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Eine Aussage zu treffen, ob dich der Banker über den Tisch gezogen hat, steht mir nicht zu. Nur soviel: ich kenne das, dass manche Bank-Angebote „missverständlich“ formuliert sind. Ganz klar sollte aus einem Angebot hervorgehen, x% Aufschlag auf den ...Indikator (in deinem Fall 3ME). Ergibt derzeit einen Sollzinssatz von x..%. Also in deinem Beispiel Aufschlag 1,375%, minus derzeit negativem Euribor 0,375%, ergibt einen derzeitigen Sollzins von 1% (bis zum nächsten 3-Monatsrollover, das wird der aktuelle Euribor wieder eingepreist). War das verständlich? Wenn das in deinem Fall nicht der Fall war, würde ich mir das von der AK anschauen lassen. Darf man fragen, welche Bank? Lg, Alex |
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Die Rechtslage ist ja relativ eindeutig. Auch wenn vor den richtungsweisenden Urteilen des OGH ein Mindestreferenzzinssatz vereinbart wurde, so gilt die Rechtsprechung natürlich auch für diese Verträge. Nicht umsonst haben die Banken reihenweise Rückvergütungen bei gleichartigen alten Verträgen machen müssen. Letztlich hängt es aber doch vom Vertrag ab. Steht ein Mindestreferenzzinssatz drinnen, dann siehe obige Zeilen - steht ein Mindestsollzinssatz drinnen, dann bedeutet das, dass dieser auch als solcher zu verstehen ist. Arbeiterkammer zur finalen Überprüfung ist diesbezüglich sicher ein guter Tipp. |
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exakt, was ihr noch nicht erwähnt habt, die Untergrenze können sie legal einziehen wenn es gleichzeitig eine Obergrenze gibt, vor allem bei so kurzfristigen Verträgen kein wirkliches Risiko für die Bank das zu machen |
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