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Aufschließungskosten - Fristen für Gemeinde? [NÖ]

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  •  MiMo2402
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
5.8. - 7.8.2019
3 Antworten | 3 Autoren 3
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Hallo zusammen!
Folgende Ausgangssituation:
Vor ca. 2 Jahren wurde eines von ca. 25 neu parzellierten und aufzuschließenden Grundstücken in einer kleinen Gemeinde in Nö gekauft. 
Auflage: Ansuchen um Baugenehmigung innerhalb von 2 Jahren und Fertigstellungsnzeige innerhalb von weiteren 5 Jahren.
Die meisten Grundstücke sind verkauft und bereits bebaut oder werden gerade bebaut.
Aufschließungskosten waren gleich zu entrichten, u.a. für die Errichtung einer Straße. 
Die Gemeinde sagt nun, dass die Straße erst dann errichtet wird (derzeit Provisorium), wenn alLe Häuser errichtet sind und nicht mehr mit Schwer-/Bauverkehr zu rechnen ist.
Gibt es Fristen für die Gemeinde, um die Straße zu errichten? Innerhalb derer die Aufschließungskosten zweckentsprecHend verwendet werden müssen?

  •  Karl10
  •   Gold-Award
5.8.2019  (#1)
Der diesbezügliche Gesetzestext lautet:
§38.....
(8) Die Gemeinde muss eine staubfrei befestigte Fahrbahn für eine neue öffentliche Verkehrsfläche im Bauland herstellen, wenn
- bei einseitiger Bebauung für 70 %,
- bei zweiseitiger Bebauung für 50 %
der Strecke zwischen ihrem Anschluss an das bestehende Straßennetz und dem entferntesten Bauplatz die Abgabe nach Abs. 1 fällig ist. Der Streckenanteil ergibt sich aus der Summe der Länge der Bauplatzgrenzen, die an der Verkehrsfläche liegen.

Es geht also um "staubfrei befestigt". Das ist nicht zwingend Asphalt.
Und wenn die Gemeinde hier säumig ist, dann widerspricht es zwar dieser Gesetzesbestimmungen, es ist aber schwierig das rechtlich durchzusetzen.
Effizienter ist da, auf ganz anderer Ebene Druck zu machen, Stichwort "Gemeinderatswahl 2020" emoji. Da geht oft vieles leichter und schneller....

Und noch was:

zitat..
MiMo2402 schrieb: Auflage: Ansuchen um Baugenehmigung innerhalb von 2 Jahren und Fertigstellungsnzeige innerhalb von weiteren 5 Jahren.

Das kann so nicht stimmen, weil gesetzwidrig! Oder hast du dich nur falsch ausgedrückt. Laut Gesetz muss man nicht 25 Jahre nach Baubewilligung fertig sein, sondern 5 Jahre nach "BAUBEGINN".
Das sind gesetzliche Regelungen, über die sich die Gemeinde eigentlich nicht hinwegsetzen dürfte.




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  •  Blabla
6.8.2019  (#2)
Diese Straßen werden oft später gemacht als man es sich wünscht. Wobei man auch nicht unterschätzen sollte was so eine Straße kostet, die Gemeinde hat in der Regel damit mehr Kosten als sie durch die Auffschließung verdient. Das ist oft auch der Grund warum die das gerne verzögern.
Gegen die Gemeinde vorzugehen würde ich dringend abraten - auch wenn man im Recht wäre, sitzt man einfach nicht am längeren Ast.
Lieber, wie bereits erwähnt, kurz vor einer Wahl alle in der Siedlung zusammentun und Druck machen. Ihr werdet sehen, das bewirkt Wunder. Der Bürgermeister weiß ja, dass es irgendwann gemacht werden muss

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  •  MiMo2402
7.8.2019  (#3)
Danke für Eure Antworten und Eure Einschätzungen!
Ja, hab mich undeutlich ausgedrückt!

Werd also warten und reden und warten und ...

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