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Fenster bei Einbau beschädigt - was tun

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  •  sabsltr
1.5.2017
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo,

Bei unserem Neubau wurde die Hebeschiebetür beim Einbau bereits beschädigt - der Riss (ca. 10cm) befindet sich im Holzrahmen im Falzbereich - genauer gesagt ist an der Ecke ein Abbruch inkl. oben besagtem Riss. Wir vermuten dass die Hebeschiebetür abgesetzt wurde und dadurch der Teil abgesplittert ist.
Die firma war bereits da und hat den Riss verkittet und meint dass das jetzt sachgemäß bearbeitet wurde - meiner Meinung nach ist das aber nicht der Fall - ich denke die wollen die Gewährleistungspflicht mit dem Abkitten überbrücken.
Hatte jemand schon so einen Fall bzw wann ist die Firma verpflichtet die Hebeschiebetür auszutauschen - bin über sämtliche Tipps, Infos sehr dankbar da wir bei der Firma auf tauben Ohren stoßen.

DAnke mfg

  •  heinzi
  •   Gold-Award
1.5.2017  (#1)
Holzfenster mit fertiger Oberfläche sind sehr heikelund es kommt während der Bauphase und danach auch noch, immer zu Beschädigungen. Diese werden ordentlich repariert. Für das gibt es auch Normen und Richtlinien. Das steht auch in den AGB des Fensterbauers die du bei Kauf akzeptierst. Wenn du ein neues Auto kaufst und du findest irgendwo einen Kratzer, wird das auch nachlackiert oder poliert. Du hast kein Recht auf ein neues Auto!

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  •  melly210
  •   Gold-Award
1.5.2017  (#2)
Wenn die Funktion dadurch uneingeschränkt gegeben ist, die Türe dicht ist etc würde ich sagen die Firma ist ihrer Reperaturpflicht nachgekommen. Die Gewährleistung erlischt dadurch aber natürlich nicht. Falls durch den Riß in ein, zwei Jahren Probleme entstünden müssen sie natürlich dafür gerade stehen.

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