Hallo,
darf ich eine Zufahrt zu meinem EFH über Freiland (gewidmet als Landwirtsch. Nutzfläche) herstellen, wenn ich die Straße nur geschottert ausführe?
In Abstimmung mit der Gemeinde normalerweise kein Problem. Mit der musst du dich auch einigen ob der Weg nach Bauabschluss wieder rückgebaut werden muss.
.. derLandmann schrieb: Mit der musst du dich auch einigen ob der Weg nach Bauabschluss wieder rückgebaut werden muss.
Und wie soll so eine "Einigung" ausschauen? Und: ich hab die Frage nicht so verstanden, dass es nur um die Zufahrt während der Bauphase geht, sondern um eine dauernde Zufahrt zum EFH.
.. Karl10 schrieb: Und: ich hab die Frage nicht so verstanden, dass es nur um die Zufahrt während der Bauphase geht, sondern um eine dauernde Zufahrt zum EFH.
Zur Erklärung: Ja die Straße würde dauerhaft bestehen - allerdings nur als geschotterte Zufahrt - sie zweigt von einer Gemeindestraße ab und wäre grundsätzlich der einfachere Weg (kürzer , weniger Steigung). Zusätzlich besteht in diesem Bereich bereits ein Hohlweg der für die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche in Gebrauch ist.
Die Variante mit Zufahrt übers Bauland wäre teurer und ich habe die Befürchtung dass es für Baufahrzeuge evt. zu steil sein könnte (ca. 12% Steigung).
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