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Na hast eine Rechnung von damals? |
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ja |
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Die Verjährungsfrist ist 3 Jahre. Die 2017er Rechnung ist jedenfalls nicht verjährt. Es geht hier aber mehr um ungerechtfertigte Forderungen die du auch beeinsprucht hast. Was heißt Klagsdrohung? Letzte Mahnung mit Androhung der Mahnklage, oder was genau hast du bekommen? Sollte eine Mahnklage kommen, diese sofort beeinspruchen, da sonst ein exekutierbarer Titel entsteht. |
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Auch wenn die Leistung aus 2015 ist? Androhung einer Klage hab ich bekommen. Soviel ich auf der WKO seite gelesen habe, ist ein Kostenvoranschlag verbindlich, wenn nicht anders vermerkt. Außerdem wären alles Pauschalposten, da hat er doppelt Pech. Und wenn er unverbindlich gewesen wäre, hätte es ein Nachtragsangebot geben müssen. Habe ich das richtig verstanden? |
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Du hast das soweit richtig verstanden. Sind die 11k in irgendeinem Zusammenhang, oder passt da gar nichts zusammen? Habt ihr das Thema schon mal direkt besprochen oder nur hin und her geschrieben? Worst case lässt du dich halt klagen, das muss er mal durchargumentieren. Wenn alles so ist wie du sagst, hast du nichts zu befürchten. Dennoch würde ich mich mal zu dem Fall rechtlich beraten lassen. Eine Rechtsschutzversicherung (hab ich zB dabei) deckt hier eine Beratung ab. |
Stimmt, wenn die Leistung aus 2015 wäre, dann schon, bei 2016 und 2017 noch nicht. Aber welchen Leistungszeitraum gibt er überhaupt an in der Rechnung? ||
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Hallo rabaum, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Ein paar Sachen: Natürlich zählt bei der Verjähring das Datum der Leistungserbringung und nicht das Rechnungsdatum, sonst könnte ja jemand eine Rechnung von einer Sache vor 20 Jahren legen und das was man eben vermeiden möchte wäre der Fall, das was zu Verhandeln ist, was sich jetzt keiner mehr so richtig erinnert. Die Verjährung betrifft übrigens nur die Einklagbarkeit, nicht die Schuld an sich, wer so etwas z.B. zahlt und dann drauf kommt, dass die Forderung verjährt war, hat Pech. Bin mir nicht so sicher, aber ich denke er kann da auch gegen andere Verbindlichkeiten gegenrechnen.. D.h besser, wenn man die Sache an sich nicht geregelt kommt, lieber gar keinen Geschäftskontakt mehr pflegen. Gegen manche Sachen muss man dennoch beinspruchen, wie rabaum gesagt hat, kommt eine Mahnklage *musst* zu beeinspruchen (oder zahlen). Machst du es nicht, wird automatisch eine exekutierbarer Titel daraus, egal wie unrichtig die Klage war. (Das ist eigentlich auch nur ein Mechanismus der Gerichtsarbeit ersparen soll, bei einer Mahnklage wird halt den Zahlenmüde den ernst der Lage schneller bewusst und zahlen, ohne das sich ein Gericht viel Aufwand treiben muss) Also, wenn die Rechnung deiner Meinung inhaltlich ungerecht (ungeachtet des Datums ist), dann würde ich genau darauf beeinspruchen, die Verjährung ist dabei nur eine Trumpfkarte, sollte er es darauf angekommen lassen und es tatsächlich einklagen, dann ist nämlich des Verfahren relativ schnell beendet, wenn das Datum der Leistungserbringen bewiesen wird ohne das man sich großartig mühe um die Richtigkeit der Forderung machen müsste... EDIT: "Wie es im Internet heißt; "I am not a lawyer" Das war bei ein Studium (nicht Jus), aber mit sonst ausgesprochen Schwerpunkt in Rechtssachen. |
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Hallo, Meinungen aus Foren sind super, und auch sehr wichtig, ich selbst hole mir sehr viel Rat durchs mitlesen oder Fragen stellen. ABER in deinem Fall würde ich auf Jedenfall deinen oder einen Rechtsanwalt kontaktieren, das Erstgespräch ist kostenlols, meist nur 15 Minuten aber dann kostet es auch nicht die Welt. Diese Zeit und Geld würde ich investieren um dich genau auf denen Fall zugeschnitten beraten zu lassen. Weil oft macht ein kleines Detail einen großen Unterschied. LG! |
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Das klingt meiner Meinung nach so, als würde er versuchen, mich abzuzocken. So quasi, ich probiers halt mal. |
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Welche Leistungen stehen auf der Rechnung von damals drauf? Er kann ja nicht doppelt verrechnen ... |
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Ursprünglich waren es einfach Akonto-Rechnungen, dann "Endabrechnung" und x Stunden trotz Pauschalverinbarung |
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Das ist eine urbane Legende. Da kann dann später noch eine zweite unerwartete Rechnung blühen Was es gibt: Über die RA-Kammer bieten manche Anwälte regelmäßig eine erste kostenlose anwaltlichen Auskunft an. Da stellt sich ein Anwalt, z.B. einmal im Monat, für 2 Stunden für kostenlose Rechtserstauskünfte zur Verfügung. Ist meist - trotz Termin - mit längerer Wartezeit verbunden, weil an diesem Abend relativ viele schräge Vögel auftauchen. Diese Kostenlos-Sprachtag-Termine wären daher nicht meine erste Wahl wenn ich ein Problem habe. Das nur als Hinweis damit man nicht glaubt dass ein Anwalts-Erstgespräch automatisch und immer nichts kostet (natürlich machen manche Anwälte auch "normale" kurze Ersttermine kostenlos, auch weil sie natürlich Aufträge haben wollen, aber man darf halt nicht generell davon ausgehen). PS: Wenn man eine Rechtschutzversicherung hat, werden die Kosten für das eine oder andere RA-Beratungsgespräch pro Jahr im Regelfall unbürokratisch von der Versicherung übernommen. |