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Kachelofen KW

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  •  1chris
16.9. - 18.9.2018
11 Antworten | 6 Autoren 11
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Hallo liebe Leute,

Wir haben letztes Jahr ein einen Kachelofen gekauft, der auf ca. 4,6 KW ausgelegt ist, um 50qm zu beheizen. Jetzt wurde dieser gesetzt und bei der Abnahme stand im Protokoll 3,7 KW. Laut Ofenbauer gibt es eine neue ÖNORM seit Jan2018 (ÖNORM EN 12831) und damit laut ihm eine  neue Berechnung. Der meinte jetzt, dass 4,6 KW (Alt) das gleiche sind wie 3,7 KW (Neue Berechnung). Kann man das glauben????? Bin da sehr skeptisch........

Danke und GLG
Chr

  •  berhan
16.9.2018  (#1)
Also meines Wissens wird in der ÖNORM EN 12831 die Normheizlast des Gebäudes berechnet und nicht die Heizleistung des Kachelofens (habe die Norm leider nicht).

Die Nennleistung wird in "Bemessung von Kachelöfen - Prüfungen ÖNORM B 8303: 1999 01 01" unter Pkt. 9.4.1 geprüft. Die Norm ist aus 1999.

Die Auslegung dürfte gemäß "Ortsfest gesetzte Kachelgrundöfen/Putzgrundöfen - Auslegung ÖNORM EN 15544: 2009 09 01" erfolgen und die ist aus 2009.

Und die "Bemessung von Kachelöfen - Anforderungen ÖNORM B 8301: 2016 08 15" ist aus 2016.

Gemäß der Werksvertragsnorm "Hafnerarbeiten - Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten - Werkvertragsnorm ÖNORM B 2233: 2014 08 01" gelten gemäß Pkt. 5.3.4 (Technische Anforderungen, Güteanforderungen, Prüfbestimmungen) die Bestimmungen der ÖNORM B 8301 und ÖNORM B 8303.

Ich würde mir den Passus in der ÖNORM EN 12831 zeigen lassen. Irgend etwas dürfte zwar in der "Heizungssysteme in Gebäuden - Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast - Nationale Festlegungen und nationale Erläuterungen zu ÖNORM EN 12831-1 ÖNORM H 12831-1: 2018 01 15" bzgl. Kachelöfen drinn stehen, diese ist aber im Entwurfsstatus und daher noch nicht gültig.

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  •  1chris
16.9.2018  (#2)
Danke für die ausführliche Antwort.
Er hat jetzt nicht direkt auf die ÖNORM 12831 verwiesen. Er meinte nur, dass es seit heuer eine neue Berechnung gibt. Da ich nichts anderes gefunden habe, gehe ich selber von dieser aus. Es geht ja glaub ich darum wieviel KW brauche ich, um einen 50qm-Raum mit 2,70 Höhe voll zu beheizen. Er meinte der Aufbau des Ofens sei gleich wie voriges Jahr bei Vertragsabschluss. Wir haben die Skizzen und Pläne des Innenlebens schon im Sommer 2017 bekommen. Vom Kern und Aufbau habe sich nichts geändert.
Wenn ich jetzt plump nach "KW für Raum" google, dann kommt immer zwischen 4 und 5 KW raus. Bei Vertragsabschluss war 4,6 KW. Die 3,7 (Wirkungsbereich zw. 2,9 und 3,7) laut Protokoll enttäuschen mich jetzt sehr, da ich nicht weiß, ob das ausreichend ist, wenn mal die FBH FBH [Fußbodenheizung] ausfällt (das war ja der Plan). Messbar ist dies wahrscheinlich auch nicht. Außerdem haben wir für 4,6 unterschrieben und angezahlt.

Vielen Dank und GLG
Chr

 


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  •  Vardi17
16.9.2018  (#3)

zitat..
1chris schrieb: wieviel KW brauche ich, um einen 50qm-Raum mit 2,70 Höhe voll zu beheizen.


zitat..
1chris schrieb:
Wenn ich jetzt plump nach "KW für Raum" google, dann kommt immer zwischen 4 und 5 KW raus.


Das liegt vermutlich daran, dass dir Google keine konkret zu deinem Haus passenden Daten liefern kann. 
4kW brauchen wir für das ganze Haus (und auch nur bei tagelanger Extremkälte) bei Raumhöhen von teilweise über 3,4m.
Wenn du für einen 50m2-Raum auch nur in die Nähe von 4kW Heizlast kämest, hätten die deinen Hausbau 2017 niemals bewilligt.

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  •  1chris
16.9.2018  (#4)
Danke für die Antwort. Also wäre 4,6 überdimensioniert. Im Protokoll steht Nennwärmeleistung 3,7kw und Leistungsbereich 2,9 bis 3,7. Es ist einfach verwirrend, weil voriges Jahr von 4,6 gesprochen wurden. Zuerst auch als Vollheizung und dann: "Dient nicht als Alleinheizung, sondern als Zusatzheizung." Einmal so und einmal wieder anders.


