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ich danke euch. dann rechnen wir mal mit den 4,2 als Maximum (wir sind VK) |
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Ich würde auch von 4,2% (30% von 14%, da Altbestand) ausgehen. Es dürfen dann keine weiteren Kosten abgezogen werden. Grundsätzlich kann man immer auch die tatsächlichen ursprünglichen Kaufkosten (auch bei Altbestand) ansetzen und wie bei Neubestand versteuern (und dann weitere Kosten berücksichtigen). Das wird sich aber nur sehr selten lohnen. Wie geschrieben, unter www.help.gv.at/linkaufloesung/applikation-flow?leistung=LA-HP-GL-ImmoEst_Ratgeber_BMF&quelle=HELP&flow=LO (ab Seite 70 bzw, konkret Seite 84) ist das alles sehr genau und leicht verständlich beschrieben. |
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Na zach, da werd ich dann nie Verkaufen wenn da auch noch Steuer anfällt. Man lernt nie aus. |
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Hallo neubau2018, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: [Gelöst] Immobilienertragssteuer |
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Gut, es gibt ja auch noch die Ausnahmeregelungen - z.B. Hauptwohnsitzbefreiung, die eine steuerfreie Veräußerung ermöglichen. Im konkreten Fall jedoch wird man um die Steuer nicht herumkommen. |
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genau. Wir haben vor wenigen Jahren unser Haus verkauft, da gab es eben die Befreiiung wg. Hauptwohnsitz. |
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mindestens 2 Jahre Hauptwohnsitz anmelden und untervermieten |
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Man kann sich auch einfach über die (insgesamt) steuerliche Begünstigung von Immobilien gegenüber anderen Assets freuen, sich über weitere Begünstigungen freuen wenn diese selbstbewohnt ist und die Immobilienertragsteuer, so sie überhaupt anfällt, einfach zahlen. Viel Immobilien-freundlicher (im Vergleich zu anderen Assets aber noch viel mehr im Vergleich zu Erwerbsarbeit) kann man ein Steuersystem nicht mehr ausgestalten. Hat schon einen Grund, warum das Aufkommen der Immobilienertragsteuer selbst in Boomjahren gerade mal bei ca. 0,5 Mrd Euro liegt (das sind etwa 0,5% des gesamten Steueraufkommens). |
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wenn das nicht gleich nach dem Kauf 2 Jahre sind, müsssten es später glaube ich 5 Jahre sein. |
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