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Abfallgebühren bei abgerissenem Haus NÖ [NÖ]

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  •  gkra
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
3.5. - 15.5.2019
10 Antworten | 5 Autoren 10
10
Liebe Forumsmitglieder

Wir haben Anfang des Jahres ein Haus in NÖ abgerissen. Die Fertigstellungsmeldung des Abrisses wurde bereits der Gemeinde übermittelt. Nun sollen wir für das leere Grundstück Abfallgebühren bezahlen. Es wurde bereits ein Ansuchen um eine Baubewilligung eines neu zu errichtenden EFH auf dem Grundstück eingereicht. Dieser wird derzeit noch geprüft.
Laut NÖ Abfallwirtschaftsgesetz Paragraph 11 Absatz 7 kann man von der Gebühr befreit werden solange sich kein bewohnbares Haus auf dem Grundstück befindet und man nachweisen kann dass man seinen Abfall ordnungsgemäss entsorgt. Trifft dies nun zu oder nicht. Die Gemeinde sieht das nämlich anders.

(7) Von der Pflicht zur Verwendung der Müllbehälter (Abs. 3) sind Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigte jener Grundstücke auszunehmen, auf denen sich keine Wohngebäude, keine Betriebe, keine Anstalten oder keine sonstigen Einrichtungen befinden, wenn sie eine den Zielen und Grundsätzen des § 1 entsprechende Erfassung und Behandlung ihres Mülls nachweisen können. Die Ausnahmebewilligung ist von der Gemeinde über schriftliches Ansuchen zu erteilen und hat die erforderlichen Auflagen oder Bedingungen zu enthalten.

  •  rabaum
  •   Gold-Award
3.5.2019  (#1)
Wenn das Vorhandensein eines Wohngebäudes alleine maßgeblich ist, dann wäre es ja relativ eindeutig. Wie argumentiert das die Gemeinde? Die werden ja wohl kaum sagen, dass doch ein Gebäude draufsteht.

Wir hatten vorher auch ein Wochenendhaus mit Reduktion der Müllabfuhr. Unsere Gemeinde hat so ein Sacksystem, da bekommst du x Säcke im Jahr und kannst sie einsetzen wie du willst. Nach dem Abriss haben wir den Müll gar nicht abgemeldet für das eine Jahr. Die Säcke die zuviel waren sind uns in der Bauphase sehr gelegen gekommen.

Wenn du wirklich anfängst zu bauen, dann bist du auch oft Gast im ASZ, wofür natürlich indirekt auch Kosten anfallen. 

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  •  gkra
3.5.2019  (#2)
Wir zahlen in der benachbarten Gemeinde sowieso schon die abfallwirtschaftsabgaben. Argumentieren tut die Gemeinde indem sie sagt dass der Müll bereits für die Liegenschaft angemeldet wurde und diese dadurch zu zahlen sind obwohl kein Haus mehr dasteht und kein Abfall anfällt.
Ich bezahle halt nur ungern für etwas was ich gar nicht nutze.

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  •  bautech
  •   Gold-Award
3.5.2019  (#3)

zitat..
gkra schrieb: Wir zahlen in der benachbarten Gemeinde sowieso schon die abfallwirtschaftsabgaben. Argumentieren tut die Gemeinde indem sie sagt dass der Müll bereits für die Liegenschaft angemeldet wurde und diese dadurch zu zahlen sind obwohl kein Haus mehr dasteht und kein Abfall anfällt.
Ich bezahle halt nur ungern für etwas was ich gar nicht nutze.

Kurz und knackig...
Schreib der Gemeinde genau deine oben genannten Bedenken, verweise aufs AWG und investiere in einen eingeschriebenen Brief... dann sollte alles aus der Welt geräumt sein.

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  •  AndiBru
  •   Gold-Award
3.5.2019  (#4)
Hallo - kurz um - ich finde es eine unnötige und "kräftezehrende Diskussion" wegen ein paar Euro, vorallem wenn ihr eh "schon wieder neu baut", da kann so deine Mülltonne auch recht praktisch sein, für die Essensreste und klein Zeug welches zu Entsorgen ist...

Aber gut, ja der Gemeinde und auch dem Abfallverband deine "Wünsche/Bedenken" schreiben, die Gemeinden haben den Müll fast immer ausgegliedert, nicht immer, aber fast immer, und der Verband schreibt dann den Gemeinden die Kosten vor und diese dann Dir (kann bei dir natürlich auch Andres sein).

Du musst bei der Gemeinde sehr oft zahlen auch was du nicht nutzt - zB gits oft eine Mindestwasserabnahme für Wasser, bei uns sind es glaub ich 30m³ pro Jahr, und auch wenn du nur zu zweit im Haus wohnst und dein Nachbar zu sechst im baugleichen, so zahlt ihr oftmals gleich viel Kanalgebühr, obwohl ihr den Kanal weniger nutzt als der Nachbar, (das finde ich auch unverständlich da wir einen großen Hof haben, aber ist so, die Gemeinde muss auch vieles Finanzieren und da gibt es schon unterschiedliche "Modelle".

Also in deinem Fall würde ich persönlich einfach eine Tonne zahlen, glaub mir es ist sehr praktisch eine zu haben,
oder aber wenn du es wirklich nicht möchtest dann auf die Gemeinde gehen und mit dem Gemeindemitarbeiter eine Lösung finden, bzw. dir den Sachverhalt erklären lassen,  durchs reden erreicht man auf den Gemeinden oft mehr als mit Emails :)

Bei uns kann man z.B. beim Verband die Tonnen ruhend melden, dann bleiben Sie bei dir stehen und werden einfach nicht entleert und das hat mit der Gemeinde nix zu tun.

LG!


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
4.5.2019  (#5)

zitat..
gkra schrieb: Nun sollen wir für das leere Grundstück Abfallgebühren bezahlen.

Was heißt das jetzt??? Bitte präziser formulieren!!
Ihr habt ein schriftliches Ansuchen um Ausnahme gestellt?? Und die Gemeinde hat euch mit einem schriftlichen Abgabenbescheid die Müllgebühr trotzdem vorgeschrieben?? Oder hat sie euer Ansuchen mit schriftlichem Bescheid abgewiesen??
Oder was genau ist da bisher passiert??

Oder wurde über all das nur mal so (unverbindlich) gesprochen??

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  •  gkra
5.5.2019  (#6)
Ansuchen wurde von uns gestellt, jedoch schreiben Sie uns für dieses Quartal wieder die Müllgebühren dazu.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
5.5.2019  (#7)
Naja, du hast ein Ansuchen gestellt, aber es wurde darüber offensichtlich (noch) nicht entschieden (ist ein eigener Bescheid). Somit gilt derzeit noch, was bisher gegolten hat.
Wann hast das Ansuchen gestellt?

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  •  gkra
6.5.2019  (#8)
Ansuchen hab ich am 6.2.2019 gestellt.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
6.5.2019  (#9)
Na, dann solltest einmal nachfragen, wann du eine Entscheidung (=schriftlicher Bescheid) über dein Ansuchen bekommst!

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  •  gkra
15.5.2019  (#10)
Der Vollständigkeit halber wollte ich hier nur nochmal Bescheid geben. Die Gemeinde hat nun unserem Ansuchen statt gegeben. 1.Quartal der Gebühren muss und ist auch schon längst eingezahlt worden. Gebühren werden dann erst wieder ab der Fertigstellungsmeldung des neuen EFH fällig.

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