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DSAG 2018

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  •  STP123
  •   Gold-Award
29.11. - 30.11.2017
14 Antworten | 5 Autoren 14
14
Hallo,

ich habe neulich bei einem Vortrag gehört, dass mit dem neuen Datenschutzgesetz die Banken ihren Kunden die Berechnung der Bonität offen legen muss. Wer sich also ungerecht bewertet fühlt, kann ab ca Mai 2018 darüber Auskunft einholen.

LG

  •  rk515
  •   Gold-Award
29.11.2017  (#1)
1) ich hab noch nix davon gehört, aaaaber ich trau es den gesetzgebern zu.
2) was bringts den kunden. jezt stell dir mal vor, jemand kommt zu mir und sagt, ich soll ihm offen legen, warum er den kredit niht bekommt,.

antwort: schau her lieber kunde, der haushaltsplan geht sich nicht aus. dies kann ich ja offen lege.
den kredit wird er nach wie vor nicht bekommen.

wenn er jetzt sagt, er braucht ja ür lebensmittel nur die hälfte, wie die haushaltspauschale ausmacht, verlang ich einfach die belege des letzten monats.
tja.. den kunden seh i nie wieder.
aber kredit hat er a keinen bekommen.

so wirds ablaufen,wenn sowas kommt.
also.. bringt der bank nix, bringt dem kunden nix, aber wie gesagt, ich trau es der FMA zu. Die österreichischn Bankenvertreter lassen eh alles püber sich ergehen und setzen sich nicht zur wehr. leider schwach. und manche, die hier mit FMA und ÖNB und Finanzministerium verhandeln und solche schwachsinnigkeiten aushandeln, kenn ich persönlich. *G*

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  •  STP123
  •   Gold-Award
29.11.2017  (#2)
Hey rk515,

wenn der Kunde keinen Kredit bekommt ist ja alles klar.
Aber wenn er der Meinung ist, bessere Konditionen zu verdienen, weil der Nachbar so einen tollen Zinssatz bekommen hat, obwohl er doch weniger verdient und weniger EK hat, dann möchte er vielleicht wissen wie die Bank ihn bewertet hat.

Edit
DSGVO + DSAG gilt ab 25.05.2018


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  •  ChristianIV
29.11.2017  (#3)
selbst wenn wo ist der Nutzen

bzw die Bank wird dir die Frage sowieso beantworten, man muss sie nur richtig stellen:

Ein Bekannter ist Kunde bei euch und hat wesentlich bessere Konditionen, ich vermute mal irgendwo habe ich einen Risikoaufschlag dabei, könnt ihr mir sagen wo das "Problem" liegt das ich es vielleicht lösen kann und wir ins Geschäft kommen

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  •  STP123
  •   Gold-Award
29.11.2017  (#4)
Die Bank wird dir diese Frage nur beantworten wenn sie möchte. Oder wie du sagst, die Frage "richtig" gestellt wurde.
Wenn der Banker einen schlechten Tag hat, kann er dir auch lediglich sagen "Hat die Risk Abteilung so entschieden".

Und das ändert dich eben jetzt. Egal wie du die Frage stellt oder wie der Gemütszustand des Bankers gerade ist, die Auskunft hat er dir zu geben.

Sry an die Banker, ihr seid sicher nicht öfter grantig als die Nicht Banker

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  •  ChristianIV
29.11.2017  (#5)

zitat..
STP123 schrieb: Die Bank wird dir diese Frage nur beantworten wenn sie möchte.


Und du wirst nur Kunde wenn du möchtest. Egal

"Das Angebot ist zu schlecht, weil ....., entweder es wird besser oder ihr erklärt mir wieso ODER ihr werden keinen Vertrag abschliessen."

Eine interne Bewertung hilft dir Garnichts weiter, es gibt keinen Anspruch auf einen "Rabatt"

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  •  STP123
  •   Gold-Award
29.11.2017  (#6)
Hey Christian,

was hast du bloß mit deine Rabatte?

Es geht hier um das Auskunftsrecht! Falls dich nur Infos interessieren, welche dir zu bessere Konditionen verhelfen, dann musst du etwas anderes lesen.

In einen der letzten Beiträge wurde gefragt, wie die Banken den Bezug von Arbeitslosengeld bewerten. Solche Dinge können zukünftig einfacher erfragt werden. Klarerweise wird die Bank jetzt keine Konditionen ändern, nur weil wir Einsicht in die Bonitätsprüfung bekommen. Aber wer sagt denn, dass die Bank nicht auch mal was übersieht? Der Kunde, der sich seine Infos einholt, hat dann die MÖGLICHKEIT, das zu überprüfen.


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  •  rk515
  •   Gold-Award
29.11.2017  (#7)
hahahaha.. naja wer weiß... vielleicht simma doch a paar mal öfters grantiger.
nein schmäh.

wenn du jetzt die richtige frage stellst, wird dir das der banker sicher beantworten können und werden.
bin da bei stp
wieso sollten die banken konditionen ändern, nur weil sie auskunftspficht habn. ich mein.. das sind ja 2 paar schuhe und vollig unabhängig voneinander.
gleichzeitig bin ich mir aber sicher, dass dies nich oft nachgefragt werden wird.
wenn ich einen fall von a bis z prüfe und den kunden dann kommen lass zwecks gespräch, sage ich ihm "schau her lieber kunde, du bekommst den betrag x zu den konditonen y. wenn er dann fragt,wieso des um ein achtel höher ist als er sich vorgestellt hat kann ich sagen: aufgrund des scorrings/besicherung bi ba bo."

