Hi Leute!
Ich möchte euch meine Erfahrungen mit der 5-Jahres Garantie des Onlinehändlers Möbelplus mit euch teilen, da dieser Händler ja hier schon öfter thematisiert und in Erwägung gezogen wurde.
Wir haben für unsere Küche 2015 (hauptsächlich wegen der 5 Jahresgarantie) sämtliche Elektrogeräte bei diesem Händler gekauft. Erfahrungen und Rückmeldungen die ich damals im Internet und auch hier im Forum gefunden habe, waren durchwegs positiv und ich muß auch sagen die Angebotsphase und die Kauf- und Lieferabwicklung mit dem Händler waren total
in Ordnung. Natürlich habe ich damals schon die Garantiebestimmungen von Möbelplus überflogen und mir natürlich in diesem Moment relativ wenig dabei gedacht.
Vor ca. 2 Monaten hatte ich dann innerhalb von zwei Tagen zwei defekte Siemens Geräte die ich über diesen Händler gekauft hatte. Der Geschirrspüler verlor Wasser, die halbe Küche
stand unter Wasser. Einen Tag später ließ sich die Wärmeschublade nicht mehr öffen. Gut dachte ich, habe ja Garantie und habe beide Problem per Mail an Möbelplus gemeldet.
Rückmeldung von denen: Kostenvoranschlag beim Herstellerkundendienst einholen, damit sichergestellt werden kann, dass die Reparaturkosten nicht den Zeitwert des Gerätes
übersteigen und sich dann wieder melden. Da der Kundendienst natürlich vorort sein muß um dies machen zu können, habe ich diesen bestellt und mir an Ort und Stelle einen
Kostenvoranschlag machen lassen. Während der Kundendienst noch im Haus war, habe ich bei Möbelplus angerufen, ihnen die Höhe der Reparaturkosten mitgeteilt
und das OK zur Reparatur bekommen, mit dem einzigen Hinweis das ich ihnen im Anschluss die Rechnungen gleich zukommen lassen soll. Die Wärmeschublade wurde nach dem Telefonat
vom Techniker sofort repariert (E-Kontaktkupplung, Schließmechanismus, Auszugschienen), der Geschirrspüler aufgrund fehlender Ersatzteile (Gummidichtungen) erst 3 Wochen später.
Die Rechnungen habe ich dann umgehend an Möbelplus weitergereicht.
Relativ schnell bekam ich von Möbelplus die Antwort, das die Rechnung für die Wärmeschublade nicht übernommen werden kann, da der Herstellerkundendienst bzw. der Hersteller auf dieser nirgendwo vermerkt hat das es sich um einen Materialfehler handelt und somit die Garantiebestimmungen nicht erfüllt sind. Die Rechnung des Geschirrspülers
wird ebenfalls nicht übernommen, da Gummidichtungen Verschleissteile sind und diese von der Garantie sowieso ausgeschlossen sind.
Für die Dichtungen beim Geschirrspüler hatte ich ja sogar Verständnis, Gummi ist ein Verschleissteil, ja, ist gut. Aber die Reparatur der Wärmeschublade (380€ Reparaturkosten) hat mich rasend gemacht. Ich habe jetzt 2 Monate lang zig Mails geschrieben und Telefonate geführt, unterm Strich folgendes Ergebnis, welches ich allen mitgeben möchte
die bei Möbelplus wegen der 5 Jahresgarantie kaufen wollen:
"Die Möbelplus Garantie umfasst sämtliche Mängel und Schäden, die auf Konstruktionsfehlern, Herstellungsfehlern, Materialfehlern oder Ausführungsfehlern beruhen." (Zitat Garantiebestimmungen Mödelplus!)
Diesen Umstand muß der Kundendienst bzw. der Hersteller schriftlich belegen, tut dieser das nicht, zahlt Möbelplus keinen Cent!
Die BSH Gruppe Österreich (Siemens, Bosch, Neff, Gaggenau, Junker und Viva) stellt solche Dokumente, Mails o.ä. unter keinen Umständen aus. Das habe ich heute vom
Leiter des Kundensupports der BSH Gruppe nochmals und endgültig bestätigt bekommen. Was wiederrum heißt, diese erweiterte Möbelplus Garantie, also jene nach Ablauf der 2 jährigen Werksgarantie, ist keinen müden Cent wert.
Ich wollte diesen Umstand einfach mal allen mit auf den Weg geben, die ev. auch wegen genau diesem Garantieschmäh überlegen, sich bei Möbelplus die E-Geräte zu kaufen.
Bei mir geendet hat das ganze dann mit einem sehr großzügigen Entgegenkommen von BSH, die meine Geschichte x-mal gehört hatten und großes Verständnis gezeigt haben. Auch der Konsumentenschutz hat diese Garantiebestimmung geprüft und bemängelt, da sich allerdings Lieferanten und Hersteller ihre ja freiwillig geleisteten Garantien und deren Bestimmungen zusammentexten können wie sie wollen, hat man rechtlich kein Mittel.
Somit bleibt mir nur die Weitergabe meiner Erfahrungen!