hallo, ich bin gerade etwas ratlos und auf der suche nach antworten! also, unser haus liegt direkt an der grundstücksgrenze (ohne fenster). am nebengrunstück wird jetzt gebaut. das dieses grundstück auf gleicher höhe mut dem anderen nachbarn ist, müsste es um ca 1 meter aufgeschüttet werden! somit würde unsere hausfassade zugeschüttet werden. darf man das? vielen dank im vorraus!
ich nehme an, bei 1m höhenveränderung müsste er eine genehmigung haben. dort sind auch die abstände zu den grundgrenzen ersichtlich. aber das ist regional unterschiedlich geregelt.
wir sind eine siedlung von bald 33 häusern (alle die gleiche baufirma und bauweise). bei den nachbar gegenüber wurde die wand fürs carport direkt an die hausmauer des nachbarn gebaut, alle reden nur von 4 metern die zwischen den häusern sein müssen!
steiermark. bezgl. einreichplan, ja gibt es. im grunde ist es spekulation aber lt. besagter baufirma (wir haben vor monaten mal gesprochen) gibt es zwei möglichkeiten: bei uns zuschütten oder beim anderen nachbarn abtragen! damals hatte der aber noch keinen zaun...
Ich gehe mal davon aus, dass die Niveauerhöhung von 1m baurechtlich grundsätzlich in Ordnung geht (kenn da das steirische Gesetz zu wenig). Direkt an die Wand anschütten darf man natürlich nicht, sondern der Nachbar muss sich selber eine Stützwand herstellen (hat auch bunga oben schon geschrieben) Diese Wand kommt natürlich - genau so wie deine Wand - direkt an die grundgrenze, also Wand an Wand ohne Zwischenraum. Kommt nicht zum ersten mal vor. Was genau ist dein Problem damit?
naja, ich bin ja laie durch und durch....mein problem wäre (wenn die das wirklich mit erde oder was auch immer zuschütten würden), dass ich davon ausgehe, dass unsere fassade darunter leiden würde...
Bis zu welcher Höhe darf man zu einer bestehenden ng- Wand anschütten eigentlich? Oder gar nicht? Bei uns in nö müsste unser irgendwann Nachbar evtl ca 40cm ausschütten um 20über strassenniveau zu sein wg regenwasser. Dürfte er das oder müsste er böschen? Bzw Sträucher direkt an die Wand setzen uns evtl die verputzte steinwollewand dahinter verletzten mit wildwuchs?
.. stecri schrieb: Bis zu welcher Höhe darf man zu einer bestehenden ng- Wand anschütten eigentlich? Oder gar nicht?
Zum Nachbar darf man gar nicht anschütten. und Böschung zum Nachbar ist auch nicht so einfach möglich da man das Regenwasser nicht auf Nachbargrund leiten darf.
Das sind 2 verschieden Sachen: Anschütten auf dem eigenen Grund ist je nach Bundesland bis zu einer gewissen Höhe erlaubt. Aber die Nachbarwand einschütten, wenn auch nur bis zur Höhe die Anzeigefrei ist, ist sicher nicht so ohne weiteres erlaubt. Mit Einwilligung des Nachbarn vielleicht möglich. Wenn du unabhängig von den Wünschen des NAchbarn sein willst müsstest du bis auf Höhe des zukünftigen Niveau eine Stützmauer machen die unabhängig von der Nachbarmauer hält. Oder eine Böschung zum Nachbar und davor noch einen Graben zur Regenwasserableitung.