und dann wird er sich über kurz oder lang zufrieden geben.
wenn er sagt er will aber bessere kondis, und ich ihm die nicht geben kann, na dan wirds kein geschäft geben.
wenn man es dem kunden aber erklären kann, warum und wieso (und da muss i ihm nicht de ganze konditionenrechnung offenlegen) und er damit einverstanden ist, na dann... go go go

durchs schatzn kemman dleit zam sogt ma ba ins im dorf. *G*

grundsätzlich wirst eh nur dieses "problem" im privatbereich haben. den "insti-kunden" oder dem bauträger kommts eh auf ganz andere sachen an, als achtel oder viertel prozent mehr.
ich führwesentlich öfters konditionendiskussionen mit pivaten als mit dem bauträger, den wir mit 5 mille finanzieren zu an zinssatz zwischen 1,5 und 3 % und einer Bearbeitungsgebühr von 25.000 euro.
viel angenehmer *G*

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  •  rk515
  •   Gold-Award
29.11.2017  (#8)
aber ganz ehrlich.. wo haste denn das gelesen? hast du da eine quelle?
ich find die dsgvo, aber bezüglich der bonitätsberechnungsoffenlegung hab i nix

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  •  patrickwolf
29.11.2017  (#9)
Ich glaube schon, dass es für einen Privatkunden wichtig sein kann auf welcher Grundlage/Daten ein Bonitätscoring berechnet wird. Es werden immer mehr Datenquellen mit einbezogen von denen wir Privatkunden keine Ahnung haben. Erst wenn ich nachvollziehen kann, dass eine Mahnung, ... aus dem Jahre Schnee meine Bonität negativ beeinflusst, kann ich etwas dagegen machen und diese wegen Verjährung, ... eventuell löschen lassen. Nutzt mir vielleicht nichts mehr für das Angebot dieser Bank, aber bei der nächsten.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
29.11.2017  (#10)
du kannst das auch jederzeit selber machen. Brief an KSV oder andere Warnlistn, mit der offenlegung deiner bei Ihnen verspeicherten Daten... Dann kannst dir das im Vorfeld schon selber anschauen.. falls es jemanden überhaupt interessiert.

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  •  chrismo
29.11.2017  (#11)

zitat..
rk515 schrieb: 2) was bringts den kunden. jezt stell dir mal vor, jemand kommt zu mir und sagt, ich soll ihm offen legen, warum er den kredit niht bekommt,.

antwort: schau her lieber kunde, der haushaltsplan geht sich nicht aus. dies kann ich ja offen lege.
den kredit wird er nach wie vor nicht bekommen.


Wenn rein nach Haushaltsplan und anderen _individuellen_ Kriterien geprüft wird, dann bringt es dem Kunden tatsächlich recht wenig. Ich glaube der Gedanke dahinter ist aber folgender: man hört ja immer wieder von etwas "fragwürdigen" Bonitätsbewertungen wo z.B. die Wohngegend, der Name, o.ä. herangezogen werden. Da wäre es natürlich schon gut zu wissen, dass jetzt z.B. die Adresse Einfluss auf die Bewertung hatte.

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  •  STP123
  •   Gold-Award
30.11.2017  (#12)
@rk515

Datenschutz Grundlagenkurs
ARGE DATEN

Online findest etwas unter:

www.argedaten.at/muster

Oder den Volltext unter

Ftp://ftp.freenet.at/privacy/ds-at/dsg2018-aktuell.pdf
Für die EU DSGVO
..../ds-eu/eu-ds-gvo-aktuell.pdf

Du wirst die Wörter Bonität oder Bank nicht in diesem Text finden. Es geht hier um das Auskunftsrecht (wenn ich mich nicht täusche), und dieses ist für alle Stellen, die Daten über deine Person "verarbeiten" gültig.
Im Kurs wurde aufgrund der vielen anwesenden Banker extra erwähnt, dass dies zb auch bei der Bonitätsprüfung gültig ist.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
30.11.2017  (#13)
@stp123
danke.. werds mich mal interessenshalber einlesen

@chrismo
unumstritten ist, dass für die LIEGENSCHAFTSBEWETUNG de wohngegend eine rolle spielt (infrastrukur....)

für die bonitätsbewertun (zB. crif als warnliste)
da wird nach einem ampelsystem gearbeitet (bei crif jetzt meine ich)
wenn die überhaupt keine efahungswerte habn, also du hast noch nie bei einem versandhaus bestellt oder dergleichen, bist geich mal gelb

wenn du oft umgezogen bist, hast auch schon ma nen schlechteren scorewert
wenn du mal a paar handyrechnungen nicht bezahlt hast und das wurde eingemeldet, bist knallrot.
aber das hat per so nix mit der bonibewärtung der bank zu tun. sonder mit der scorewertberechnung von diversen warnlisten.



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  •  chrismo
30.11.2017  (#14)
Kenne jetzt crif nicht, aber wenn es so ist wie von dir beschrieben, dann werden hier auch nur Faktoren herangezogen, die individuell sind. Was ich gemeint habe: jemand kriegt rot, weil überdurchschnittlich viele der Nachbarn ihre Handyrechnung nicht bezahlt haben. Also dass die Adresse plötzlich negativen Einfluss auf die Bewertung der Zahlungsmoral hat - was im Einzelfall sehr unfair sein kann. Und wenn es transparenter ist wie man zu seinem Scoring gekommen ist, dann kann man leichter solche Falschbewertungen ausmerzen.

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