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·gelöst· Wegerechte Servitut

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  •  Adler25
15.3. - 11.4.2019
46 Antworten | 7 Autoren 46
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Hallo allerseits ich und mein Nachbar haben ein Grundstück erworben wo nun ein Doppelhaus laut geplant ist!
Nun geht es um etwas rechtliches ich habe das vordere Grundstück zu meinen Haus wobei ich mein Grundstück von der Gemeindestraße aus befahre und erschließe ich brauch das servitut also nicht!
Jetzt geht es um folgendes das Servitut ist außerhalb unseres Grundstück so vermessen worden damit unser Grundstück nicht noch kleiner wird am Anfang wäre geplant gewesen 2m unser Grundstück und 2m das Feld nebenbei Bauer nach Anfrage bei der Gemeinde hat es der Bürgermeister für uns so ausgemacht damit nichts auf unseren Grundstück ist ist auch alles so im Vermessungspläne!
Im Kaufvertrag steht bei mir eine Dienstbarkeit über das Servitut wobei ich das Servitut auf eigenkosten mit meinen Nachbarn errichten soll und Instandhalten
ich habe jetzt einen Dienstbarkeitsverzicht beantragt da es für mich keinem Sinn macht für etwas aufzukommen das ich nicht benötige mein Nachbar bleibt nun alleine auf den Kosten sitzen was natürlich auch blöd ist das einzige mögliche wäre das der Bauer dem das Grundstück gehört 50% der Kosten übernimmt für das Servitut somal auch er eine Dienstbarkeit drin hat im Kaufvertrag und vorne in Zukunft weitere Baugründe folgen werden nun meine Frage !
Rein Rechtlich hat doch der Bauer nicht das Recht das er drauf besteht das es nun doch so kommt wie am Anfang geplant also 2m von uns und 2 von ihm ich habe ja dann gar nichts davon ich lasse meinen Nachbar dann und weitere Nachbarn dann durch mein Grundstück fahren obwohl ich es selber nicht benötige!

Lg Adler

  •  chrismo
  •   Gold-Award
15.3.2019  (#1)
Irgendwie ist dein Text sehr verwirrend geschrieben... Du schreibst von Regelungen im Kaufvertrag zum Verlauf des Servitutswegs. Mit wem ist der Vertrag gemacht? Ist da schon was im Grundbuch eingetragen? Z.B. ist dein Grundstück als dienendes Grundstück für das deines Nachbarn, oder ein anderes eingetragen (du schreibst ja auch von anderen Grundstücken dahinter)?

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  •  Adler25
15.3.2019  (#2)
Nein es ist noch nichts im Grundbuch drin wir haben jetz vorab den Kaufvertrag zur Kontrolle bekommen da steht das alles so drinnen!!
Die Gemeindestraße läuft gerade durch und auf der linken Seite ist unser Grundstück damit mein Nachbar eine Zufahrt hat braucht es ein Servitut das laut Kaufvertrag privat zu errichten wäre da Privatweg und keine Gemeindestraße und in 5 –10 Jahren werden hinter uns weitere Grundstücke verbaut

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  •  Adler25
15.3.2019  (#3)
Chrismo kannst du mir jetzt folge sorry wenn ich’s a bissl blöd rüberbring

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  •  Tic
15.3.2019  (#4)
Übernimmst du mit so einen Weg nicht auf die Haftung, wenn je etwas passiert auf diesem Weg?

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
15.3.2019  (#5)
Gehören die anderen Grundstücke dem gleichen Verkäufer? Weil der wird sicher nicht eures verkaufen, ohne der Auflage, dass da ein Servitut für die anderen gemacht wird. Sonst kriegt er die nimmer weg.

Aber das ist immer noch alles sehr kompliziert. Auch welche Rolle da der Bauer spielt (soll 2m geben für Weg und hat selbst auch irgendwie ein Fahrrecht). Eine Skizze würde helfen.

