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Verantwortungen des Bauherren

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  •  BAU2014
  •   Gold-Award
22.6. - 26.6.2017
7 Antworten | 7 Autoren 7
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Da eben ein fremder Beitrag für dieses Thema massiv herhalten musste, mach ich mal einen neuen Beitrag auf um die Frage der Verantwortungen des Bauherren zu "Diskutieren". Ansich ist ja alles mit entsprechenden Gesetzen geregelt und der Bauherr hat die Pflicht und Verantwortung für die Sicherheit auf seiner Baustelle. Damit sollte ja alles geklärt sein.
Trotzdem gibt es noch die Praxis. Sicherheitshelme, Absturzsicherungen, Sicherheitseinweisungen,.... alles Sachen die auf einer privaten Baustelle nur sehr selten sieht.
Also welche realen Gefahren lauern auf die Bauherren. Wogegen sollte man sich unbedingt absichern?

  •  Baumau
  •   Bronze-Award
22.6.2017  (#1)
Zum Thema Baukoordinator gabs schon mal nen Thread:

http://www.energiesparhaus.at/forum/26704

Mir ist nicht klar, wie "nachfolgend" auszulegen ist.

Wenn die 2 Tage/1 Woche später kommen, ist dies noch immer nachfolgend und zählt hier nur unmittelbar danach?!

Bei gleichzeitiger Arbeitsverrichtung auf der Baustelle wirds unumgänglich sein.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
22.6.2017  (#2)
Versicherungsmäßig:
http://www.energiesparhaus.at/forum/43330

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  •  BAU2014
  •   Gold-Award
23.6.2017  (#3)
Also wenn ich einen BM als GU beschäftige ist es auch naheliegend, dass der auch gleich den BauKO macht.
was aber wenn ich immer nur eine firma gleichzeitig (also zwar mehrere Firmen aber nicht gleichzeitig) auf der baustelle hab. dann ist doch die jeweilige firma selbst für die sicherheit ihrer leute zuständig.
bei privaten helfern ist die lage auch wieder anders.
aber der BauKO alleine ist auch nicht die lösung aller probleme.
wer hatte schon mal einen arbeitsinspektor oder die finanz auf der privaten baustelle?

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  •  Stefan86
  •   Gold-Award
23.6.2017  (#4)
sauberkeit und zeit, dann bist auf der sicheren seite.

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  •  ptelea
23.6.2017  (#5)

zitat..
BAU2014 schrieb: was aber wenn ich immer nur eine firma gleichzeitig (also zwar mehrere Firmen aber nicht gleichzeitig) auf der baustelle hab. dann ist doch die jeweilige firma selbst für die sicherheit ihrer leute zuständig.


Der Arbeitgeber (also in dem Fall die auführende Firma) hat seinen Arbeitnehmern gegenüber eine Fürsorgepflicht, aber als Bauherr/Auftraggeber hast du der ausführenden Firma (und deren Helfern) gegenüber eine Fürsorgepflicht nach ABGB.
Interessantes Urteil dazu (Haftung trotz Baukoordinator):
http://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/zur-haftung-bei-baustellenunfaellen/

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  •  STP123
  •   Gold-Award
26.6.2017  (#6)

zitat..
BAU2014 schrieb: wer hatte schon mal einen arbeitsinspektor oder die finanz auf der privaten baustelle?


Als wir bei einem Freund das Stiegenhaus gemauert haben wurden wir vom Inspektor besucht. Er hat einen Strafzettel hinterlassen wegen einem fehlenden Gerüst!

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  •  Hannes17
  •   Silber-Award
26.6.2017  (#7)

zitat..
BAU2014 schrieb: wer hatte schon mal einen arbeitsinspektor oder die finanz auf der privaten baustelle?


Bei uns war gleich zu Beginn die Finanz.
Die besuchten an dem Tag jede Baustelle im Ort.

Wir hatten für die Bauzeit einen externen Baukoordinator.

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