« Baurecht  |

NÖ Baurecht - Fragen zu Abstand Nachbargrundstück [NÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  Hans123
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
9.10. - 10.10.2019
6 Antworten | 4 Autoren 6
6
Hallo!

Wir sind gerade dabei ein Haus zu planen. Das Grundstück fällt in Bauklasse II und es gilt die NÖ Bauoordnung.
Hab mal ungefähr Skizziert wie wir uns das vorstellen:


2019/20191009354574.jpg

Hinter der Garage wollen wir noch so weit es geht rüber rücken richtung Nachbargrundstück. Die Frage ist wie viel muss dieser Abstand mindestens betragen. Das Haus wird zweistöckig und zirka 8 m hoch. Die Garage zirka 3m hoch.
Danke für eure Inputs.

LG Hans

  •  ProjectX
9.10.2019  (#1)
Habt ihr Hanglage? 8m klingt für ein zweigeschoßiges Haus einmal relativ hoch, ist aber natürlich möglich. Nur damit wir auch vom gleichen sprechen - die relevante Höhe dafür ist nicht deine Firsthöhe sondern ergibt sich aus dem Abstand des bestehenden Geländes zum (fiktiven) Schnittpunkt deiner Fassade mit der Dachhaut. Also die Gebäudehöhe die dein Haus ohne Dachvorsprung an der Front hätte -> genaue Erklärung findest du in der NÖ BO §53
Und der hintere Abstand zum Nachbarn muss mindestens die Hälfte deiner durschschnittischen Gebäudehöhe der hinteren Front ausmachen (mindestens aber 3m). Ist deine gemittlete Gebäudehöhe an der hinteren Front wirklich 8m  -> dann 4m Abstand. 
Gilt übrigens nicht nur nach hinten sondern auch seitlich (zu Nachbargrundstücken).
 
Bitte auch beachten: Die Garagenhöhe im seitlichen Bauwich darf die Maximalhöhe von 3m nicht überschreiten, außgenommen den eventuellen Niveauunterschied des Geländes Hangabwärts. 
Und erkundige dich bei deiner Gemeinde oder schau im Texteil des Bebauungsplanes nach ob die Garage im vorderen Bauwich (falls einer vorhanden ist -> siehst du im Bebauungsplan und ist mindestens der Abstand den du vor deinem Haus haben müsstest) zulässig ist. 

1
  •  alpenzell
  •   Gold-Award
9.10.2019  (#2)
ProjectX hat schon sehr viel geschrieben. Bei mir kam dann noch dazu, dass die Garage mind. 5m von der Straße entfernt sein muss.
Aus deiner Skizze ist nicht zu entnehmen, wo jetzt Straße und wo seitlicher und hinterer Bauwich sind.
Größe der Garage spielt auch noch eine Rolle und ca. 3m Höhe geht nur, wenn nicht höher als 3m.

1
  •  hausplanung
9.10.2019  (#3)
Warum musste die Garage 5m entfernt sein? Vordere Bauwich ist doch meist 3m.

1


  •  Hobbyplaner
  •   Bronze-Award
9.10.2019  (#4)
Möglicherweise wegen dem Abstellplatz auf eigenem Grund?

1
  •  hausplanung
9.10.2019  (#5)
Möglich ist viel, kommt drauf an wie breit die Einfahrt ist. Den Abstellplatz hat er ja mit der Garage. Und falls er 2 Plätze braucht, dann muss der eine Abstellplatz (=Garage) frei zufahrbar sein, sprich der andere Abstellplatz darf nur davor (=Einfahrt) sein, wenn man trotz geparkten Auto noch in die Garage fahrne kann. Zumindest soweit ich weiß.

1
  •  alpenzell
  •   Gold-Award
10.10.2019  (#6)

zitat..
hausplanung schrieb: Warum musste die Garage 5m entfernt sein?

mit dem vorderen Bauwich hatte das nichts zu tun. Argument war Parkplätze für Gäste. Weiß nicht, ob das in der NÖ Bauordnung zu finden ist. War  übrigens eine Doppelgarage.

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Anteile im Grundbuch ändern