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Hallo Adler25,
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  •  Karl10
  •   Gold-Award
15.3.2019  (#6)
Is mir echt zu mühsam, mir das alles zusammenzuklauben!
Mal zu den Basics: Unsere Sprache besteht aus Sätzen und am Ende jeden Satzes steht ein PUNKT! Oder, lieber Adler? Und zwischendrin gibt´s auch noch fallweise Beistriche zum besseren Verständnis.
Also: Immer in einzelnen Sätzen schreiben und vor dem "Beitrag hinzufügen" mal schauen, ob  in jedem Satz auch das steht, was man meint. Und dann vielleicht auch noch überlegen, ob das, was man da schreibt, von wildfremden Menschen, die keinerlei Vorinformation über die ganze Sache haben, auch tatsächlich so verstanden werden kann, wie es gemeint ist.

Und: ein Bild sagt mehr als 1000 Worte. Also her mit einer Skizze. Schön alle Grundstücke aufzeichnen, wo da jetzt die (Servituts-)Wege führen, über welche Grundstücke und wohin, wem was gehört usw.....

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  •  Adler25
17.3.2019  (#7)


2019/20190317988573.jpg

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  •  Adler25
17.3.2019  (#8)
Anbei oben ein Foto zum besseren Verständnis!
 Das 1 Grundstück ist von mir und das 2 dahinter von unseren Nachbarn.
Wie auf dem Foto ersichtlich brauche ich das Servitut nicht da ich über die Gemeindestraße in mein Grundstück einfahre!
Das Servitut hat eine geplante breite von 4 m was alles außerhalb unseres Grundstücks geplant ist,es ist auch so vermessen worden.
Deshalb verzichte ich auf die Dienstbarkeit weil es für mich sinnlos wäre etwas zu bauen Servitut und instand zu halten was ich nicht benötige!
Brauche das Servitut auch nicht zur Erschließung mit Wasser Kanal usw.
Jetzt müsste mein Nachbar die Kosten also alleine tragen laut Kaufvertrag der noch nicht unterschrieben ist, es sei denn der Bauer übernimmt die Hälfte der Kosten die für das Servitut anfallen da er ja auch ein Wegrecht für sich in Anspruch nimmt!
Nun meine Frage kann sich der Bauer querstellen und sagen das interessiert mich nicht wenn das so ist, dann rücken wir mit dem Servitut 2m in eure Grundstücke so das jeder 2 m abgeben muss also wir 2m und der Bauer 2m oder ist das rechtlich nicht machbar da ich ja das Servitut in keinster Weise benötige?
Hinter dem 2 Grundstück werden weiter Baugründe folgen die dem gleichen Bauern gehören!

lg 

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
17.3.2019  (#9)

zitat..
Adler25 schrieb: die für das Servitut anfallen da er ja auch ein Wegrecht für sich in Anspruch nimmt!


zitat..
Adler25 schrieb: Hinter dem 2 Grundstück werden weiter Baugründe folgen die dem gleichen Bauern gehören!


Das sieht man alles auf der Skizze nicht. Also nochmal:

zitat..
Karl10 schrieb: Und: ein Bild sagt mehr als 1000 Worte. Also her mit einer Skizze. Schön alle Grundstücke aufzeichnen, wo da jetzt die (Servituts-)Wege führen, über welche Grundstücke und wohin, wem was gehört usw.....


Was noch fehlt sind die Angaben zu den Besitzern, die kompletten hinteren Grundstücke und vor allem auch wie man derzeit dorthin kommt (Wege).



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  •  Adler25
17.3.2019  (#10)
Hallo Chrismo es existieren dort hinten noch keine Grundstücke die verkauft sind war vorher landwirtschaftliche Nutzfläche und ist jetzt als Bauland umgewidmet worden!
Das Servitut und die Gemeindestraße existieren noch nicht wird jetzt dann demnächst gemacht!

lg

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
17.3.2019  (#11)
Egal ob verkauft oder nicht, landwirtschaftliche Nutzung oder Bauland, die Grundstücke müssen ja auch heute schon irgendwie erreichbar sein und jemandem gehören. Das ist nicht unwesentlich für deine Fragen.

