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[Nachbarschaftsdiskussion] Abstützung Einfahrt

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  •  Horstmann
31.10. - 11.11.2018
6 Antworten | 5 Autoren 6
6
Guten Abend werte Forumuser!

Meine Frau und ich renovieren seit Jahren unser über Generationen vererbtes Haus in NÖ und sind jetzt endlich am Punkt angekommen wo wir unsere Einfahrt pflastern lassen und wie es halt so mit "größeren" Outdoor umbauten bzw Renovierungen ist, werden die Nachbarn unrund und es bahnt sich ein Konflikt an.

Die Informationsbeschaffung erweist sich als überaus schwierig und da bin ich dann jetzt auch mal hier bei euch gelandet und habe einige Stunden im Forum und diversen Gesetzbüchern geschmöckert, aber richtig Schlau werde ich daraus nicht. Aber das ABGB liest sich ziemlich lustig.

Folgende Sachlage.

Unsere Einfahrt und die Einfahrt unserer Nachbarn laufen parallel Grenze an Grenze zur Hauptstraße. Wir sind auf Straßenniveau, unser Nachbar gut 50cm darunter. Sprich wir fahren etwas höher aus unserem Grundstück raus. Abgegrenzt sind unsere Einfahrten durch ein kleine Mauer auf dem Nachbarsgrundstück, diese Mauer stützt am letzten Stück (nicht über die ganze Länge) anscheinend auch unsere Einfahrt.

Jetzt wo der Bagger da war und die Einfahrt zum pflastern vorbereitet hat, Gräder (Greder?Kreder?Kräder?keine Ahnung) aufgeschüttet und verdichtet hat, wird unser Nachbar unlocker und bangt um die Mauer. Monatelange vorige Gespräche dass wir eben die Einfahrt erneuern lassen liesen ihn komplett kalt.

Jetzt zu meiner Frage. Seit heute möchte unser Nachbar seine Mauer erneuern und meint, wenn jetzt unser Gräder zu ihm rüber rutscht müssen wir das wieder richten lassen.
Laut Polier kann es sein das wirklich etwas zu ihm abrutscht, aber das es das Problem vom Nachbarn wäre.

Natürlich würden wir gerne Streitereien vermeiden und das ganze sachlich und kompetent lösen. Leider werde ich eben aus den Gesetzestexten bei weitem nicht schlau. Am Freitag kommt der Geometer Mensch um uns in den Kataster einzutragen (vllt steht die Mauer ja eh bei uns am Grund).

Angenommen die Grenzen stimmen so wie sie jetzt sind. Nach meinem Verständnis durch meine Recherchen, müsste doch mein werter Hr Nachbar für die Mauer sorge tragen und auch darauf achten, das mir und meiner Liegenschaft kein Schaden entsteht. Vorallem da ja sein Grundstück (auch schon vor Generationen) unter Straßenniveau abgegraben wurde. und ausserdem ist es seine Mauer.

ich weiß ein Gespräch mit dem Bauamt würde da viel regeln, aber ich muss mich mit dem nachbarn jetzt die nächsten tage rumärgern bis ich da korrekte infos bekommen und daher hoffe ich auf ein paar infos durch euch. gerne auch hinweise wo ich diese bekommen könnte.

Vielen Dank und schönen Abend euch

Horstmann

  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.11.2018  (#1)

zitat..
Horstmann schrieb: Am Freitag kommt der Geometer Mensch um uns in den Kataster einzutragen (vllt steht die Mauer ja eh bei uns am Grund).


Das ist auch die entscheidende Frage: wo genau verläuft die Grenze und wem gehört die Mauer?

Und noch weitere Fragen:
Hat die Mauer eine Baubewilligung?
Hast du für deine Einfahrt eine Baubewilligung?



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  •  Horstmann
2.11.2018  (#2)
Heute war der Geometer Mensch hier und hat den Nachmittag über absolut alles vermessen. Ergebnis bekommen wir kommenden Freitag. Es bleibt also spannend.

Ob die Nachbarsmauer eine Bewilligung hat erfahre ich am Montag nach meinem Besuch am Gemeindeamt.
Für meine Einfahrt brauche ich laut telefonischer Auskunft vom Bauamt keine Baubewilligung und auch keine Bauanzeige da wir das Niveau nicht verändern und sich bis auf die Pflastersteine nichts ändert.
Weiters wurde mir auch gesagt, sollte der Nachbar die Mauer jetzt abreißen und uns dadurch die Einfahrt wegrutschen (was nach Polier, nicht passieren sollte) müssen wir den zivilrechtlichen Weg einschlagen.

