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Der Planer muss irgendeinen Höhenbezugspunkt angeben, wie will er sonst nachweisen dass das geplante Gebäude die maximal erlaubte Bauhöhe einhält? Oder der Kanal abläuft? Das mindeste ist, einen fixen Punkt in der Natur (zB Kanaldeckel auf der Strasse) in ein Verhältnis mit der Fubodenoberkante EG zu setzen. Manche Gemeinden fordern auch einen Höhenbezug zum AdriaNull. Die Baufirma braucht ausserdem den Höhenfixpunkt damit sie Bescheidgemäss bauen kann. Wenn der Sachverständige auf der Gemeinde bei der Planprüfung nicht schläft wird er das aber sowieso beanstanden. Lange Rede - kurzer Sinn: JA |
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Vielen Dank für die Info |
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Wir brauchten keinen Höhenfixpunkt bei der Planung oder der Einreichung (nur Haushöhe reichte) |
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hat sich auch bei uns 2x angeboten, wo man schön aus allen Ecken hinmessen konnte. Ein Grenzstein ist schnell mal angebaggert ![]() Ob es Pflicht ist weiß ich nicht. |
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Wenn bei der Baubeschreibung Erdwärme steht,kann man dann trotzdem eine Luftwärmepumpe zb reingeben? |