Also wenn du hier Hilfe erwartest, solltest zumindest die Informationen liefern, die Karl von dir verlangt hat.

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  •  Adler25
18.3.2019  (#12)
Der Bauer fährt halt zur bewirtschaftung der Wiesen von der Gemeindestraße direkt ins Feld da gib’s noch keine Straßen!!

Lg

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  •  ChristianIV
  •   Silber-Award
18.3.2019  (#13)
es bleibt chaotisch unverständlich, es fehlt der größere Kontext
.
es wirkt so als wäre in der Gemeinde kein größerer Baulandbedarf und der Landwirt will/wird da scheibchenweise Grundstücke verkaufen,
ABER selbst dann gibt es eine gewisse Rahmenplanung von Gemeinde und Landwirt was da in einer Endausbaustufe entstehen soll/wird wenn der Prozess abgeschlossen ist

die 4m Breite sind und werden nie eine richtige vollwerte Straße sein, ein Servitut ist an der Stelle ziemlich nutzlos weil der Landwirt den Weg nie wirklich nutzen kann bzw ja was du ja selbst teilweise aufwirfst wer bezahlt den Spaß, ist das langfristig eine Zufahrt für einzelne Häuser wird niemand eine gutgebaute Straße zahlen weil für den Weg eineeinfache reicht, dann kann man sie aber sicher nicht mit schweren Lastwagen bzw Traktoren befahren die da kaum durchpassen von der Breite

sollen da noch einzelne Häuser dahinterkommen würden die 4m passen, aber ich würde die Grundstücke gleich vermessen lassen, genauso wie die Zufahrtsstraße als eigene Parzelle mit Anteilsbesitz aller Parzellen die diese Straße brauchen, so wird es als Beispiel bei mir in der Nachbarschaft grade gemacht, da baut ein Bauträger 6DHH und 3 Wohngebäude (mit Tiefgarage aber die Besucherparkplätze brauchen die Privatstraße in der Mitte auch) und da ist in der Mitte eine Straßenparzelle die im Anteilsbesitz aller Besitzer sein wird

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  •  rk515
  •   Gold-Award
18.3.2019  (#14)
ist dieses servitut ein geh und fahrtrecht?

also ich interprätiere das so:
die straße mit dem servitut gehört dem bauern.
damit DU aber diese straße benützen darfst, muss er es dir erlaube. sprich mit einem geh und fahrtrecht.
solltest du nicht über die gemeindestraße zufahren können sondern über die straße des bauern, und würde er es mal nicht mehr erlauben (geht nicht, wenn das geh und fahrtrecht im GB eingetragen ist),  würdest du dir rein rechtlich einen hubschrauber anschaffen müssen, um über die (nicht gemeinde-) straße zu deinem grundstück zu gelangen.

wenn dem so ist, wie ich jetzt aus deinem verwirrendem text rausgelesen habe wäre es nicht gut, auf das servitut zu verzichten.

bei mir zu hause ist es gleich. ich fahre von der gemeindestraße über einen stichweg der den bauer gehört auf mein grundstück zu. ich habe das geh und fahrtrecht. wenn das nicht der fall wäre ==> siehe hubschrauber *G*

ICH, weil ja auch in meinem interessen, habe diesen zufahrtsweg auf meine kosten asphaltieren lassen. will ja nicht über groben schotter da zufahren, weil man ständig den dreck im haus hat.


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  •  felis
  •   Gold-Award
18.3.2019  (#15)

zitat..
rk515 schrieb: solltest du nicht über die gemeindestraße zufahren können sondern über die straße des bauern, und würde er es mal nicht mehr erlauben (geht nicht, wenn das geh und fahrtrecht im GB eingetragen ist), würdest du dir rein rechtlich einen hubschrauber anschaffen müssen, um über die (nicht gemeinde-) straße zu deinem grundstück zu gelangen.


dem TE geht es aber um Grundstück 1 - welches ja über die Gemeindestraße erreichbar ist, somit braucht er kein Servitut.
wie der besitzer von GS 2 auf sein grunstück kommt, sollte nicht das problem von GS1-besitzer sein (mir wärs zumindest egal).


