Hallo,
ich bin neu hier und habe gleich mal eine Frage an die Community.
Ich habe im Raum Oberösterreich ein 2100m² großes Baugrundstück geerbt bekommen. Der Bebauungsplan sieht eine gekuppelte Bauweise mit einer vorgegebenen "Teilung" vor ("Teilung": in Anführungszeichen, da es keine echte Teilung ist nur von mir freigewählter Begriff). Da ich einen Teil vom Baugrund selbst nutzen möchte und für mich eine gekuppelte Bauweise nicht in Frage kommt, möchte ich dieses Grundstück auf zwei gleich große Grundstücke parzellieren lassen.
Wie sieht die weitere Vorgehensweise aus? Welchen Antrag muss ich der Gemeinde stellen? Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes oder gleich das Einreichen eines Teilungsplanes von einem Geometer?
Muss ich für die Parzellierung auf die bereits vorgesehene "Teilung" achten oder kann ich sie beliebig setzen, konkret: Die bei mir vorgesehene "Teilung" erfolgt Richtung West-Ost und ich möchte das Grundstück Richtung Nord-Süd teilen.
Beim zuständigen Bauamt war ich bis jetzt noch nicht, möchte zuerst eure Einschätzungen bzw. Erfahrungsberichte sammeln, damit ich besser vorbereitet bin.
Lässt sich so etwas leicht realisieren? Nach welchem Ermessen wird das beurteilt?
Zur Info: Das Grundstück besitzt nur eine Parzellennummer.
Danke.
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