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Bauen an der Grundstücksgrenze [W]

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  •  marywaly
  •  [W]
  •  [Wien]
8.7. - 14.10.2019
12 Antworten | 7 Autoren 12
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Hallo, 

Ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen helfen :) 

Wir haben den Bau unseres EFH an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn bewilligt bekommen ( KG+EG+OG) und haben uns mitten im Bau zusätzlich noch für ein DG entschieden. Soweit ich weiß, brauche ich auf jeden Fall wieder die Erlaubnis vom Nachbarn, der sich die Grenze mit uns teilt. Leider ist er jetzt dagegen und und möchte uns nicht mehr die Erlaubnis geben und auf dem Einreichplan mitunterschreiben, dass er damit einverstanden ist. Glaubt ihr, dass ich trotzdem irgendwie noch Chancen hätte es OHNE Erlaubnis des Nachbarn genehmigt zu bekommen? Irgendeine Gesetzeslücke die ich ausnutzen könnte ? Das DG würde aus einem Raum ca. 30qm mittig bestehen und rechts und links nur Terrasse.

Ich hoffe, ihr könnt eure Erfahrungen mit uns teilen :(
LG (Wien)  

  •  chrismo
  •   Gold-Award
8.7.2019  (#1)

zitat..
marywaly schrieb: Glaubt ihr, dass ich trotzdem irgendwie noch Chancen hätte es OHNE Erlaubnis des Nachbarn genehmigt zu bekommen?

Wenn die Änderung sich innerhalb des Erlaubten bewegt, dann kann der Nachbar das nicht verhindern. Die Unterschrift am Einreichplan ist ja nur eine Beschleunigung des Verfahrens. Bewilligen tut das die Baubehörde per Bescheid.

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  •  marywaly
9.7.2019  (#2)
hallo, erstmal danke für die antwort.
achso?
mein planer ist ganz fest der meinung, dass ich die „erlaubnis“ von diesem einen nachbarn brauche.
die änderung ist natürlich alles gesetzeskonform. An die abstände,höhe etc.... wurde geachtet.

mein nachbar hat auf seinem grund noch nichts gebaut.... 

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
9.7.2019  (#3)
Hi, also nochmal zusammengefasst, da hier ziemlich viel vermischt wird.

Der Punkt "Grundstücksgrenze" hat erst mal nichts mit dem Nachbar zu tun. 
Du hast ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben. Mit dem Plan und allem drumherum geht man normal zur Vorprüfung. Die Baubehörde (wird in Wien eine MAxx sein) teilt dir hoffentlich mit, dass das Vorhaben grundsätzlich bewilligungsfähig ist, dann geht man mit 3 Plänen zu den Nachbarn und holt die Unterschriften ein.

Der Nachbar kann am Plan unterschreiben, wodurch du dir dann die Bauverhandlung sparst. Unterschreibt er nicht, kommt es zur Bauverhandlung und der Nachbar wird geladen. Das kostet ein paar Hunderter extra und etwas Laufzeit. Dort kann er dann seine vermeintlich verletzten Rechte und Interessen vorbringen.

Fakt ist jedenfalls, dass der Nachbar gar nichts erlaubt. Die Baubewilligung in Form eines Bescheids bekommst du von der Baubehörde. Wenn dein Planer solche elementar falschen Ansichten hat, frage ich mich, ob er in seinem Beruf richtig ist. 

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
9.7.2019  (#4)
Bei mir waren die Unterschiede zw. Unterschriften einholen und Bauverhandlung nur 300 EUR, was es mir vom Zeitaufwand wert war. Ein angegrenztes Haus und ein anderes Grundstück hatten betagte Besitzer, die zig Kilometer entfernt wohnten. Jeden aufs neue erklären worum es geht und dann unterschreibt einer aus "hab Angst" doch nicht wäre mir zu mühsam gewesen.

Frag mal die Gemeinde wie hoch man bis zu welcher Grenze bauen darf. Da gibts ja verschiedene Themen, die da einwirken.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
9.7.2019  (#5)

zitat..
cc9966 schrieb: Frag mal die Gemeinde wie hoch man bis zu welcher Grenze bauen darf. Da gibts ja verschiedene Themen, die da einwirken.

