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Bei uns hats gepasst...haben das alles aber auch vorher bei 2 oder 3 Sitzungen mit dem "Bausachverständigen" der Gemeinde so besprochen. |
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Ok, danke. Also einfach wie oben beschrieben "FOK =+0,00 entspricht 165,05 m über Adria"? Auf welchem Teil vom Einreichplan steht das denn genau bei euch? |
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"±0,00 =226,06m" Ich glaub im Bauansuchen war aber dann noch ein Punkt drin, dass das Niveau der FOK entspricht. Machs einfach so, dass es der Gemeinde passt, ist ja kein Aufwand für dich/den Planer, der hat das in 10min drin und als *.pdf exportiert... |
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Ok, danke. Mein Planer meinte es reicht wenn das einfach handschriftlich am Plan ergänzt wird. Ich kläre morgen mal mit der Gemeinde ab ob Ihnen das reicht. Der Sachverständige ist leider nur 1x monatlich dort und prüft dann alles. Keine Ahnung ob mir der Bauamtsmitarbeiter eine verbindliche Auskunft erteilen kann. Im schlimmsten Fall verzögert es sich um einen weiteren Monat. |
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Die Höhe FOK über Adria anzugeben ist zu wenig. Du musst im Lageplan auch das Bezugsniveau einzeichnen bzw. einkotieren (in deinem Fall das vorhandene Gelände). Und zwar zumindest rund um das geplante Gebäude herum. Auch in den diversen Schnitten muss das anschließende Bezugsniveau dargestellt und kotiert sein. Das Bezugsniveau braucht es deshalb, weil das die einzige Berechnungsgrundlage für die Gebäudehöhe ist. Das Fussbodenniveau hat nichts mit der Gebäudehöhe zu tun. Die NÖ Bauordnung sagt nicht ausdrücklich, dass die Höhenangaben auf Adria zu beziehen sind - muss daher nicht sein. Es ist allerdings das sinnvollste und sicherste. Wenn man die Höhenangaben nicht auf Adria bezieht, dann braucht es einen sonstigen Fixpunkt im Umfeld, auf den sich alles nachvollziehbar bezieht. |
Wann hast du eingereicht???
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März... |
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Das war noch die Vorgängerversion der Bauordnung, da gabs noch kein "Bezugsniveau"! Da wars noch ein bisschen anders. |
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Danke für den fachlichen Rat Karl. Ich rede mit der Gemeinde und dann mim Planer. Ich denke er sträubt sich Korrekturen vorzunehmen, da er die Leistungen iZm dem Einreichplan knapp kalkuliert hat. Evt muss ich auf mein Gewährleistungsrecht bestehen. Sollte ja ein Mangel sein, wenn ich nicht einreichen kann und der Einreichplan nicht der Bauordnung entspricht. Finde es aber mühsam zu streiten. |
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Deswegen sag ich ja...Einfach das machen was die Gemeinde will. Das im Plan hinzuzufügen dauert keine 10min...das wird ja hoffentlich drin sein... |
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Wenn er das Bezugsniveau bisher in seinen Plänen nicht drinnen hatte, dann wird es sich in 10 Minuten nicht ausgehen. |
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Die Gemeinde meinte, die Pläne dürfen nicht geändert werden. Diese müssen neu erstellt werden, da es sich um ein offizielles Dokument handelt. Weiters sind die Pläne auch anzupassen, ein Vermerk reicht nicht aus. Der Planer führt die Änderungen durch und schickt uns die Pläne noch mal. Er meinte, aber dass wir ihm die gewünschte Bezugshöhe bekannt geben sollen. Was meint ihr welche Bezugshöhe wäre bei mir am sinnvollsten? In grün sieht man die Höhen über Adria welche der Vermesser festgestellt hat. |
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?? Ist doch in der BO BO [Bauordnung/Baugesetz] definiert ?? Kann es sein das dein Planer keine Ahnung von der neuen BO BO [Bauordnung/Baugesetz] hat? |
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Nur zur Info: Dieser zitierte Text stammt nicht aus der Bauordnung, sondern ist eine von der Gemeinde formulierte Info/Forderung. Wie ich schon sagte: in der BAuordnung steht nix von der Adria. Da steht auch nicht "beginnend von der Straße bis zur seitlichen Grundgrenze". In der BAuordnung steht, dass im Lageplan anzugeben ist "das Bezugsniveau (§ 4 Z 11a) zumindest in jenen Bereichen, in denen Bauwerke errichtet oder Geländeveränderungen durchgeführt werden". Bin mir da jetzt nicht sicher, was du da jetzt meinst? Die FußbodenOberKante?? Wo du die ansetzt wird dir da wohl jetzt keiner sagen können. Hängt auch von vielen Faktoren ab. Außerdem hast du oben gesagt, du wirst "planieren". Kommt also auch darauf an, wohin du das Niveau deines Grundstückes in Zukunft "hinplanierst". Ein Thema ist auch, ob du mit der Gebäudehöhe Spielraum hast, oder ob du auf den letzten Zentimeter ausreizen willst/musst usw. ||
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Hallo Karl, Wir reizen die Gebäudehöhe bis zum letzten Zentimeter aus. Bei einer Grundstücksbreite von 17,48m und einer vorgeschriebenen Vorgartentiefe von 4m ist unser Haus 10,28m breit und 6,40m hoch. Der Bauwich zum Nachbarn beträgt dabei 3,20m. Ich verstehe die Sache so und bitte korrigier mich wenn ich falsch liege: Unser Grundstück ist im Großen und Ganzen eben. Der Vermesser hat festgestellt, dass das Niveau am Grundstücksrand zur Stranße an den verschiedenen Stelle zwischen 165,00 bis 165,14 m über Adria Ich muss also ein Bezugsniveau festlegen, welches für die Gebäudehöhe ausschlaggebend ist. Es ist angedacht, dass das Grundstück auf ein Niveau planiert wird. Wenn ich das untenstehende Bild aus dem Forum richtig deute, kann man bei meinem ebenen Grundstück (planiert auf 165,05 über Adria) das Bezugsniveau mit +-0,00=165,05 und die gestrichelte Linie komplett waagrecht ausführen. ' Die FOK müsste doch dann dem Bezugsniveau entsprechen oder nicht? Vielen Dank. LG Mario |
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Ich fürchte, du hast komplett falsche Vorstellungen von den div. Begriffen und Regeln.
