|
|
||
Willst wirklich als Einziger mit der "Oberleitung" in der Siedlung sein? Musst nicht eingraben das Kabel, Mast bleibt halt, ebenso die Konsole beim Haus. Freude haben allerdings die Schwalben und andere Vögel. Die sitzen gerne auf solche Leitungen. Übrigens, 10 m händisch graben, erspart einige Stunden im Fitnesszentrum! |
||
|
||
Althuette, du hast leider keine einzige meiner Fragen beantworten können. Die Nachbarn behalten die Oberleitung unsere wird vergraben. Ich wollte lediglich wissen ob ich von der Grundstücksgrenze bis zum Kük verantwortlich bin oder ob dies das stromnetzwerk übernimmt da ich als Hausbesitzer keinen Auftrag gegeben habe dass die Zuleitung geändert werden soll. |
||
|
||
Bei uns habens genau sowas vor ein paar Wochen gemacht. Der Austausch auf Erdleitung bis zum Stromkasten am Haus meiner Oma (Bestand) wurde von der Bewag gemacht und übernommen. Ich baue mein Haus dahinter. Fürs Kabel bis zu meinem Haus bin ich selbst verantwortlich. (geht aber leicht, weil ich ein Leerrohr dafür vorbereitet hab) In dem Zuge habe ich mir aber auch gleich Glasfaserkabel-Abzweiger ins Grundstück reinschmeißen lassen. Der Anschluss ist dann wieder mein Part. |
||
|
||
|
||
Wo sind die Vorsicherungen drin? Mit "Grundstücksgrenze bis zum Kük" meinst du wohl die Leitung auf deinem Grundstück bis zum Kük? |
||
|
||
Habe da was missverstanden! Dachte nämlich es ist die Leitung von der Grundgrenze bis zur "Hausmauer" gemeint. War aber die Leitung ausserhalb des Grundstückes gemeint. Wie das ausserhalb so ist, weiß ich nicht. (Dachte nämlich, der Kük ist auf der Hausmauer angebracht) Wir haben keinen Kük, Stromkabel geht vom Verteiler (200m entfernt) direkt in den Zählerkasten. Wäre der Zählerkasten mehr als 3(?) m von der Haustür entfernt, dann wäre ein Kük auf die Hauswand gekommen. |
||
|
||
Bist du dir sicher das es 200m sind? Weil ab circa 100m vom KVS bis zum Zähler genehmigt die EVN nicht. Da müsste normal ein weiterer KVS von der EVN augestellt werden. |
||
|
||
So wie oben haben wir das Haus erstanden. Der Zählerkasten ist wo anders aber das oben soll nur als Skizze dienen. So wie unten ist es von der evn geplant. Das Haus steht 10 oder 11 Meter von der Grundstücksgrenze weg. Angeblich müssen wir daa Stück von Grundstück Grenze bis zum Haus selbst zahlen. |