So wie es jetzt aussieht, bleibt uns zum einen nur zu warten bis wir die tatsächlichen Grenzen kennen und zum anderen im worst case der zivilrechtliche Weg. Bis Mittwoch haben unsere Arbeiter noch einiges am Plan, bis dahin müssen wir uns entscheiden ob wir jetzt pflastern oder noch warten.

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  •  MissT
  •   Gold-Award
2.11.2018  (#3)
Mal ganz praktisch gedacht: Ihr wollt Eure Einfahrt neu pflastern, der Nachbar will die Mauer erneuern - was spräche dagegen das in einem Rutsch zu machen?

Oder was spräche dagegen, wenn Du den Unterbau in diesem Randbereich prophylaktisch selber sicherst? z. B. eine dünne Platte als Trennschicht zur Nachbarsmauer und etwas Beton hin? Ev. noch ein bisschen Bewehrung rein?

Die Bedenken Eures Nachbarn - Einfahrt neu pflastern lässt ihn um die Mauer bangen - sind für mich nicht nachvollziehbar. Wenn, dann stützt die Mauer den Boden und nicht der Boden die Mauer.

Meines Wissens ist es so, dass die Arbeiten auf dem einen Grundstück nicht Bauwerke auf dem Nachbargrundstück gefährden/beschädigen dürfen. Dafür ist der Bauherr in der Verantwortung und ggf. Abstützen o. dgl. Das gilt für Dein Bauvorhaben genauso wie für jenes Deines Nachbarn. Ich glaube nicht, dass gleich alles wegrutschen wird, sobald der Nachbar seine Mauer entfernt. Der Untergrund muss ja vor dem Pflastern verdichtet worden sein. Wenn es nicht so ist, dass in einer Situation wie der deinen du eigentlich gar nicht seine Mauer als Befestigung deiner Einfahrt mitnutzen dürftest, dann wird der Nachbar dafür Sorge tragen müssen, dass sein Bauvorhaben nicht Deine Einfahrt beschädigt und müsste für ev. Schäden selber gerade stehen. (Achtung, gefährliches Halbwissen! Für fundierte rechtskundige Auskünfte hältst Du Dich am besten an Karl10!)

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
9.11.2018  (#4)

zitat..
Horstmann schrieb: diese Mauer stützt am letzten Stück (nicht über die ganze Länge) anscheinend auch unsere Einfahrt.


zitat..
Horstmann schrieb: und ausserdem ist es seine Mauer.


Das ist genau das Problem bei solchen Sachen und du schreibst es eh selbst.
Es ist seine Mauer, an die darfst du ohne sein Einverständnis nichts anschütten usw.
d.h. selbst wenn er sie jetzt wegreissen würde, müsstest du dafür sorgen, dass deine Einfahrt nciht zu ihm rüberrutscht...

Die sauberste und rechtlich einfachste Lösung ist in solchen Fällen, dass du deine eigene Stützmauer auf dein Grundstück baust (und der Nachbar auf seiner Seite seine eigene Stützmauer)...

Bin schon gespannt, was bei der Vermessung rausgekommen ist.
Richtig spannend wirds dann, wenn die auf beiden Grundstücken steht, Ersitzung usw...

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  •  brink
  •   Gold-Award
9.11.2018  (#5)

zitat..
gdfde schrieb: Es ist seine Mauer, an die darfst du ohne sein Einverständnis nichts anschütten


zitat..
Horstmann schrieb: Vorallem da ja sein Grundstück (auch schon vor Generationen) unter Straßenniveau abgegraben wurde.


sorry. also nachbar gräbt grundstück ab. und dann hab ich für etwas sorge zu tragen. nein, nein.. emoji

zitat..
gdfde schrieb: Die sauberste und rechtlich einfachste Lösung ist in solchen Fällen, dass du deine eigene Stützmauer auf dein Grundstück baust (und der Nachbar auf seiner Seite seine eigene Stützmauer)...


ja, das wäre wirklich das vernünftigste.

trotzdem verstehe ich das nicht. wenn nachbar einfach erde direkt an meiner grenze abgräbt, muss ich nun eine mauer auf meiner seite errichten, damit ich meine erde vorm rüberkippen bewahren muss?

wenn es denn wirklich nachweise gibt, dass der nachbar mal in der vergangenheit 50cm abgegraben hat, dann muss er für alles sorge tragen.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
11.11.2018  (#6)

zitat..
brink schrieb: also nachbar gräbt grundstück ab. und dann hab ich für etwas sorge zu tragen. nein, nein..


Wir wissen ja nicht, ob der Nachbar etwas abgegraben hat...kann ja auch sein, dass Horstmann damals aufgeschüttet hat.
Darum hat karl10 auch nach einer Baubewilligung für die Einfahrt von Horstmann gefragt, und zwar von der urprünglichen von damals.

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