Vergiss mal die FOK, auf die kommts hier nicht an und die interessiert außer dir selbst sonst niemanden (es sei denn, du bist in einem hochwassergefährdeten Gebiet). Ja, dann muss man es aber wirklich genau nehmen. Das Niveau am Grundstücksrand zur Straße ist wenig bis gar nicht von Bedeutung. Diese Höhenkoten sind für die maßgebliche Darstellung des Bezugsniveaus auf deinem Grundstück bei weitem zu wenig und eigentlich ohne Bedeutung. Irrtum! Du legst das Bezugsniveau nicht fest, sondern das Bezugsniveau ist gegeben, und zwar durch das bestehende Ursprungsniveau, und ist außerdem nicht veränderbar. Und dieses Ursdprungsniveau (=Bezugsniveau) ist für die gesamte Grundstücksfläche darzustellen, insbesondere das Ursprungsniveau entlang der Gebäudeaußenkanten. Durch irgendein Planieren (=das Gelände verändern) ändert sich aber nicht das Bezugsniveau. Und nur dieses unveränderte Bezugsniveau ist maßgeblich für die Berechnung der Gebäudehöhe, egal wohin du später planierst. Vergiss das! Das Bezugsniveau und die FOK sind 2 völlig verschiedene Dinge, die nichts miteinander zu tun haben. Es könnte bloß ein Zufall sein, dass Teile des Bezugsniveaus und die FOK auf identer, gleicher Höhe liegen, aber mehr schon nicht. Außerdem ist die FOK wohl meist eine Waagrechte. Das Bezugsniveau wird in den seltensten Fällen ein absolut waagrechte Fläche sein. Ich hab jedenfalls noch kein Grundstück gesehen, bei dem das natürlich gewachsene Ursprungsniveau eine auf den Zentimeter exakte waagrechte Fläche ist. Also wird das Bezugsniveau entlang der Außenwände des Hauses niemals in seiner Gesamtheit der FOK entsprechen. Wenn du die Regeln so auf den cm ausreizt, dann sollte das gründlich und vor allem richtig geplant werden. |
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Und wie wird dieses Bezugsniveau im Normalfall bzw. auch bei mir festgestellt? Kannst du mir eine Vorgehensweise empfehlen um das korrekt abzuschließen? Wer müsste wie tätig werden? Vielen Dank. LG Mario |
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Darüber muss eigentlich euer Planer bescheid wissen. Bundesgesetze, die jeweilige Landes-BO und etwaige Gemeinderegelungen muss der Planer kennen, wie will er sonst einen bewilligungsfähigen Einreichplan erstellen? Das ist aus unserer Sicht schlicht Teil seiner Arbeit. Wenn nicht so vieles zu berücksichtigen wäre, könnte jeder einfach seinen selbst gezeichneten Plan einreichen, nachdem der Statiker ihn abgesegnet hat. |
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Muss jeder Planer bzw. Planverfasser können. |
Durch eine Höhenvermessung. So wie es dein Vermesser ja gemacht. Halt nicht nur für den Bereich der Grenze entlang der Straße, sondern fürs ganze Grundstück. ||
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Genau. Vor der exakten Vermessung hat unser Architekt mit dem Planen gar nicht erst begonnen. |
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Was soll ich sagen, wir fühlen uns vom Planer etwas im Regen stehen gelassen. Bezahlt haben wir schon. Er meint wir sollen uns vom Vermesser die Daten zum Bezugsniveau holen und dann an ihn übermitteln. Somit müssen wir nun zusätzlich zur Grenzvermessung auch noch mal das Grundstück vermessen lassen? Ich hör hiervon das erste Mal. Zwischen der Höhe am Grundstücksrand und an der Position des Hauses besteht max. ein paar cm Unterschied. Jetzt einen Wert anzugeben und diesen beim Einmessen des Schnurgerüsts durch den Vermesser einzuhalten wäre keine Option? |
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Hab jetzt Mitte Dezember einen Termin auf der Gemeinde bei welchem der SV auch anwesend sein wird. Werde abklären was genau verlangt wird und dann eh sehen ob ich nochmals vermessen muss. Ich werde berichten. |