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OÖ - Grundstück Teilung - Bebauungsplan

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  •  djbo_16
15.7. - 16.7.2018
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo,

ich bin neu hier und habe gleich mal eine Frage an die Community.

Ich habe im Raum Oberösterreich ein 2100m² großes Baugrundstück geerbt bekommen. Der Bebauungsplan sieht eine gekuppelte Bauweise mit einer vorgegebenen "Teilung" vor ("Teilung": in Anführungszeichen, da es keine echte Teilung ist nur von mir freigewählter Begriff). Da ich einen Teil vom Baugrund selbst nutzen möchte und für mich eine gekuppelte Bauweise nicht in Frage kommt, möchte ich dieses Grundstück auf zwei gleich große Grundstücke parzellieren lassen. 

Wie sieht die weitere Vorgehensweise aus? Welchen Antrag muss ich der Gemeinde stellen? Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes oder gleich das Einreichen eines Teilungsplanes von einem Geometer? 

Muss ich für die Parzellierung auf die bereits vorgesehene "Teilung" achten oder kann ich sie beliebig setzen, konkret: Die bei mir vorgesehene "Teilung" erfolgt Richtung West-Ost und ich möchte das Grundstück Richtung Nord-Süd teilen.

Beim zuständigen Bauamt war ich bis jetzt noch nicht, möchte zuerst eure Einschätzungen bzw. Erfahrungsberichte sammeln, damit ich besser vorbereitet bin.

Lässt sich so etwas leicht realisieren? Nach welchem Ermessen wird das beurteilt?

Zur Info: Das Grundstück besitzt nur eine Parzellennummer.

Danke.

  •  kech
  •   Silber-Award
15.7.2018  (#1)
Der Bebauungsplan ist bindend, d.h. du müsstest gekuppelt bauen.
Du kannst natürlich bei der Gemeinde um eine Änderung ansuchen. Wahrscheinlich hast du auch Erfolg, wenn keine öffentlichen Interessen dagegen sprechen. Mit einer längeren Zeitdauer solltest du allerdings rechnen.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
16.7.2018  (#2)

zitat..
djbo_16 schrieb: ("Teilung": in Anführungszeichen, da es keine echte Teilung ist nur von mir freigewählter Begriff).


Und was ist es dann laut Bebauungsplan wirklich?? Ich glaub wir brauchen da eine Kopie vom bebauungsplan.

zitat..
djbo_16 schrieb: Das Grundstück besitzt nur eine Parzellennummer.


Naja, sonst wärs ja nicht EIN Grundstück. 1 Parzellennummer = 1 Grundstück, 2 Parzellennummern = 2 Grundstücke........



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