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Ich verstehe die Frage nicht. In der Einreichung musst du ja konkret angegeben haben, wie du die Mauer aufstellen willst. Und genau so hast du es umzusetzen. Dazu gibt es ja einen Plan.
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Stimmt ist etwas verwirren in der schnelle geschrieben![]() Im Einreichplan ist nur ein Schnitt drinnen von der Wurfssteinmauer aber nicht eingezeichnet wie weit die hinter der Grenze sein muss. Auflagen habe ich auch keine besonderen bekommen Und im Lageplan ist nur beschrieben auf welchen Seiten die kommt |
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Das ist dennoch seltsam, dass dir eine Mauer bewilligt wird, wo nicht klar hervorgeht, wo sie stehen wird. ![]() Mein Wissensstand für OÖ ist, dass die Mauer genau auf der Grundgrenze stehen darf. Bei Steinschlichtung durch die Neigung und das massive Fundament muss auch dieses auf deinem Grund sein, nicht nur die Ansichtsfläche. Clever ist das aber nicht, da du von deinem Grund die Mauer nicht mehr bewirtschaften kannst. Der Nachbar muss nicht dulden, dass du für die Wartung deiner Mauer seinen Grund beanspruchst. Drum verweisen viele auf die gelebte Praxis des 60cm-Hereinrückens, auch wenn es keine rechtliche Grundlage dafür gibt. Hast du Platz, dass du 0,5-1m innerhalb bleibst? |
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Möchte keinen Grund unnötig verschenken und auf ca. 10-15cm an die grenze gehen mit der Mauer.
Steinmauer wird so mit Brauch hinterfüllt wo es danach auch kein Warten nötig sein wird. In den Ansichtsflächen vom Haus ist es schon ersichtlich wo die Steinmauer ist und da ist sie auch bis zur Grundgrenze eingezeichnet. |
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Hab auch eine 2,80 m Steinschlichtung und trotz Bruch Hinterfüllung schwoabts dir was raus, oder es geht in den Fugen Unkraut auf. Nichts auf der Welt ist komplett wartungsfrei. |
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Hast du ein Vlies auch dahinter? |
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Das mit dem Bauen bis zur Grenze stimmt. Aber die Duldungsverpflichtung haben glaube ich alle Bundesländer in irgendeiner Form im Baurecht drinnen. (ich könnte sonst nie etwas an die Grundgrenze stellen) |