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  •  PeterM86
30.9. - 2.10.2018
10 Antworten | 8 Autoren 10
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Hallo Leute,

Ich hab mal kurz ne Frage. Nach 4 Jahren Sucherei dürften wir jetzt Glück haben. Dennoch haben wir folgendes Problem:

Wir würden eine Eigentumswohnung am Stadtrand von Linz (80m2 + 60m2 Garten) bekommen. Die Wohnung kostet exkl. NK zirka 200k - Die Wohnung könnten wir nächstes Jahr erwerben. Zeitgleich könnte es sein (<30% Wahrscheinlichkeit), dass wir ein Mietkauf-Reihenhaus (120m2 + Keller + Garten) bekommen könnten. Wann das Reihenhaus zu haben ist kann nicht genau gesagt werden, jedoch zirka zur selben Zeit wie die Wohnung.

Nun zu meiner Frage: Da ich die Eigentümer der Wohnung nur zu gut verstehen kann, möchten diese demnächst einen Vertrag aufsetzen. Wir wollen die Wohnung auch haben, sollte das Mietkauf Reihenhaus für uns frei werden, würden wir jedoch wieder verkaufen.

Ich kenne die rechtliche Grundlage nicht aber wäre dies ein großes Verlustgeschäft für uns?
Mein Plan: Wohnung kaufen, im Falle des Reihenhauserwerbes würde ich die Wohnung wieder verkaufen, so dass es ein Nullspiel für uns ist. Mit welchen Kosten habe ich jedoch Bankseitig zu rechnen? Kann man Kredite 2-3 Jahre still legen (Dann wäre das Reihenhaus heraus zu kaufen). Ich würde mich über Antworten sehr freuen

Cheers Peter

  •  Austin
30.9.2018  (#1)
ein Nullspiel wird das nicht. Wenn du die Wohnung kaufst fallen Nebenkosten an: Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr, Vertragskosten, falls vorhanden Maklerkosten. Für den Kredit fallen Kosten an: Bearbeitungsgebühr, Eintragungsgebühr für Hypothek,...
Summa sumarum geh von 10% Nebenkosten aus. Also in deinem fall 20.000,-
Wenn du nächstes Jahr wieder verkaufst verlierst du die 20.000,- fast zur Gänze da die Preise nicht so stark und schnell steigen, dass sie dir die Nebenkosten kompensieren. Da würde ich schon genau überlegen ob der Verlust das Ganze wert wäre. Falls finanziell möglich Wohnung kaufen und selbst vermieten falls es mit dem Haus was wird wäre eventuell eine Option - wie gesagt falls finanziell machbar und falls rentabel

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Hallo PeterM86,
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  •  LiConsult
30.9.2018  (#2)
Hallo Peter, 
also ein Nullsummenspiel wird das schon mal aufgrund der Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer 3,5%, Eintragungsgebühr Eigentumsrecht Grundbuchgericht 1,1%, Kaufvertragserstellung und treuhändige Abwicklung Transaktion ca. 1,5% + USt., Immobilienmakler 3% + USt., diverse Beglaubigungskosten, etc.) keines. Solltest du in Zeitnähe kaufen und dann wieder verkaufen, dann sind nicht nur die ca. 10% Kaufnebenkosten zu berücksichtigen. Der Verkaufspreis sollte im besten Fall diese Kosten auch noch decken können (was in 2-3 Jahren nur schwer der Fall sein wird, Thema Immobilienpreissteigerung, Immo-ESt., etc.).
lg Thomas

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  •  supernova
  •   Bronze-Award
30.9.2018  (#3)
Wie wohnt ihr denn jetzt? Wenn ihr Miete zahlt ist das ja auch etwas, das man unter „Verlust“ verbuchen kann. Insofern ist etwas Verlust beim Verkauf ggf. kein großes Ding. Solange es sich in der Höhe einer üblichen Miete für den Zeitraum bewegt, kann man es mMn noch als Nullsummenspiel sehen...

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  •  ChristianIV
1.10.2018  (#4)
Das einzige was mit "geringen" Verlusten gehen könnte wäre den Kauf noch nicht zu vollziehen, rein ein Kaufanbot mit Klausel das ihr wieder raus könnt gegen "Schadensersatz" für den Verkäufer der Wohnung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, die Übergabe ist ja auch wie sich das liest irgendwann nächstes Jahr geplant

NK für die Wohnung werden irgendwo bei 10-20k liegen, wenn man dem Verkäufer 5-7k anbietet für die Option "abzuspringen" ist das sicher überlegenswert, vor allem wenn man den Text interpretiert müssten bei Wohnung und Haus die Interessenten ja Schlange stehen

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  •  rk515
  •   Gold-Award
1.10.2018  (#5)
Die Kosten Bankseitig sind eher zu verharmlosen... ich würde da eher fragen, wie es mit der ImmoEst aussieht.

