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Bauwich/ Abstandsflächen-Übernahmeerklärung

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  •  der_Typ
31.8. - 1.9.2018
4 Antworten | 4 Autoren 4
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Liebe Leute,

gibt es soetwas wie eine „Abstandsflächen-Übernahmeerklärung“ in österreich?
 
Ich habe mit meinem nachbar gesprochen und dem ist es eigentlich egal ob ich einen, zwei oder drei meter abstand zu ihm halte. In Deutschland gibts diese Erklärung bei der der Nachbar einwilligt dass ich in den Buwich reinbauen darf.

In der NÖ Bauordnung habe ich dazu nichts gefunden. Könnte das woanders versteckt sein?
Vielleicht sollte ich dazusagen dass der Nachbar an der Seite eine Feuermauer hat und somit auch keine Fenster (zwecks Belichtung und Lichteinfall).

danke!

  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.9.2018  (#1)

zitat..
der_Typ schrieb: In der NÖ Bauordnung habe ich dazu nichts gefunden.


Kannst auch nicht, weil es das in NÖ nicht gibt!

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  •  der_Typ
1.9.2018  (#2)
Heißt die bauordnung NÖ steht über einer möglichen Übereinkunft zwischen den beiden Parteien?!

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  •  MissT
  •   Gold-Award
1.9.2018  (#3)
Selbstverständlich! Und das ist nicht nur beim Bauen so. Verträge, die nicht mit der geltenden Rechtslage vereinbar sind, sind sittenwidrig und als solche Null und Nichtig. Du vergisst außerdem die an die geltende Rechtslage gebundene Baubehörde - die könnte das trotz der von Dir angedachten Vereinbarung nicht bewilligen.

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  •  wern
1.9.2018  (#4)
Es könnte ja auch sein, dass der Nachbar wechselt und der neue nicht so kulant ist: Deswegen immer Bauwich einhalten.

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