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"Pickerl" für Gasbrennwertgerät

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  •  Sektionschef
  •   Gold-Award
24.7.2017 1
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Hallo
Habe neulich im Postkasten ein Schreiben vom Rauchfangkehrer vorgefunden, dass ich mich zwecks Termins für eine Überprüfung des Gasbrennwertgerätes mit ihm in Verbindung setzen soll.
Der Grund wäre eine Änderung im Gesetz, wodurch nun sämtliche Gasbrenntwertgeräte mit einer jährlichen "Pickerlüberprüfung versehen werden müssen(habe das Schreiben jetzt nicht bei der Hand).
Ich meine mich zu erinnern, dass früher nur Gasheizungen ab 15kW so eine Überprüfung benötigt hatten und scheinbar wurde dies nun für sämtliche Gasheizungen erweitert. Unser Gerät hat 12kW.
Kennt jemand diese Gesetzesänderung bzw. wo kann ich soetwas nachlesen?
Muss ich diese Überprüfung vom Rauchfangkehrer machen lassen oder kann ich auch einen befugten Installateur oder die Wr. Netze oä. damit beauftragen?
Bundesland ist Wien.
mfg
Sektionschef

  •  MinMax
  •   Gold-Award
24.7.2017  (#1)
hier in NÖ ist noch nichts dergleichen im Briefkasten zu finden.
Das ganze kann ich mir aber nicht so richtig vorstellen: was hat der RFK mit der Therme zu tun? Höchstens was mit dem Rauchfang/Kamin, sofern der überhaupt in seine Hochheit fällt... ich habe im Nebengebäude die Therme an der Wand hängen, der Abzug geht direkt durch die Decke ins Freie und hat 1m Länge. Damit zählt es nicht als Rauchfang der vom RFK jährlich inspiziert und gesäubert werden muss.


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