Das scheint ja bereits klar zu sein. Siehe hier:

zitat..
marywaly schrieb: die änderung ist natürlich alles gesetzeskonform. An die abstände,höhe etc.... wurde geachtet.



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  •  coisarica
  •   Gold-Award
9.7.2019  (#6)
was ich allegemein noch nicht ganz verstanden habe: wenn konforme bauvorhaben ohnehin zu bewilligen sind, warum gibt es dann überhaupt eine einbindung der nachbarn?

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  •  marywaly
9.7.2019  (#7)

zitat..
rabaum schrieb: Hi, also nochmal zusammengefasst, da hier ziemlich viel vermischt wird.
........... Wenn dein Planer solche elementar falschen Ansichten hat, frage ich mich, ob er in seinem Beruf richtig ist. 
von marywaly

 Hallo,
Die Frage am Schluss stelle ich mich nun auch... Ich habe ihn angerufen und ihm davon berichtet, dass mir der Nachbar am Telefon eine Absage erteilt hat und daraufhin habe ich nur die Antwort bekommen, dass es ohne seine Unterschrift - WEIL wir uns eben die Grenze teilen - nicht möglich ist bzw. spätestens bei der Verhandlung ich Probleme haben werde sobald der Nachbar Einwände dagegen hat. Mich hat es nur gewundert, da wir ja an der gekoppelten Bauweise gebunden sind durch den ersten Bescheid und es nicht fair ist, wenn ich für ein weiteres Stockwerk nochimmer die "Erlaubnis" vom Nachbarn bräuchte. Schließlich darf/muss er auch gekoppelt an unserer Wand bauen, falls er ein Haus errichten möchte.

Deine einfache und verständliche Erklärung hat mir ziemlich viel Hoffnung gegeben . Ich habe nebenbei auch privat recherchieren lassen und bin zu der gleichen Erkenntnis gekommen. Ich verstehe nur nicht, wieso ich vom Planer so eine Antwort bekomme?

Aja.. ich war vor einer Woche bei den anderen Nachbarn und wollte Unterschriften sammeln ... Sie wären alle bereit gewesen außer einer (nicht der Grundstücksgrenznachbar). Dieser Nachbar ist dagegen, da er nicht will, dass wir von der Terrasse aus in sein GArten runterschauen--- doofe Frage aber dieses Argument wird sicher dem Magistrat egal sein oder ? 

Vielen lieben Dank nochmals!!
LG




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  •  chrismo
  •   Gold-Award
10.7.2019  (#8)
Einblick in den Garten ist kein berechtigter Einspruchsgrund. Die Nachbarn können sich gegen so Sachen wie übermäßige Verschattung von Räumen oder Emissionen (z.B. Lärm einer Klimaanlage oder Wärmepumpe) wehren. Schau mal hier: § 134a BO BO [Bauordnung/Baugesetz] für Wien Subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

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  •  marywaly
10.7.2019  (#9)
Nja... es werden im DG nur ca 37 (von 80) m2 verbaut in fer mitte... rechts und links wäre terrasse. Viel mehr schatten als jetzt wird nehm ich mal an nicht geben.
klimaanlage haben wir nixht und wärmepumpe gibt es auch ohne DG.

mich ärgert es grad dass ich vom planer all diese infos nicht bekommen habe wie hier im forum!!!

lieben dank an alle!!:) 

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  •  Rasenfreund
11.7.2019  (#10)
Hmm, hat der Planer keine Lust den Plan wieder zu ändern?
Recht viel was anderes kann ich mir nicht vorstellen, den von einem prof. Planer so eine schwachsinns Antwort ..... puh.


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  •  marywaly
13.10.2019  (#11)
Schönen guten Abend!
nach 3 Monaten habe ich endlich meinen Baubescheid bekommen. Der Zubau wurde genehmigt und die Gründe des Grundstücksnacgbarn abgewiesen.

ab wann wird denn ein Baubescheid rechtskräftig?
müssen wir die 4 wöchige Beschwerdefrist abwarten? 

Glg

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
14.10.2019  (#12)
Wir (in K) haben direkt nachdem wir den Bescheid bekommen haben eine Erklärung, dass wir auf die gesetzliche Einspruchsfrist verzichten, geschrieben und konnten dann gleich beginnen. 

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