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Grundbuch

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  •  hausbau9063
9.9.2018
4 Antworten | 4 Autoren 4
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Hallo, weiß ja nicht ob das "offtopic" ist, aber ich versuchs mal. 
Wir (verheiratet) bekommen von meinen Eltern einen Baugrund überschrieben.
Jetzt die Frage: Ist es juristisch ein Unterschied, ob nur ich im Grundbuch stehe, oder wir beide?!?! Da wir ja verheiratet sind gehört ja ohnehin jeder Besitz, der nach der Eheschließung erworben wird uns beiden, oder nicht?!? 
Macht es bei Scheidung (hoffen wir natürlich nicht) bzw. Todesfall einen Unterschied? 

danke für Infos

  •  Supapeda
9.9.2018  (#1)
Laut unserem Notar bleibt Erbe immer im eigenen Besitz und gehört nicht zum gemeinsamen Ehevermögen. Wem genau wird es denn überschrieben, wirklich beiden oder nur dir?

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
9.9.2018  (#2)

zitat..
hausbau9063 schrieb: Ist es juristisch ein Unterschied, ob nur ich im Grundbuch stehe, oder wir beide?!?!


Ja.


zitat..
hausbau9063 schrieb: Da wir ja verheiratet sind gehört ja ohnehin jeder Besitz, der nach der Eheschließung erworben wird uns beiden, oder nicht?!? 


Was ihr gemeinsam erworben habt gehört euch beiden. ABER: was ein Partner erbt oder geschenkt bekommt, gehört nur ihm/ihr! Und ein gemeinsam geschaffenes Haus auf dem Grund des einen Partners macht das dann noch komplizierter emoji



zitat..
hausbau9063 schrieb: Macht es bei Scheidung (hoffen wir natürlich nicht) bzw. Todesfall einen Unterschied? 


Ja, macht es. Daher auch zu einem Anwalt/Notar gehen und sich beraten lassen. Nur so könnt ihr das was ihr eigentlich wollt auch rechtlich verbindlich regeln.

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  •  hausbau9063
9.9.2018  (#3)
Danke für die Antworten!

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
9.9.2018  (#4)

zitat..
hausbau9063 schrieb: Ist es juristisch ein Unterschied, ob nur ich im Grundbuch stehe, oder wir beide?!


Na sicher! Im Grundbuch steht, wer Eigentümer ist. Wer nicht drin steht, ist daher auch nicht Eigentümer.
Mehr gibts dazu nicht zu sagen.

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