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um den Baumeister minimal zu verteidigen: Der Baumeister muss natürlich abklären ob überhaupt eine Chance besteht das dieser Fehler abgesegnet wird und das Haus stehen bleiben könnte, wenn die Behörde sowieso nein sagt bzw nein sagen muss (sie müssen sich an Gesetze halten) dann sind sowieso keine Optionen vorhanden |
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Wir vertrauen dem Baumeister nicht mehr, da einige seiner Aussagen falsch waren. Könnte es wirklich sein dass eine Höhenabweichung um 55 cm vom Bauplan so einfach durchgeht? |
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Nur unter der Bedingung dass das um 55cm höher Gebäude auch von vornherein Bewilligungsfähig gewesen wären. Ich kann mir das nicht ganz vorstellen, da in Kleingärten meist ans Limit gebaut wird da die beschränkungen sehr restriktiv sind. |
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Die Abweichung geht eh nicht so ohne weiteres durch. Hast eh geschrieben, dass die Auskunft war, es muss ein Änderungsplan eingereicht werden, also um Baubewiligung für die Änderung angesucht werden. Die Frage ist, wie hoch ist nun tatsächlich die Gebäudehöhe und wie hoch darf sie laut Gesetz bzw. Bebauungsplan sein?? Das hast ja noch nicht gesagt. Wenn die jetzt tatsächlich ausgeführte Höhe im gesetzlichen Rahmen sein sollte, dann spräche ja nichts dagegen, dass dies jetzt nachträglich bewilligt wird. Dann hast halt nicht das Argument, dass der Bau wieder abgerissen werden muss. Dennoch wurde anders gebaut, wie vereinbart. Das musst halt dann auf anderer Ebene mit dem Baumeister ausstreiten. Du musst jedenfalls die rein baurechtliche Seite von der rein zivilrechtlichen Ebene auseinanderhalten. |
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x2 Es liest sich nämlich nicht so, als ob ein Änderungsplan (so das möglich ist) für Euch in Frage kommen würde. |
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Bauhöhe im Kleingarten ist 5,5 m. Die wurden auch ausgeschöpft, dh das Haus sollte 5,5 m hoch sein, gerechnet lt. Bauplan sogar etwas unter Mutterboden Niveau.. Allerdings ist der Keller um 55 cm zu wenig ausgehoben, alsio um duesen Wert zu weit draussen d.h. Haus wäre somit um gut einen halben Meter zu hoch. Angeblich kann man den Nullpunkt anders setzen. Wenn das so einfach rechnerisch am Plan geht, wozu dann das ganze Theater mit der Bauhöhe? |
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Geht auch nicht. |
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55cm ist natürlich schon eine Vorgabe. Die Chance das Ganze mit einem Änderungsplan bewilligen zu lassen besteht hier nur in der Theorie. Die "verlorenen" 55cm müssten anderswo eingespart werden, bei Kleingarten(wohn)häusern, wo es um jeden einzelnen cm geht, und die Vorschriften (Gebäudehöhe, umbauter Raum, ect.) üblicherweise schon vollständig ausgeschöpft sind, natürlich ein Ding der Unmöglichkeit und nicht zu akzeptieren! Die (vermutlich frei erfundenen) Aussagen des Baumeisters eine mündliche Vereinbarung mit der MA37 (für ein zu hohes Gebäude -> rechtswidrig) getroffen zu haben, bzw. die Möglichkeit den Nullpunkt anders zu setzten (Bezugsniveau = bestehendes Gelände, daher völlig irrelevant), interpretiere ich als einen Versuch sein Versagen (55cm!) kleinzureden um irgendwie damit davonzukommen. |
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ProjectX, Dein Wort in Gottes Ohr.... Wir fürchten das wird ein langer Weg... Angeblich haben BM und Referent der 37er 2 Stunden gemessen und alles passt angeblich. Unser SV hat zum BM gemeint, er kann ja gar keine Fertigstellungsmeldung machen, weil er nicht bestätigen kann, dass was gebaut wurde dem Bauplan entspricht. daraufhin kam die meldung mit dem Ändrungsplan. |