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Ich glaube nicht, dass da was Konkretes in einem Gesetz steht. Da musst in den Textteil deines Bebauungsplanes schauen. Und rein vom Begriff her kann das ja nur heißen, dass das eine Zone ist, wo es bei bestimmten Ereignissen zu Überflutungen kommt und dass diese Zone von Verbauungen freizuhalten ist. Oder? |