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Wurde hier eh schon mehrfach diskutiert. Gemeinsames Eigentum ist immer schwierig. Du hast die relevanten Punkten eh selber angesprochen. Sanierung, Erneuerung, Rechtsnachfolger usw. Eine Spende für den Zaun ohne weitere Verpflichtungen wäre am einfachsten. Der Zaun soll dann die paar cm ganz eindeutig innerhalb des Grundstücks stehen, nicht auf der Grenze. Das Gesetz definiert aber nicht, wie diese Abgrenzung/Einschließung auszusehen hat. Es muss nicht zwangsweise ein Zaun sein. |
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Da steht alles drin: https://www.energiesparhaus.at/forum-zaunstreit-wer-muss-aufstellen/43155 |
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Wie gesagt, wurde das alles schon endlos diskutiert. Auch ich wiederhole mich mit meiner Meinung und Empfehlung: Keine gemeinsamen Bauwerke/Anlagen über die Grundgrenze errichten!!! Auch sonst wurde früher schon alles gesagt. Siehe insbesondere mein Posting im link von Fernmelder auf Seite 2 vom 2.10.2016. Nur zur Widerholung: Kann man so nicht pauschal gültig sagen. Es geht jedenfalls nicht um einen "Zaun", sondern um eine "Abgrenzung". Das können ganz simple Dinge sein. Es soll damit nur gezeigt werden: Halt! Da is eine Grenze! Das ist KEIN Widerspruch zu irgendeiner Rechtslage. Ein einfacher Zaun/Einfriedung/Abgrenzung zwischen den Nachbarn hat nichts mit Baurecht zu tun. Die Gemeinde (besser gesagt: die Baubehörde) ist daher dafür nicht zuständig. |
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Vielen Dank für eure Antworten! |