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Luft-WP & FBH: Wartungsvertrag?

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  •  MissT
  •   Gold-Award
13.12. - 15.12.2018
5 Antworten | 4 Autoren 5
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Wer von Euch hat für die Wärmepumpe und die FBH FBH [Fußbodenheizung] einen Wartungsvertrag abgeschlossen? Was ist in diesem enthalten und was zahlt ihr dafür?

Ich hätte mir heute - nach dem Studium des WPWP [Wärmepumpe]-Wartungsthreads hier im Forum - von einem Außendienstmitarbeiter von D*nco-H*ppel in natura zeigen lassen wollen, wie das mit der Reinigung des Filtersiebs und dem Ablesen der Betriebsdrucke genau funktioniert. Der wurde gleich richtig böse: Ich darf an nichts ran, was hinter dem Deckel des Innengeräts ist, sonst erlischt die Garantie. Ich soll zwei Wartungsverträge abschließen: Einen mit D*nco-H*ppel (für alles, was bei der Heizung mit dem Kältemittel zu tun hat) und einen mit meinem tollen Installateur (für alles, was bei der Heizung mit Wasser zu tun hat). Weiters habe ich heute ein Prüf- und Anlagenbuch bekommen, welches so eine Art "Serviceheft" beinhaltet. Dem zu Folge sind jährlich Sicherheits- und andere Prüfungen vorgeschrieben. Kann ich da somit eh nicht aus? Macht so ein Wartungsvertrag Sinn oder gibt es bessere Alternativen?

  •  Fernmelder
  •   Silber-Award
14.12.2018  (#1)
Ich nehme an du hast ein hellgrünes Prüfbuch bekommen, und da ist die jährliche Überprüfung gemäß §22 Kälteanlagenvorornung angeführt?
Dann schau bitte auf das Typenschild der WPWP [Wärmepumpe] (muss angebracht sein!!!), wenn die Menge des Kältemittels 1,5 kg nicht übersteigt ist die Prüfung nicht vorgeschrieben.

Steht in §1 der Kältemittelverordnung:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008237

Die Garantiebestimmungen für die WPWP [Wärmepumpe] können natürlich etwas anderes vorschreiben.

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  •  helyx
  •   Bronze-Award
14.12.2018  (#2)
Hast du für deinen Kühlschrank auch einen Servicevertrag?
Nichts anderes ist der Kälteteil deiner Wärmepumpe.
Natürlich kann man beim Wasserteil ein bisschen Filter Reinigen etc. - das kannst du aber auch leicht selbst machen.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
14.12.2018  (#3)

zitat..
MissT schrieb: die FBH FBH [Fußbodenheizung] einen Wartungsvertrag abgeschlossen?


Für die FBH FBH [Fußbodenheizung] einen Wartungsvertrag abschliessen, das ist zuviel des Guten!
WPWP [Wärmepumpe], o.k, aber auch hier scheiden sich die Geister. Und wenn, dann dann min. 2 Jahresabstand. und nicht jährlich. Wird bei Gasheizung anders sein.

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  •  MissT
  •   Gold-Award
15.12.2018  (#4)

zitat..
Fernmelder schrieb: Ich nehme an du hast ein hellgrünes Prüfbuch bekommen, und da ist die jährliche Überprüfung gemäß §22 Kälteanlagenvorornung angeführt?
Dann schau bitte auf das Typenschild der WPWP [Wärmepumpe] (muss angebracht sein!!!), wenn die Menge des Kältemittels 1,5 kg nicht übersteigt ist die Prüfung nicht vorgeschrieben.

Steht in §1 der Kältemittelverordnung:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008237


Danke für diesen wichtigen Hinweis!!

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  •  MissT
  •   Gold-Award
15.12.2018  (#5)

zitat..
helyx schrieb: Hast du für deinen Kühlschrank auch einen Servicevertrag?
Nichts anderes ist der Kälteteil deiner Wärmepumpe.


Dieser Vergleich scheint mir aber schon ein bisschen sehr übertrieben.

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