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  •  chrismo
  •   Gold-Award
18.3.2019  (#16)

zitat..
Adler25 schrieb: Der Bauer fährt halt zur bewirtschaftung der Wiesen von der Gemeindestraße direkt ins Feld da gib’s noch keine Straßen!!


Und wie kommt er derzeit auf die hinteren Grundstücke, die ja, lt. deiner Beschreibung oben, auch ihm gehören?

Noch eine Frage: der Bauer ist nicht der Verkäufer der beiden Grundstücke 1 und 2, oder?

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  •  Adler25
18.3.2019  (#17)
Hallo Chrismo doch die Grundstücke 1 und 2 sind auch vom Bauern ich hab ein besseres Bild gefunden danke dir für deine Mühe

lg

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  •  Adler25
18.3.2019  (#18)


2019/20190318515645.jpg

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  •  Adler25
18.3.2019  (#19)
Also zur genauen Erklärung blau bin ich und das grüne dahinter mein Nachbar.
Gelb wird eine Gemeindestraße die aber auch noch nicht existiert die endet ca 40 Meter vor unseren grundstück.
Violett sind andere Grundstücke die auch noch nicht bebaut sind.
Rot ist das sogenannte Feld dahinter.
Wie auf dem Bild ersichtlich brauche ich das Servitut nicht um auf mein Grundstück zu gelangen also wäre es sinnlos für mich eine Dienstbarkeit für mich eintragen zu lassen.
Wir wären auch für die Instandhaltung verantwortlich.
Ich verzichte auf meine Dienstbarkeit jedoch muss der Nachbar jetzt die Kosten alleine tragen der Bauer will sich keinesfalls beteiligen obwohl er sich auch eine Dienstbarkeit eintragen lässt.
Kann der Bauer wenn er ganz blöd tun würde,obwohl schon vermessen das Servitut zur Hälfte in unsere Grundstücke versetzen lassen?
Dann hätte ich das größte nachsehen ich benötige es selber nicht und muss meinen Grund zur Durchfahrt freigeben ist sowas rechtlich möglich,ganz am Anfang wäre es so einmal geplant gewesen also 50/50.
Dann habe ich den Bürgermeister drauf angesprochen und er hat das für uns so ausgemacht und der Bauer hat damals ca. vor 3 Monaten zugestimmt das das Servitut außerhalb unserer Grundstücke verläuft.

Danke im Voraus und sorry das ich es ein bisschen mit wirr warr rübergebracht habe

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  •  ChristianIV
  •   Silber-Award
18.3.2019  (#20)
es stellen sich jetzt einfach mehrere Fragen:

1. Was steht jetzt in den gültigen Vermessungsdokumenten/Verträgen, erhalten die anderen ein Servitut (von 2m) auf deinem Grundstück?
(oder wurde es wirklich verschoben/rausgeschoben rein am Acker wie am letzten Bild dargestellt dann müsste dein Grundstück unbelastet sein)

2. Wärest du per Vertrag verpflichtet den neuen Weg auf jeden Fall mitzufinanzieren?
(auch wenn du ihn nicht brauchst)

wenn man beides mit nein beantworten kannst bist du fein raus, wenn du ein Servitutbegünstiger bist das du den Weg benützen dürftest, ihn aber nicht brauchst kannst du ja einfach drauf verzichten, der Servitut zu haben könnte ja auch vertraglich vereinbarte Kosten/Pflichten (Bau, Sanierung, Schneeräumung) auslösen und wenn nicht benötigt kann man ja verzichten als Begünstigter

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  •  Adler25
18.3.2019  (#21)
Hallo Christian,

1: in der Vermessungsurkunde ist das Servitut außerhalb meines Grundstücks als im Acker der Vorentwurf mit Doppelgarage ist auch alles schon soweit geplant.

2: nein bin nicht verpflichtet

Es war nur die Frage ob der Bauer das alles rückgängig machen könnte so das das Servitut die Hälfte in unser Grundstück verschoben wird?

lg


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