Hallo,
Bei unserem Neubau wurde die Hebeschiebetür beim Einbau bereits beschädigt - der Riss (ca. 10cm) befindet sich im Holzrahmen im Falzbereich - genauer gesagt ist an der Ecke ein Abbruch inkl. oben besagtem Riss. Wir vermuten dass die Hebeschiebetür abgesetzt wurde und dadurch der Teil abgesplittert ist.
Die firma war bereits da und hat den Riss verkittet und meint dass das jetzt sachgemäß bearbeitet wurde - meiner Meinung nach ist das aber nicht der Fall - ich denke die wollen die Gewährleistungspflicht mit dem Abkitten überbrücken.
Hatte jemand schon so einen Fall bzw wann ist die Firma verpflichtet die Hebeschiebetür auszutauschen - bin über sämtliche Tipps, Infos sehr dankbar da wir bei der Firma auf tauben Ohren stoßen.
DAnke mfg
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