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Zum Thema Baukoordinator gabs schon mal nen Thread:
http://www.energiesparhaus.at/forum/26704 Mir ist nicht klar, wie "nachfolgend" auszulegen ist. Wenn die 2 Tage/1 Woche später kommen, ist dies noch immer nachfolgend und zählt hier nur unmittelbar danach?! Bei gleichzeitiger Arbeitsverrichtung auf der Baustelle wirds unumgänglich sein. |
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Versicherungsmäßig:
http://www.energiesparhaus.at/forum/43330 |
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Hallo speeeedcat, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Also wenn ich einen BM als GU beschäftige ist es auch naheliegend, dass der auch gleich den BauKO macht.
was aber wenn ich immer nur eine firma gleichzeitig (also zwar mehrere Firmen aber nicht gleichzeitig) auf der baustelle hab. dann ist doch die jeweilige firma selbst für die sicherheit ihrer leute zuständig. bei privaten helfern ist die lage auch wieder anders. aber der BauKO alleine ist auch nicht die lösung aller probleme. wer hatte schon mal einen arbeitsinspektor oder die finanz auf der privaten baustelle? |
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sauberkeit und zeit, dann bist auf der sicheren seite. |
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Der Arbeitgeber (also in dem Fall die auführende Firma) hat seinen Arbeitnehmern gegenüber eine Fürsorgepflicht, aber als Bauherr/Auftraggeber hast du der ausführenden Firma (und deren Helfern) gegenüber eine Fürsorgepflicht nach ABGB. Interessantes Urteil dazu (Haftung trotz Baukoordinator): http://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/zur-haftung-bei-baustellenunfaellen/ |
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Als wir bei einem Freund das Stiegenhaus gemauert haben wurden wir vom Inspektor besucht. Er hat einen Strafzettel hinterlassen wegen einem fehlenden Gerüst! |
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Bei uns war gleich zu Beginn die Finanz. Die besuchten an dem Tag jede Baustelle im Ort. Wir hatten für die Bauzeit einen externen Baukoordinator. |