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das Einkommen von dir und deiner Partnerin darf gemeinsam 55000 nicht überschreiten |
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Gibts dazu auch offizielle Infos? Ich finde bis jetzt nur Pressemeldungen dazu... |
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ok.. schade. danke |
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@der Landsmann, das bedeutet aber nicht dass ihr keine WBF bekommt. Diese wird nur gekürzt. Bei mir und meinem Mann war es auch so.. Wir haben um einiges weniger bekommen, aber immerhin doch einiges.. Also, frag einfach nach, was ihr bekommt, das kann euch nur die zust. Stelle dann genau ausrechnen.. Viel Glück |
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Damit ist das Nettoeinkommen gemeint. Du kannst das ganze auch auf die letzen 3 Jahre rechnen lassen wenn das hilft. Bei uns ist es sich dadurch knapp ausgegangen. Und jetzt nach dem Kind sowieso hinfällig. Musst du nur gleich so beantragen, im Nachhinein geht das nicht |
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Die Konditionen bzgl PV usw haben sich ja nicht geändert oder... somit noch schwieriger :) |