Welche Gesetzeslage gilt hier bezüglich 'Gewährleistung' usw.... ? Möchte auf 'willhaben' ein älteres Auto verkaufen , was sollte bzw. muß ich im KAUFVERTRAG dann an Klauseln hineinschreiben , daß ich nicht im nachhinein irgendwelche Probleme bekomme und der 'Käufer' dann ein halbes Jahr später irgendwas einfordert ? Genügt es wenn ich 'Bastelfahrzeug' angebe oder ähnliches ..? Danke Euch.
www.wirkaufendeinauto.at Dort haben schon einige bekannte von mir ihr auto schnell, unkompliziert und zu einem fairen Preis verkauft...
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.. stecri schrieb: www.wirkaufendeinauto.at Dort haben schon einige bekannte von mir ihr auto schnell, unkompliziert und zu einem fairen Preis verkauft...
also ich hab da noch nie faire preise gesehen das was das internet anzeigt sind lockpreise das du erstmal zu denen hinfährst vor ort dann das selbe wie wenn der Visitenkartenhändler zu dir kommt. das ist schlecht und das und dort hat das auto einen kratzer usw. was dann alles abgezogen wird. in meinen Augen sind das die neuen Visitenkartenhändler die nur in etwas größeren umfang auftreten.
pers. kann ich sagen habe ich die besten erfahrungen mit Rumänen und Bulgaren gemacht, die kommen vorbei handeln zwar stundenlang mit dir und feilschen am ende um 10€ auf und ab aber das auto geht dann sofort vom hof und du hörst nie wieder was von denen
.. maack schrieb: also ich hab da noch nie faire preise gesehen das was das internet anzeigt sind lockpreise
Wenn du meinst dann ok
.. maack schrieb: habe ich die besten erfahrungen mit Rumänen und Bulgaren gemacht,
Sicher seriöser 😎
Wie gesagt- kann nur von Kollegen erzählen- und die haben dann zu dem Preis verkauft den sie wollten- ansonsten braucht man ja nicht. Egal welche Plattform
Dass mit den Ausländern habe ich so auch von einem Autohändler gehört. Er hat gesagt, dass sie vor allem ältere Gebrauchte, die nur noch auf paar Tausender wert sind, nur noch so verkaufen. Sie brauchen nix reinstecken, Auto kommt auf den Hänger und sie hören nie wieder was wegen Gewährleistung.
Exportieren die das nicht in erster Linie? Ich vermute, die meisten Autos, welche sehr alt sind, gehen in Richtung Balkan oder Russland. Dort fahren die dann noch 20 Jahre damit rum. :)
JA , hab mein Auto noch im Dezember verkauft ! Kaufvertrag hab ich grad nicht bei mir , aber ich könnt ihn dir per PN mal senden wenn du willst ! ( hab meinen Kaufvertrag kurz vorher auch noch von einem Rechtsanwalt ( kostenlose Beratung GENERALI Versicherung dabei ! ) anschauen lassen !
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Hallo hotz68, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen,
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Habe zum Thema am Wochenende mit einem befreundeten Anwalt gesprochen. Es ist beim Autokauf in der Tat nicht schwarz weiß. Ein Auto, das kein Teilehaufen ("Bastlerfahrzeug") ist, hat gewisse zugesicherte Eigenschaften. Man darf annehmen, dass es fährt und auch sicher bremst. Was implizit für Eigenschaften angenommen werden können, ist immer eine Betrachtung des Einzelfalls. Bei einem 10 Jahre alten Auto wird das in der Regel viel weniger sein, als bei einem 2 Jahre alten Auto.
Offensichtliche Mängel kann man problemlos ausschließen. Verdeckte Mängel eben nicht gänzlich wirksam. Ein Ankaufstest hilft schon mal dabei, möglichst viel objektiv darzustellen.
Der Satz im ÖAMTC Kaufvertrag ist insofern etwas problematisch für meine Begriffe, weil wenn ich reinschreibe "Das Auto ist NICHT verkehrs- und betriebssicher" dann hat das eine andere Aussagekraft, als wenn ich einfach nichts dergleichen zusage. Neutraler wäre hier, wenn man den Satz einfach streicht, dann macht man explizit keine Zusicherung über irgendwelche Eigenschaften des Fahrzeugs.
Er rät auch dazu, den Irrtum auszuschließen. Das ist unter Privatleuten zulässig.
Das was bei Stefan86 anscheinend zum Tragen gekommen ist, war die Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis). Dies kann vertraglich unter Privatleuten gar nicht ausgeschlossen werden.
ich ergänze generell das "Nicht" bei verkehrs- und betriebbsicher egal wie alt das auto ist, so geht man viel ärger aus dem weg und diejenigen käufer wo schreien das sie dann nicht kaufen sind meistens die wo dank rechtsschutz dir am ende nen strick draus drehen wollen.
die verkehrssicherheit ist wenn man es genau nimmt ja schon eingeschränkt wenn der scheibenwischer abgenutzt ist und schmiert also darf ich da als Verkäufer auch das nicht setzen