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Das ist auch die entscheidende Frage: wo genau verläuft die Grenze und wem gehört die Mauer? Und noch weitere Fragen: Hat die Mauer eine Baubewilligung? Hast du für deine Einfahrt eine Baubewilligung? |
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Heute war der Geometer Mensch hier und hat den Nachmittag über absolut alles vermessen. Ergebnis bekommen wir kommenden Freitag. Es bleibt also spannend. Ob die Nachbarsmauer eine Bewilligung hat erfahre ich am Montag nach meinem Besuch am Gemeindeamt. Für meine Einfahrt brauche ich laut telefonischer Auskunft vom Bauamt keine Baubewilligung und auch keine Bauanzeige da wir das Niveau nicht verändern und sich bis auf die Pflastersteine nichts ändert. Weiters wurde mir auch gesagt, sollte der Nachbar die Mauer jetzt abreißen und uns dadurch die Einfahrt wegrutschen (was nach Polier, nicht passieren sollte) müssen wir den zivilrechtlichen Weg einschlagen. So wie es jetzt aussieht, bleibt uns zum einen nur zu warten bis wir die tatsächlichen Grenzen kennen und zum anderen im worst case der zivilrechtliche Weg. Bis Mittwoch haben unsere Arbeiter noch einiges am Plan, bis dahin müssen wir uns entscheiden ob wir jetzt pflastern oder noch warten. |
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Mal ganz praktisch gedacht: Ihr wollt Eure Einfahrt neu pflastern, der Nachbar will die Mauer erneuern - was spräche dagegen das in einem Rutsch zu machen? Oder was spräche dagegen, wenn Du den Unterbau in diesem Randbereich prophylaktisch selber sicherst? z. B. eine dünne Platte als Trennschicht zur Nachbarsmauer und etwas Beton hin? Ev. noch ein bisschen Bewehrung rein? Die Bedenken Eures Nachbarn - Einfahrt neu pflastern lässt ihn um die Mauer bangen - sind für mich nicht nachvollziehbar. Wenn, dann stützt die Mauer den Boden und nicht der Boden die Mauer. Meines Wissens ist es so, dass die Arbeiten auf dem einen Grundstück nicht Bauwerke auf dem Nachbargrundstück gefährden/beschädigen dürfen. Dafür ist der Bauherr in der Verantwortung und ggf. Abstützen o. dgl. Das gilt für Dein Bauvorhaben genauso wie für jenes Deines Nachbarn. Ich glaube nicht, dass gleich alles wegrutschen wird, sobald der Nachbar seine Mauer entfernt. Der Untergrund muss ja vor dem Pflastern verdichtet worden sein. Wenn es nicht so ist, dass in einer Situation wie der deinen du eigentlich gar nicht seine Mauer als Befestigung deiner Einfahrt mitnutzen dürftest, dann wird der Nachbar dafür Sorge tragen müssen, dass sein Bauvorhaben nicht Deine Einfahrt beschädigt und müsste für ev. Schäden selber gerade stehen. (Achtung, gefährliches Halbwissen! Für fundierte rechtskundige Auskünfte hältst Du Dich am besten an Karl10!) |
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Das ist genau das Problem bei solchen Sachen und du schreibst es eh selbst. Es ist seine Mauer, an die darfst du ohne sein Einverständnis nichts anschütten usw. d.h. selbst wenn er sie jetzt wegreissen würde, müsstest du dafür sorgen, dass deine Einfahrt nciht zu ihm rüberrutscht... Die sauberste und rechtlich einfachste Lösung ist in solchen Fällen, dass du deine eigene Stützmauer auf dein Grundstück baust (und der Nachbar auf seiner Seite seine eigene Stützmauer)... Bin schon gespannt, was bei der Vermessung rausgekommen ist. Richtig spannend wirds dann, wenn die auf beiden Grundstücken steht, Ersitzung usw... |
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sorry. also nachbar gräbt grundstück ab. und dann hab ich für etwas sorge zu tragen. nein, nein.. ja, das wäre wirklich das vernünftigste. trotzdem verstehe ich das nicht. wenn nachbar einfach erde direkt an meiner grenze abgräbt, muss ich nun eine mauer auf meiner seite errichten, damit ich meine erde vorm rüberkippen bewahren muss? wenn es denn wirklich nachweise gibt, dass der nachbar mal in der vergangenheit 50cm abgegraben hat, dann muss er für alles sorge tragen. |
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Wir wissen ja nicht, ob der Nachbar etwas abgegraben hat...kann ja auch sein, dass Horstmann damals aufgeschüttet hat. Darum hat karl10 auch nach einer Baubewilligung für die Einfahrt von Horstmann gefragt, und zwar von der urprünglichen von damals. |