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Nun ja, die Zulufttemperatur bzw. Einblastemperatur sollte ja unter der Raum(luft)Temperatur liegen damit sich die Frischluft auch im Raum verteil bzw. nach unten sinkt. Warme Luft steigt ja bekanntlich auf. Auf jeden Fall ist es besser wenn die Zulufttemperatur unter der Raumlufttemperatur liegt. Die Infiltration wird laut Norm mal immer gerechnet was ich weiß. Bei gut isolierten Gebäuden wird sich das auf die Heizlast schon auswirken. Bei einigen Berechnungs- und Simulationsprogrammen kann man ja angeben wie die Lüftungsanlage arbeitet z.B. CO2 gesteuert, variabler Volumenstrom, konstanter Volumenstrom, CO2 + variabel, differenzdruck gesteuert usw. Die Oberflächentemperatur des Fußbodens in der Aufenthaltszone ist ja auf 29 Grad begrenzt und sollte laut diversen Empfehlungen sogar auf 26 Grad begrenzt werden können. Zusätzlich sind ja Vorgaben des Belagherstellers auch zu beachten. Die wärmetechnischen Eigenschaften des Fußbodens sollten auch berücksichtigt werden. Außerdem soll sich der Boden auch dann angenehm anfühlen, wenn die FBH FBH [Fußbodenheizung] nicht in Betrieb ist. In bestimmten Ländern gibt es sogar Empfehlungen hinsichtlich der Mindestoberflächentemperaturen von Fußböden z.B. 20 Grad für Schulen und Kindergärten. |
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Dazu hätte ich auch eine Frage: bei der raumweisen Heizlast (bzw. auch bei der allgemeinen) werden ja solare Gewinne nicht berücksichtigt. Wenn ich jetzt einen Raum mit sehr viel Fensterfläche habe (sagen wir 1/2 also 20m² Fensterfläche in einem 40m² Raum), dann würde ja eine deutlich zu hohe Heizlast herauskommen. Kann man die Berechnung der raumweisen Heizlast ähnlich wie pedaaa mit den geänderten Luftwechselraten, auch für solare Gewinne anpassen? |
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Naja, die luftwechselrate kannst du bis zu einem gewissen grad beeinflussen, die solaren gewinne nicht. |
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Da ist die Frage eher, wie Sinnvoll das ist. Für den HWB machts ja Sinn. Aber für die Raumweise Heizlast?? Was machst denn, wenn die Sonne dann nicht scheint? Dann ist der Raum theoretisch ein wenig zu kalt. Wenn du die Solaren Gewinne nicht berücksichtigst, passt der Raum, wenn keine Sonne scheint. Wär aber zu warm mit Sonne. Ein Mittelding wär vermutlich das richtige. Aber für die Berechnung kann man sich da leicht spielen. Einfach die Watt bestimmen, die du für solare Gewinne berücksichtigen willst, und die Luftwechselrate ein wenig zurückschrauben, bis der Heizlast-Wert für den Raum entsprechend kleiner geworden ist |
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die H7500-1 ist glaube ich 3 jahre heraußen, war aber nie für neubauten zuständig (siehe einschränkung mittlerer U-wert). dafür war die H7500-2 angekündigt, die es aber nicht auf die welt geschaffen hat... so gesehen leben wir nicht nur aktuell sondern schon seit längerer zeit im normenfreien raum ... aber egal wie man rechnet oder sich annähert: die kunst ist die ergebnisse richtig zu deuten. die norm wählt ja sowieso keine wp aus... |
hast vollkommen recht. ||
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und weils grad dazu paßt...
das sagt die fh-salzburg zum thema ww-zuschläge... salzburg ist so weit daß die überdimensionierung verboten wurde ... |
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Die WPWP [Wärmepumpe] ist eh schon ausgewählt Ich mach das nur für die BH-Einreichung bzw. als Grundlage zur Auslegung der FBH FBH [Fußbodenheizung]/BKA |
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Bei weniger als 6kW Heizlast wählt man auch keine WPWP [Wärmepumpe] mehr aus Erfolgreiches Auslegen, Pedaaa! |
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Ja eben, genau das ist die Frage. Aber Heizlast geht eben vom Worst Case Szenario aus (sehr kalt und keine Sonne), das so wohl nie eintreten wird. Wenn man also streng danach auslegt, hat man in einem Raum mit viel Fensterfläche den Fall, das man umsonst Rohre verlegt hat bzw. dann erst recht wieder drosseln muss (kann mir gut vorstellen, dass aufgrund der solaren Erträge es auch Fälle geben wird, wo der Boden die FBH FBH [Fußbodenheizung] aufheizt und nicht umgekehrt). |
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Die Norm wählt keine Wärmepumpe aus, das stimmt. Die Heizsysteme der Räume müssen oder sollten zumindest auch optimal dimensioniert sein. Die H 7500 war ja immer nur eine Ergänzung zur EN 12831. So habe ich es in Erinnerung. Die sollte als Lücken füllen, die mit der EN 12831 nicht abgedeckt werden können, beispielsweise welche n50 Werte ich für welches Gebäude konkret ansetzen kann usw. Das was interessant ist, ist ja, dass die ÖNORM EN 12831 nur für einen bestimmten mittleren U-Wert bzw. "Altbauten" gelten soll. Das steht irgendwo in der EN 12831 hast du gesagt?? |
