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Dämmung / Drainage an Grundstücksgrenze zu Nachbar

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  •  Chrisdobi
16.4. - 11.12.2019
8 Antworten | 5 Autoren 8
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Hallo, Besitze ein Haus aus den 50ern. Gebäude wurde 2013 mit VWS versehen, allerdings konnte eine Seite / Wand nicht saniert werden.

Grund dafür ist das die Mauer an das Nachbargrundstück angrenzt. Die Mauer steht nicht exakt auf der Grundstückgrenze, es sind ca. 10 bis 30cm. zwischen Mauer und Grunstücksgrenze.
Untergeschoss an der Nachbarseite ist eine Garage und befindet sich vollständig unter der Erde, das Obergeschoss befindet sich ca. 1m unter der Erde, der rest is nach oben hin frei.

Der Kellerbereich ist praktisch immer feucht (die Wand) und schimmet vor sich hin. Im Obergeschoß kommt es bei starken Regen zu Wassereintritt. Im Obergeschoß haben wir (noch) keinen Schimmel, ist aber sehr, sehr grenzwertig. Die Mauer ist immer feucht und kalt.

Im Zuge der Sanierung habe ich natürlich mit meinem Nachbarn gesprochen und gebeten auch die Mauer die an sein Grundstück grenzt zu sanieren. Ich habe auch klar erwähnt das wir eventuelle Schäden (Rasen, Sträucher, angrenzende Mauer vom Blumenbeet, ein paar Meter Pflaster) auf seinem Grund natürlich instandsetzen werden. Wir müssen alles wieder so herrichten wie es war, kein Thema!

Vorrangig geht es / ging es um eine Drainage / Vertikalsperre. Die Mauer besteht aus Hohlblöcken, Abdichtung oder ähliches ist nicht vorhanden. Opa hat gebaut wie das alles noch kein Thema war und die Heizkosten ganz anders waren...
Installation der Isolierung macht meiner Meinung nach keinen Sinn solange die Wand nicht mit einer Drainage versehen ist. Also entweder beides gemeinsam installieren oder so lassen wie es ist.

Da der Nachbar nicht eingewilligt hat (gab da vor 20 Jahren bereits einige Auseinandersetzungen mit ihm und meinen Eltern als das Haus erweitert wurde) wurde die besagte Wand nicht saniert. Seiner Meinung nach sind wir selber Schuld da meine Vorfahren (fast) an die Grundstücksgrenze gebaut haben.
Ich möchte meine Beziehung zum Nachbar nicht überstrapzieren, muß mir allerdings Gedanken machen wie das ganze weitergeht. Ich will die Substanz des Gebäudes natürlich für meine Kinder erhalten. Sollte es im Obergeschoß / Wohnbereich zu Schimmelbefall kommen muß ich etwas unternehmen. Daher mache ich mir nun Gedanken zum Worst Case Szenario, sprich rechtliche Schritte um das durchzuziehen, unabhängig ob das meinem Nachbarn gefällt oder nicht. Ist die allerletzte Option, aber da ich befürchte das mein Nachbar seine Meinung nicht ändern wird mach ich mich mal schau. Daher bin ich hier gelandet.

Wie steht es um das Hammerschlagsrecht? Kann ich meinen Nachbar dazu "zwingen" mich die Bauarbeiten duchführen zu lassen?
Was wären die notwendige Schritte? Gleich mal einen Sachverständigen und Rechtsanwalt hinzuziehen? Hat jemand Erfahrung mit einer ähnlichen Situation?

Bin für jede Unterstützung / Info dankbar!

Christoph

  •  Bmst12
6.12.2019  (#1)
Hallo Christoph, 
Das ist natürlich ein Schmarrn, dass deine Vorfahren keinen Abstand eingehalten haben. 
Du willst eine Lösung ohne Streit mit deinem Nachbarn? 
Mach eine Horizontalsperre, um die aufsteigende Feuchtigkeit abzusperren.
Ev könntest du auch eine innenliegende Wandheizung im Keller einbauen lassen.

Oder du schlägst deinem Nachbarn eine Geldleistung deinerseits vor, um deine Abdichtung von außen machen zu können. 
Mehr Möglichkeiten hast du nicht.
Bg 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
6.12.2019  (#2)
Hammerschlagsrecht???  Der Begriff ist hier nicht gebräuchlich. Wo bist du zuhause (Bundesland)?

zitat..
Bmst12 schrieb: Mehr Möglichkeiten hast du nicht.

Na, so ist das auch wieder nicht.

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  •  Bmst12
7.12.2019  (#3)

zitat..
Karl10 schrieb: Hammerschlagsrecht???  Der Begriff ist hier nicht gebräuchlich. Wo bist du zuhause (Bundesland)?
__________________
Im Beitrag zitiert von Bmst12: Mehr Möglichkeiten hast du nicht.

Na, so ist das auch wieder nicht.

Owa geh.
Woran glauben Sie? 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
7.12.2019  (#4)
Deutschland oder Schweiz? 

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  •  bautech
  •   Gold-Award
7.12.2019  (#5)

zitat..
Bmst12 schrieb: __________________
Im Beitrag zitiert von Bmst12: Mehr Möglichkeiten hast du nicht.

Na, so ist das auch wieder nicht.

Owa geh.
Woran glauben Sie

 Ich glaube da gibts noch andere Möglichkeiten 


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  •  Chrisdobi
9.12.2019  (#6)
Hallo,

Danke für eure Beiträge.

Haus befindet sich in Niederösterreich.
Horizontalsperre habe ich mir schon überlegt. Großteil kommt aber seitlich rein, daher vermute ich das sich dir Aufwand kaum lohnen wird. 

@Bautech

An welche Möglichkeiten denken sie? 

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  •  ChristianIV
  •   Gold-Award
10.12.2019  (#7)
Bauordnung NÖ:

zitat..

§ 7
Verpflichtungen gegenüber den Nachbarn
(1) Die Eigentümer müssen die vorübergehende Benützung von Grundstücken und Bauwerken sowie des Luftraumes über diesen durch die Eigentümer der bestehenden oder zu errichtenden Bauwerke auf den Nachbargrundstücken und durch die von diesen Beauftragten dulden .........


kopiere da jetzt nicht die ganze Bauordnung rein, aber man hat gewisse Rechte bzw muss gewisse Dinge vom Nachbarn dulden

Ursprungszustand und Entschädigungen sind ein anderes Thema, wenn man sich nicht mündlich einigen kann dann muss man es halt bei der Behörde offiziell beantragen und ja wenn legitim dann kann der Nachbar nicht nein sagen
 
(würde trotzdem es schriftlich machen und eine kleine Beweissicherung per Bildern dazu)

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  •  Chrisdobi
11.12.2019  (#8)
OK, Danke für die Info! Wie wäre in diesem Fall (Behörde) der Ablauf? KV vom Baumeister einholen und damit ab zur Gemeinde und dort einen Antrag stellen?

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