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rechtskonformste Lösung: Carport und Gartenhütte konstruktiv trennen. Gartenhütte - > Gebäude (bebaute Fläche, ect.) wenn dieses <10m2 dann auch als bewilligungs- und anzeigefreies Nebengebäude möglich Carport - > bauliche Anlage Wenn >50% seitlicher Raumabschluss dann zählt es als Wand und bei zwei Wänden somit als Gebäude. Die Wände als konstruktiv nicht mit dem Carport verbundene Zwischenwände einzureichen und zu hoffen das das ganze dennoch als bauliche Anlage durchgeht ist meiner Meinung nach nicht praxistauglich. Ob es rein rechtlich gehen würde kann dir sicher Karl beantworten, die Sachverständigen werden sich darauf aber ziemlich sicher nicht einlassen. |