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Die Dauer kann dir keiner so genau beantworten, der Bescheid kommt vom Magistratischen Bezirksamt, je nach dem wo du angesucht hast geht's schneller oder langsamer. Würd mal von ca. 3 Monaten ausgehen. Ersatzpfanzungen sollten 3m von der Grundgrenze, bzw. 3m Abstand zueinander haben. Erdkerntiefe für die Wurzel sollte 3m betragen. Wobei diese Vorgaben mit Augenmaß kontrolliert werden. Wenn das Grundstück so klein ist, dass sich die 3m nicht ausgehen wird dir trotzdem keiner Probleme machen. Hast du die Bäume vorher durch einen Gärtner anschauen lassen? Wenn ein Baum krank, oder im Absterben ist löst er keine Ersatzpflanzungsverpflichtung aus. |
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Die Begutachtung wurde direkt von der MA 42 durchgeführt - somit auch die Beurteilung des Zustands der Bäume. Wenn ein Baum krank oder am Absterben ist, muss er (ab 40cm Stammumfang in 1m Höhe) laut diversen Auskünften beim Magistrat trotzdem ersetzt werden... "Erhaltungspflicht" Gibt's zu den Angaben der Mindestabstände irgendwelche schriftlichen/gesetzlichen Grundlagen? Dazu konnte ich bisher nämlich nichts finden. Auch die MA 42 konnte mir da bis auf "...das machen wir immer so..." keine Auskunft geben. LG |
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Es müssen kranke/sterbende Bäume 1:1 ersetzt werden, wenn du einen Baum "nur so" umsägst leider 1 neuer Baum pro angefangener 15 cm Stammumfang in 1m Höhe. Da natürlich kein Mensch x Bäume am Grundstück pflanzen will, muss man fast immer die Ersatzpflanzung auf öffentlichem Grund machen lassen, und das kostet leider 1090 Euro pro Baum...
Hier der vollständige Text: https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/l5400000.htm Bezüglich wie die Ersatzpflanzung auszusehen hat steht da nur, daß sie fachgerecht erfolgen muß. Was fachgerecht heißt ist dann offenbar woanders festgelegt.. |
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Keine Sorge, wenn Dein Garten eher klein ist und du keine 24 Ersatzbäume pflanzen kannst, dann wird dir nur 1:1 vorgeschreiben, besonders wenn Du mit einem Gärtner das einreichst.
Und suche Dir jetzt gleich deinen Vorschlag der Ersatzpflanzung aus! Wenn er für dieses Gebiet typisch ist und auch für diesen Standort geeignet bekommst du diese Sorten in den Bescheid! und besprich mit deinem Gärtner auch die Standorte, denn auch die Teile wo du Ersatpflanzen mußt bekommst du vorgeschrieben! Immer mit 2 Meter Abstand zum Nachbarn. |
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Danke für eure Beiträge.
@melly210: Das Gesetz zum Baumschutz kenne ich schon sehr genau. Mir geht es vor allem um die Richtlinien zur fachgerechten Pflanzung - da konnte ich bislang nichts finden. @mycastle: Woher kommt der Abstand mit 2m zum Nachbarn? Hast du da eine Quelle? LG |
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Nein da gibt es keine Quelle, nur die MA will nicht, daß der Ersatzbaum vom Nachbarn "rasiert" wird. Auch muß zwischen den Bäumen 4 Meter Abstand eingehalten werden. Um den Wuchs nicht zu beeinträchtigen. Aber in "Die GArten Tulln" stehen Bäume in 2 Meter Abstand. Gesetzlich kannst Du da nichts finden, auch gibt das Gesetz keinen Hinweis wie die Auswahl der Sorten zu erfolgen hat.
Ich habe die Erfahrung mit meinen Ersatzpflanzungen geschrieben. Alles geht durch was in deiner Umgebung bereits wächst! Also besser vorbereiten wenn die Besichtigung kommt. GEkauft habe ich im Osten von Wien im Marchfeld, viel günstiger als der Tullner Raum, auch weil ich in Wien 22 ersatzpflanzen mußte, und die Fahrzeit kurz war. Ich glaube für 3 Bäume pflanzen habe ich 60 Euro bezahlt 1 |
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Hallo Phase87, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: [Gelöst] Ersatzpflanzungen Wien / Baumschutzgesetz |