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  •  Vardi17
16.9.2018  (#5)
Naja, die FBH FBH [Fußbodenheizung] sollte ja nur seltenst so lange ausfallen, dass dir das Haus abkühlt. Einmal in zehn, fünfzehn, zwanzig Jahren? D. h. im Regelfall wird der Kachelofen eine Zusatzheizung sein für kalte Abende in der Übergangszeit, für extrem kalte Tage ... oder wenn ihr es für die Gemütlichkeit wollt. 
Für den Notfall reicht es, einen großen warmen Raum zu haben, da braucht ihr keinen Kachelofen, der eine „Vollheizung“ darstellt.

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  •  1chris
16.9.2018  (#6)
Es geht ja darum, dass ich 4,6kw und vollheizung gekauft habe und 3,7kw und zusatzheizung bekommen hab. ;)
reichen wirds wahrscheinlich schon.

Ähnlich wäre es, wenn ich beim installateur eine LWP LWP [Luftwärmepumpe] mit 10kw kaufe und er mir eine mit 8kw einbaut.

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  •  dyarne
  •   Gold-Award
16.9.2018  (#7)

zitat..
1chris schrieb: Er hat jetzt nicht direkt auf die ÖNORM 12831 verwiesen.


diese beschreibt auch den bedarf eines gebäudes und hat gar nix mit einem wärmeerzeuger zu tun...


zitat..
1chris schrieb: Wenn ich jetzt plump nach "KW für Raum" google, dann kommt immer zwischen 4 und 5 KW raus.


wohnst du im beduinenzelt?

biete hier ein 50 jahre altes 2-familienhaus an, 330m², kalter standort und im betrieb gemessene 4kw spitzenlast...

das problem ist eher umgekehrt. holzöfen sind für neubauten viel zu leistungsstark...
der trend geht zum ethanol tischromantikofen ... emoji
http://www.planikafires.de/ethanol-kamine/simple-commerce/

und der nicht benötigte kamin spart viiiel geld...

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  •  OneRocket
  •   Bronze-Award
16.9.2018  (#8)

zitat..
1chris schrieb: Es geht ja darum, dass ich 4,6kw und vollheizung gekauft habe und 3,7kw und zusatzheizung bekommen hab. ;)


Was steht den in der Auftragsbestätigung oder etwaigen anderen schriftlichen Dokumenten die Grundlage für die Beauftragung waren? Wenn da "4,6KW", berechnet nach einer bestimmten Norm, steht, so hat er das zu liefern. Egal, ob des jetzt für dein Haus unter- oder überdimensioniert ist. Sollten sich die Berechnungen in der Zwischenzeit geändert haben und der frühere "4,6KW" entspricht jetzt dem neuen "3,7KW" Ofen, so ist es SEINE Aufgabe, dir die entsprechenden Unterlagen und Berechnungen vorzulegen. Er ist der Fachmann und das ist SEINE BRINGSCHULD. Es ist NICHT deine Holschuld, dich darüber zu informieren, was sich da wie verändert hat. Also, ich wäre in der Sache unnachgiebig. Er muss die Grundlagen für seine Aussagen liefern. Und zwar von offizieller Seite bestätigt, also keine "Lari-Fari" Papiere, sondern offizielle Schriftstücke von der ÖNORM, seiner Kammer, einem Testinstitut, etc. Vorher gäbe von von mir sicher keinen weiteren Euro.

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  •  1chris
16.9.2018  (#9)

zitat..
OneRocket schrieb: Was steht den in der Auftragsbestätigung oder etwaigen anderen schriftlichen Dokumenten die Grundlage für die Beauftragung waren?


das ist der springende punkt. bei der auftragserteilung waren 4,6 kw schriftlich festgelegt. 

So wirds auch gemacht..... beide berechnungen will ich haben. schwarz auf weiß.

zitat..
OneRocket schrieb: SEINE BRINGSCHULD. Es ist NICHT deine Holschuld, dich darüber zu informieren,


Das ist das, was mich ärgert.... wenns änderungen gibt, dann möcht ich informiert werden

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  •  berhan
16.9.2018  (#10)

zitat..
1chris schrieb: Wenn ich jetzt plump nach "KW für Raum" google, dann kommt immer zwischen 4 und 5 KW raus.


Nimm doch die Heizlast vom Energieausweis, so weit wird die nicht weg sein.

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  •  Kleinermuk
  •   Silber-Award
18.9.2018  (#11)
Im Prinzip kann man die Heizleistung sehr gut zurück rechnen, wenn man die Holzmenge
bei Nennleistung kennt. Und diese müsste der Hafner in der  Bedienungsanleitung angegeben haben. 

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