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Die Heizlast wird immer ohne solare Gewinne, innere Gewinne etc. bei dimensionierender Außentemperatur gerechnet. Die soll ja auch den "worst case" berücksichtigen. Man könnte jetzt vielleicht davon ausgehen, dass der Raum die gewünschte Innentemperatur nur halten muss, wenn er auch bewohnt ist, das heißt jemand drinnen ist und daher die Heizlast um die Wärmeabgabe einer Person in ruhiger Position (ca. 100 W) reduzeiren. Wenn aber die Person gerade in den Raum wäre er so gesehen noch nicht exakt auf der gewünschten Temperatur .... naja .... wohl nur interessant wenn sich die Frage stellt, ob man das Heizsystem ganz weglassen kann. Ansonsten wie gesagt Heizlast ohne solare und innere Gewinne! |
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naja .... 30 bzw. 40 % Zuschlag ist ja viel. Ok, der Energieausweis rechnet auch eine Heizlast. Dann ist dieser eine gute Kontrolle zu anderen Programmen. Raumweise rechnen kann ich mit dem aber sicher nicht denke ich. |
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Genau. Daher wäre ein Mittelding wahrscheinlich gut. Solare Gewinne für einem typischen sehr kalten Winter-Tag rechnen. Den Wert dann grob durch zwei, und von der Raumheizlast abziehen?! Das trifft dann die wirklich notwendige Heizlast recht gut vermutlich. |
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Was die Lüftung anbelangt. Bei einer Ablufttemperatur von 20 Grad bei einer Außenlufttemperatur von - 14 Grad und einem Wirkungsgrad der WRG von - theoretisch - 90 % würde die Zulufttemperatur ohne Nacherwärmung 16,6 Grad betragen. Wenn man noch von einer Temperatur Erhöhung über dem Ventilator ausgeht käme man auf über 17 Grad. Da könnte man sich die Nacherwärmung/ Wärmebatterie im Lüftungsgerät ersparen. (In einigen Fällen in sehr kalten Regionen wird aber zum Schutz des Wärmetauschers die kalte Außenluft durch eine Wärmebatterie leicht vorgewärmt.) |
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Auf Komfortlüftung.at schreibt man auch über die Luftheizung. http://www.komfortlüftung.at/fileadmin/komfortlueftung/Komfortlueftungsbroschuere_2015-09-14_4-Auflage.pdf Aber ich vermute mal, dass das bedeutet, dass die Zulufttemperatur über der Raumtemperatur liegt. Das ist aber oft nicht erwünscht. es besteht da das Risiko, dass die Luft an der Decke bleibt und sich nicht ausreichend im Raum verteilt und teilweise sogar die eingeblasene und erwärmte Frischluft wieder abgesaugt wird. Daher sagt man ja immer, dass die Zulufttemperatur unter der Raumtemperatur liegen sollte. Wenn es also zu unerwünschten Luftschichtungen im Raum kommt könnte man das mit bestimmten Wärmekameras (Thermografie) nachweisen. Da braucht man dann eine geeignete Wärmekamera dafür. |
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Vectra, kennst du eigentlich das Ptojekt von Pedaaa? |
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Nein, nicht im Detail. |
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Die aktuelle Heizlast wird während der Heizperiode immer schwanken. Im Oktober ist es nicht gleich kalt wie im Jänner oder Feber. Das wird man in der Regel wohl durch verschiedene Vorlauftemperaturen regeln. Jemand könnte auch versuchen verschiedene Heizsysteme miteinander zu kombinieren z.B. Fußbodenheizung und Radiatoren oder Konvektoren oder Wandheizung usw. .... wenn jemand z.B. über die Fußbodenheizung über die Heizperiode konstante Effekte zuführen wollte. ... aber das würde bei einem EFH wohl über das Ziel hinausschießen. |
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war die antwort auf vardi... so macht das phpp: -> NAT und solare gewinne -> 0° nebeltag ohne solare gewinne. meist gibt zweiteres die höhere heizlast... phpp und die praxis zeigen daß die heizlast ab 0° bis -5° nicht mehr steigt sondern abflacht... |
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Bei großen Projekten habe ich noch nie mit dem PHPP gerechnet. Da hast ja diese Programme, da kriegst dann die jeweilige Raumheizlast für z.B. 500 Räume und auch eine Gebäudeheizlast. Für die Kühllast gibt es auch diverse EN bzw. ÖNORMen. Die H 6040 wurde was ich weiß auch größtenteils von Pokorny Technologies entwickelt. In Österreich werden aber große Projekte auch nach der deutschen VDI 2078 bzw. CATS gerechnet. Ist halt Vereinbarungssache mit dem Kunden. |
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Hier habe ich noch ein bisschen Rechtliches zu den Normen gefunden: http://www.heizlast.at/heizlastberechnung-oenorm-en-12831-1.html "Da die alte ÖNORM H 7500-1 allerdings der seit 15.1.2018 gültigen ÖNORM EN 12831-1 widerspricht, darf sie allerdings aus Sicht der EN eigentlich nicht mehr angewendet werden. Da es hier eine rechtliche Unsicherheit gibt, empfehlen wir (bis zur Veröffentlichung der fertigen ÖNORM H 12831-1) mit dem Auftraggeber zu vereinbaren, welche Normen für die Planung verwendet werden. Ist es (schriftlich) vereinbart, können sowohl die bisherige Normen (ÖNORM EN 12831 + ÖNORM H 7500-1) als auch die neuen (ÖNORM EN 12831-1 + prÖNORM H 12831-1) angewendet werden. " |