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Welches Budnesland? Zu NÖ kann ich mich recht fundiert darüber äussern. |
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Ja, es geht um NÖ. |
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Ja, so ist es! Sind nämlich die alten Schmäh, "unglücklicherweise ist die Mauer umgefallen beim freilegen des Fundaments (zwecks Trockenlegens)" Trotzdem finde ich diese Widmung idiotisch. warum sollte den ein Gebäude nicht nach den neuesten wärmetechnischen Standarts renoviert werden dürfen? Eine Steinmauer ist zwar manchmal passend, aber dämmungsmäßig schlecht. Hatte selber mal so ein Gebäude mit dieser Widmung im Besitz. Auch NÖ. |
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würde erst den Bestand mit Baumeister prüfen und erst dann wenn der das OK gibt einreichen... ansonsten machst das ganze zweimal, is ja auch nicht lustig. in der Regel dauert das eh 6-8 Wochen bis du den Bescheid bekommst... |
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welche Widmung ist das? darf es ja eh wenn es im Einreichplan drinnen ist und abgesegnet wurde. Oft ist es ja nur eine Auflage welcher Dämmstoff verwendet werden muss weil so alte Häuser zu knapp an der Grundstücksgrenze stehen und sich durch die Dämmstärke die Gebäudehülle vergrößert und somit der Abstand zu Nachbar verringert wird. |
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Anbei einmal der Flächenwidmungsplan: ![]() Kennt jemand vielleicht einen qualifizierten Baumeister im Bezirk Mödling oder Umgebung, der sich mit GEBs auskennt und unsere Situation einmal anschauen könnte? Wie gesagt, das Grundstück gehört uns noch nicht und wird verhältnismäßig hochpreisig zum Kauf angeboten, von daher wollen wir da auch kein Risiko eingehen. Was wäre ein GEB mit ca. 8000 m² Grundstück in abbruchreifem Zustand im Bezirk Mödling Eurer Einschätzung nach Wert? |
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https://www.energiesparhaus.at/forum/40471 vielleicht hilft dir das weiter... |
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GeB Geschütztes erhaltungswürdiges GeBäude Sind in der Regel Häuser in Alleinlage, wo daneben Grünland oder Wald ist. Soweit ich es von unseren Lagen kenne! |
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Wenn schon, dann bitte richtig zitieren. Das hatten wir doch schon mal! Siehe hier, ganz am Ende! https://www.energiesparhaus.at/forum/46609_2 Auch das hatten wir schon. Meine Antwort ebenfalls im angeführten link Sanierung/Instandsetzung sind im Sinne der NÖ Bauordnung weder bewilligungs- noch anzeigepflichtig. Dafür brauchts also keinen Einreichplan. Wenn es einen solchen gibt, dann ist es jedenfalls mehr, was da gemacht werden soll und nicht nur Sanieren/Instandsetzen! |
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Wer etwas mehr Macht (und Kohle) hat, der pfeift auf Geb! Gibt genug Beispiele in den Gemeinden. Gibt immer Lücken im Gesetz. Warum wohl gibt es den außerhalb von Siedlungen so tolle Villen? |
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Mich würde noch Folgendes interessieren: Wer legt fest bzw. wo ist festgelegt, wie viel von dem Altbestand bei einem "Abriss" und Neuaufbau erhalten bleiben muss und wer kontrolliert das im Endeffekt? |
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Hier für Raumordnung OÖ - wahrscheinlich in Niederösterreich ähnlich: "bauliche Maßnahmen dürfen nur vorgenommen werden, wenn dadurch die gestalterische Qualität des Bestandes nicht gemindert und das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird; der Abbruch und der Neubau von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen ist nur an gleicher Stelle einmalig und im untergeordneten Umfang bezogen auf die Hofstelle zulässig" untergeordneter Umfang = max. 49% Hoffe ich interpretiere das so richtig .... |
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Nein! Ist mit der spezifischen regelung für GeB´s in NÖ NICHT vergleichbar. Was man alles darf und unter welchen Voraussetzungen ist im NÖ Raumordnungsgesetz § 20 Abs. 2 Zif. 4 und § 20 Abs. 5 geregelt. Die behördliche Abwicklung (Prüfung eines Bauansuchens, Genehmigung, Kontrolle usw.) obliegt wie immer bei Bauangelegenheiten der Baubehörde. |