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Hängt vom Bundesland ab bzw. auch der Wasserschutzzone. Normalerweise ist der RGK RGK [Ringgrabenkollektor] aber komplett genehmigungsfrei da er ja nicht sehr tief geht. Habe meinen auch teilweise im Freiland / LW-Grund. |
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Vielen Dank für deine Rückmeldung! Ich bin in der Steiermark zuhause. Wasserschutzzone gibts bei uns auch keine. Gibt es hierzu etwas irgendwo im Internet schriftlich, um meinen konkreten Fall zu prüfen. |
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In der Stmk. ist der Flächenkollektor ohne Genehmigung/Anzeige, der RGK RGK [Ringgrabenkollektor] ist nur eine besonders schlaue Anordnung desselben Auskunft gibt die BH, aber die interessiert normalerweise nur die Tiefenbohrung... |
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Nur so als Gedanke: Wenn es leicht geht bleib auf deiner Bauparzelle... Denn das Grünland hat ja sicher eine eingene Einlagezahl/Grundstücksnummer... Naja und wenn dieses Stück Land mal verkauft werden sollte (warum auch immer) dann würdest du theoretisch deine Heizquelle mitverkaufen. |
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Hallo chrilan, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: RGK im Freiland |
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Vielen Dank für die Rückmeldung. Für die Einreichplanung ist die Positionierung der RGK RGK [Ringgrabenkollektor] demnach nicht relevant. Die korrekte Ausführung muss ja sowieso noch geplant werden. Danke für den Hinweis. Wir haben rund 1100m2 Grundfläche wovon nur 300m2 Freiland sind... Da steht kein Verkauf zur Diskussion. |