Liebe Leute,
gibt es soetwas wie eine „Abstandsflächen-Übernahmeerklärung“ in österreich?
Ich habe mit meinem nachbar gesprochen und dem ist es eigentlich egal ob ich einen, zwei oder drei meter abstand zu ihm halte. In Deutschland gibts diese Erklärung bei der der Nachbar einwilligt dass ich in den Buwich reinbauen darf.
In der NÖ Bauordnung habe ich dazu nichts gefunden. Könnte das woanders versteckt sein?
Vielleicht sollte ich dazusagen dass der Nachbar an der Seite eine Feuermauer hat und somit auch keine Fenster (zwecks Belichtung und Lichteinfall).
danke!
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