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Wäre interessant was die Aufwände wären es gerade zu ziehen pro Position. (zB Tür ausbauen, stemmen und auf der anderen seite dazu mauern etc. ...) Und die Aufwände mal dem GU Vorlegen um ein Gefühl zu bekommen welche Last er noch offen hätte theoretisch. |
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ich glaube ein bischen Kleingeld für einen Bausachverständigen der alle Einzelpunkte beziffern kann sind da nicht falsch investiert, da gehört auch eine Realbesichtigung dazu da würde ich aufpassen und überlegen, so komisch das klingt geringe Abweichungen von der Stufenhöhe können schnell Unfälle verursachen, wir haben da unseren Rhytmus, wenn plötzlich eine Stufe etwas höher ist und die nächste dafür niedriger dann strauchelt man unerwartet schnell, aufpassen, den Mangel würde ich mir genau überlegen ob ich den durchgehen lasse |
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Hallo! Dem kann ich mich in deinem Fall nur anschließen! Aufgelistet hast du zwar hauptsächlich optische Auswirkungen, jedoch ist bei der Masse an Mängeln auch zu hinterfragen ob technisch alles ordnungsgemäß ausgeführt wurde! Dach, Heizung, Elektrik, Fassadendetails,... sind nicht unerheblich und Brutstätten für Pfusch! Lg Jürgen |
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Wir hatten während der Bauphase eine ÖBA, die hat hoffentlich alle schwerwiegenden Themen gesehen - jetzt ist ja alles zu. Abgesehen davon ist man hinterher natürlich immer klüger - jetzt muss ich das beste draus machen. Es geht nicht so sehr darum, was ein Mangel ist (das sagt der SV, wir haben aber eh' selbst ein gutes Auge, können Normen googlen und haben eine QS & ÖBA) sondern was übliche Abschläge sind (da sind alle wiederum sehr verhalten bzw. taktiert natürlich jeder...). Daher meine Frage nach Erfahrungswerten. Alternativ muss ich vorher meinem Anwalt noch einen Besuch abstatten. Danke! |
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abschläge sind sowieso verhandlungssache. auch wenn hier ein sv was beziffert, muss das der AN nicht akzeptieren und kann klagen. ausgehend davon, dass nichts mehr verbessert wird oder werden soll, würde mir in ruhe überlegen welcher betrag die ganzen mängel für mich persönlich erträglich macht und das inkl. einem verhandlungsaufschlag dem AN vorlegen (am besten mit sprechenden fotos die man ggf. auch öffentlich zugänglich machen kann). |
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Habt ihr denn nie während des Rohbau Phase selbst mal nachgemessen oder die Ausführung lt Plan überprüft ? oder wurde das gemeldet aber nicht ausgebessert? |
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Bis auf den einen Punkt mit den zwei Türen im OG ist/war das nicht möglich bzw. haben wir bei den ersichtlichen Punkten natürlich stets auf Fehler hingewiesen. Die druckwasserdichten Kellerfenster sind in den Elementen im Werk verpresst worden. Wie wirs gesehen haben wurde auch schon betoniert, wäre also ein echter Abriss geworden. Ungleiche Ortbetonstiege hat Fliesenleger anzupassen bzw. wenn er es nicht hinbekommt nochmal den Baumeister anzurufen Ungleiche Spalte sieht man erst wenn die Türzarge kommt Hängende Decke sieht man erst wenn dort die Fliesen kac*e ausschauen Trennwand im WC war im Rohbau schief, es wurde halt gesagt das würde Putzer bzw. Fliesenleger korrigieren - ist aber nie passiert und jetzt ist sie halt schief |
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Die ÖBA hat das alles durchgehen lassen oder erst gar nicht erkannt? |
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so war es leider bei uns auch. öba und lieferanten sind aus der gleichen branche und kennen sich oft schon jahrelang - da hackt eine krähe der anderen kein auge aus. |
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Deine ÖBA ist m.M.n. auch nicht aus der Verantwortung zu nehmen und ebenfalls entsprechend zu "belangen". Diese Mängel schriftlich festzuhalten und Korrektur bzw. Nachbesserung einzuverlangen. Was sind die Aufgaben der ÖBA? Die örtliche Bauaufsicht kontrolliert und steuert die Bauausführung vor Ort. Sie vertritt Ihre Interessen und übt das Hausrecht auf der Baustelle aus. Dies umfasst unter anderem auch, dass jeder, der auf die Baustelle kommt, sich bei der Bauaufsicht zu melden und deren Anweisungen zu befolgen hat. Es wird überwacht, ob das Gebäude in Übereinstimmung mit den Plänen in der vertraglich festgesetzten Qualität sowie unter Einhaltung der geltenden Vorschriften hergestellt wird. Die Bauaufsicht steuert das Zusammenwirken der beteiligten Unternehmen und achtet darauf, dass der Terminplan eingehalten wird. Kontrolle der Gewerke: Die örtliche Bauaufsicht nimmt laufend die Leistungen der auf dem Bau agierenden Firmen ab, stellt eventuelle Mängel fest und veranlasst deren Behebung. Außerdem übernimmt sie die Steuerung, Kontrolle und Optimierung von Kosten, Terminen und Qualitäten der Baustelle im Interesse und in Vertretung des Bauherren. Wäre für mich eine ziemlich eindeutige Angelegenheit. Deine einzige "Schuld" besser gesagt dein Fehler war, anscheinend eine schlechte ÖBA gewählt zu haben. ALLES GUTE FÜR DEN WEITEREN LEIDENSWEG. |