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Anbau nur Obergeschoss genehmigt

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  •  Mali44
21.10.2019
4 Antworten | 3 Autoren 4
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Hallo Community!

Wollten an unseren 3er Reihenhaus in Niederösterreich ein viertes für unsere Tochter anbauen und haben alles samt Plan beantragt. 

Letzte Woche kam aber die Ernüchterung. 
Wir bekamen die Rückmeldung, dass wir nur im Obergeschoss Wohnraum schaffen dürfen und darunter im EG eine Garage machen müssten und keinen Wohnraum, weil wir angeblich nur 500m2(wie auch immer die Gemeinde auf ganz genau diese Zahl kommt, wurde uns genau so genannt) Wohnraum verbauen dürfen und wir derzeit bei 464m2 sind.

Jetzt zu meiner Frage, kann man das nicht irgendwie nicht übergehen. Macht ja keinen Unterschied von außen ob unten Wohnraum oder Garage ist. Schaut ja von außen bis auf ein Garagentor nicht anders aus. 

Gibt es vielleicht die Möglichkeit das EG als Hobbyraum, Werkstatt, Lager usw. Offiziell zu bauen und eigentlich nur das Wohnzimmer im EG zu haben. 

Habe leider null Fachkenntnis, falls was nicht richtig geschrieben ist.  Hoffe habe es auch in die richtige Kategorie geschrieben. 

Hoffe es finden sich vl Tipps oder Erfahrungen. 

Lg

  •  rk515
  •   Gold-Award
21.10.2019  (#1)
Wird sich wohl mit der GFZ nicht ausgehen, dass mehr gebaut werden darf.
Wird wohl nur 1 Bauplatz sein, wo die 3 reihenhäuser stehen.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
21.10.2019  (#2)

zitat..
rk515 schrieb: Wird sich wohl mit der GFZ nicht ausgehen,

Na mit der GFZ kann das nichts zu tun haben. Die GFZ ist ja immer gleich, ob das UG jetzt als Garage genutzt wird oder als Wohnraum.
Sollte es um die Überschreitung der GFZ gehen, dann ginge der ganze Zubau generell nicht, unabhängig davon, wie das UG genutzt wird.

Mit der Bebauungsdichte hat die Vorgabe der Gemeinde auch nichts zu tun.

Ich frag mich also: was rechnet da die Gemeinde, und vor allem: aufgrund welcher Regelung??

Kanns sein, dass da irgendwas missverstanden wurde???

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  •  Mali44
21.10.2019  (#3)

zitat..
Karl10 schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von rk515: Wird sich wohl mit der GFZ nicht ausgehen,

Na mit der GFZ kann das nichts zu tun haben. Die GFZ ist ja immer gleich, ob das UG jetzt als Garage genutzt wird oder als Wohnraum.
Sollte es um die Überschreitung der GFZ gehen, dann ginge der ganze Zubau generell nicht, unabhängig davon, wie das UG genutzt wird.

Mit der Bebauungsdichte hat die Vorgabe der Gemeinde auch nichts zu tun.

Ich frag mich also: was rechnet da die Gemeinde, und vor allem: aufgrund welcher Regelung??

 Danke für eure Antworten daweil. 
Es wurde genau gesagt das die Wohnraum Fläche nicht 500m2 übersteigen darf, daher daher der Kompromissvorschlag mit macht unten eine Garage und baut nur oben. 
Habe vorher erfahren das das Grundstück unter GEB rennt. Kann das der Grund sein. 

Für mich hört sich das auch alles komisch an deshalb such ich ja überall nach Erklärungen nur leider findet man nirgends was passendes. 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
21.10.2019  (#4)

zitat..
Mali44 schrieb: Habe vorher erfahren das das Grundstück unter GEB rennt.

He, das musst aber gleich sagen. Damit gehts ja um ganz was anderes!!

Jetzt muss ich nochmals hinterfragen: geht´s wirklich um 500m² oder sind es nicht 400m²???

Denn 400m² stehen ausdrücklich im Gesetz, und zwar als Grenze für die zulässige Erweiterung der Bruttogeschoßfläche von GeB´s. Das erklärt auch die Sache mit der Garage, da laut Gesetz Garagen bei der Berechnung der Bruttogeschoßfläche nicht berücksichtigt werden. 
Allerdings: die Grenze laut Gesetz ist 400m² und nicht 500m²!!

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