachten Dreck schnell wieder auf deren Grundstück. Wird so von allen praktiziert und außer das man etwas Zeit investiert hat man zumindest mit der endgültigen Entsorgung nix zu tun sondern eben der Verursacher. |
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Wie gesagt - rüber werfen ist indiskutabel und Kindergarte-Niveau. Zudem wohne wahrscheinlich den Rest meines Lebens dort und möchte auch ein einigermaßen nachbarschaftliches Verhältnis wahren. |
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Eh klar aber so ist nur eine Seite "glücklich" und das seid in dem Fall nicht ihr. Mein Vorschlag ist auch nur solcher weil dem Nachbarn, wie du es geschildert hast, euer Problem völlig wurscht ist. |
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Wies der Teufel will hatte ich am Wochenende auch ein ähnliches Thema... Der Nachbar hatte die Gärtner da und die haben einen Spalier-Amberbaum ca. 50cm an die Grundgrenze gepflanzt.
Noch dazu genau dorthin wo ich auf meiner Seite mein Hochbeet machen möchte (Nachbar wusste das). Bin dann rübergegangen und hab meine Bedenken wg. Beschattung meines Hochbeetes und wg. herüberfallendem Laub angemeldet. Aussage vom Gärtner bzgl. Schatten: der Schatten wird zu vernachlässigen sein, da im Sommer die Sonne eh so hoch steht, das wird kein Problem fürs Hochbeet sein. Aussage vom Gärtner bzgl. Laub: Ja, Laub wird sicher zu Ihnen rüberfallen - aber ist ja nicht so schlimm - ist ein guter Dünger fürs Hochbeet! Das arbeitens dann einfach unter und gut ists! Tja, was sollst da noch sagen..... Der Baum bleibt lt. Nachbarn dort stehen.... Ich hab prinzipiell ein sehr gutes Verhältnis zum Nachbarn und hab dann auch nix mehr gesagt. |
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Tja, die Dummheit und Ignoranz der Menschen ist grenzenlos. So ist das nunmal. |
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eine frage der verhältnismäßigkeit.
spalierbäume sind ja prädestiniert dazu um an die grenze gesetzt zu werden - sind praktisch ein erhöhter sichtschutz. in der regel ist die krone schmal und der laubanfall ist gering zumal auch regelmäßig in form geschnitten wird. jeder gärtner würde dir das guten gewissens so planen. aber riesige bäume, die m³-weise laub produzieren - wo dann regelmäßig der größte teil auf dem benachbarten grundstück landet, ist im verhältnis eine ganz andere hausnummer. |
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...und auch nicht erlaubt. Ich glaube, du solltest dich mit dem Blätterproblem abfinden, wenn du´s nicht schaffst, den Nachbarn zu überzeugen, dass er die Bäume wegmachen soll. |