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  •  luba
  •   Bronze-Award
1.10.2018  (#6)
ImmoEst sehe ich nicht so als den Kostentreiber in diesem Fall, da die Immobilie ja nicht so schnell im Wert steigen wird. die ImmoEst wird ja nur vom Differenzbetrag Ankauf/Verkauf berechen.

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  •  PeterM86
1.10.2018  (#7)

zitat..
supernova schrieb: Wie wohnt ihr denn jetzt? Wenn ihr Miete zahlt ist das ja auch etwas, das man unter „Verlust“ verbuchen kann. Insofern ist etwas Verlust beim Verkauf ggf. kein großes Ding. Solange es sich in der Höhe einer üblichen Miete für den Zeitraum bewegt, kann man es mMn noch als Nullsummenspiel sehen...


Zurzeit 500 EUR

Danke für eure zahlreichen Antworten.
Also ich hab vielleicht vergessen zu erwähnen das ich die Wohnung um 200k kaufen würde + NK auf 220k komme und die Wohnung auch um diesen Preis weiterverkaufen würde. Es gibt auch schon mögliche interessenten. Also ein Nullspiel mit NK.

Sehe ich das richtig, dass ich dann nur die Bankkosten tragen würde? Diese könnte ich ggfs. stilllegen für das Rauskaufen des Reihenhauses 2 Jahres später?

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  •  LiConsult
1.10.2018  (#8)
Bearbeitungsgebühr müsstest du jedenfalls bei Kreditzuzählung sofort zahlen (1-2% der Kreditsumme) ebenso wie die Gerichtsgebühr für das Pfandrecht (1,2% des Pfandbetrages) oder die Rangordnung (0,6% des Pfandbetrages). "Stilllegen" kann man da nichts, denn sowohl bei der Bank als auch bei Gericht entsteht der Aufwand gleich zu Beginn der Laufzeit.
Was du "verschieben" kannst, ist der Beginn der Kapitaltilgung mithilfe einer tilgungsfreien Zeit. In dieser Zeit zahlst du nur die Zinsen auf das ausgeliehene Kapital. Diese Periode sollte für deinen angepeilten Zeitraum kein Problem darstellen.

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  •  Austin
2.10.2018  (#9)

zitat..
PeterM86 schrieb: Also ich hab vielleicht vergessen zu erwähnen das ich die Wohnung um 200k kaufen würde + NK auf 220k komme und die Wohnung auch um diesen Preis weiterverkaufen würde. Es gibt auch schon mögliche interessenten. Also ein Nullspiel mit NK.


Vor das nicht so fixiert und abgewickelt ist wäre ich skeptisch. Das bedeutet für mich, dass entweder der jetzige Verkäufer die Wohnung also um gut EUR 20.000,- zu günstig verkauft (er verzichtet auf Mehrgewinn) oder der künftige Käufer die Wohnung um EUR 20.000,- zu teuer kauft - im Marktvergleich. Kann ich mir kaum vorstellen.

Sollte es tatsächlich so sein, fällt dann auf jeden Fall die schon erwähnte Immo-ESt für die EUR 20.000,- Gewinn an.
Wären in dem Fall EUR 6.000,- (30% von den 20.000,-).

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  •  Notausgang
2.10.2018  (#10)

zitat..
Austin schrieb:


__________________
Im Beitrag zitiert von PeterM86: Also ich hab vielleicht vergessen zu erwähnen das ich die Wohnung um 200k kaufen würde + NK auf 220k komme und die Wohnung auch um diesen Preis weiterverkaufen würde. Es gibt auch schon mögliche interessenten. Also ein Nullspiel mit NK.

Vor das nicht so fixiert und abgewickelt ist wäre ich skeptisch. Das bedeutet für mich, dass entweder der jetzige Verkäufer die Wohnung also um gut EUR 20.000,- zu günstig verkauft (er verzichtet auf Mehrgewinn) oder der künftige Käufer die Wohnung um EUR 20.000,- zu teuer kauft - im Marktvergleich. Kann ich mir kaum vorstellen.

Sollte es tatsächlich so sein, fällt dann auf jeden Fall die schon erwähnte Immo-ESt für die EUR 20.000,- Gewinn an.
Wären in dem Fall EUR 6.000,- (30% von den 20.000,-).


Achtung: Bei den Anschaffungskosten können auch die bezahlten Nebenkosten(Grunderwerbsteuer samt Eintragungsgebühr, eine allfällige Maklerprovision sowie die Kosten der Vertragserrichtung durch den Rechtsanwalt oder Notar) berücksichtigt werden. Der Gewinn wäre hier also bei 10% NK genauso wie die Immo-EST gleich 0.

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