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Wird sich wohl mit der GFZ nicht ausgehen, dass mehr gebaut werden darf. Wird wohl nur 1 Bauplatz sein, wo die 3 reihenhäuser stehen. |
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Na mit der GFZ kann das nichts zu tun haben. Die GFZ ist ja immer gleich, ob das UG jetzt als Garage genutzt wird oder als Wohnraum. Sollte es um die Überschreitung der GFZ gehen, dann ginge der ganze Zubau generell nicht, unabhängig davon, wie das UG genutzt wird. Mit der Bebauungsdichte hat die Vorgabe der Gemeinde auch nichts zu tun. Ich frag mich also: was rechnet da die Gemeinde, und vor allem: aufgrund welcher Regelung?? Kanns sein, dass da irgendwas missverstanden wurde??? |
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Danke für eure Antworten daweil. Es wurde genau gesagt das die Wohnraum Fläche nicht 500m2 übersteigen darf, daher daher der Kompromissvorschlag mit macht unten eine Garage und baut nur oben. Habe vorher erfahren das das Grundstück unter GEB rennt. Kann das der Grund sein. Für mich hört sich das auch alles komisch an deshalb such ich ja überall nach Erklärungen nur leider findet man nirgends was passendes. |
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He, das musst aber gleich sagen. Damit gehts ja um ganz was anderes!! Jetzt muss ich nochmals hinterfragen: geht´s wirklich um 500m² oder sind es nicht 400m²??? Denn 400m² stehen ausdrücklich im Gesetz, und zwar als Grenze für die zulässige Erweiterung der Bruttogeschoßfläche von GeB´s. Das erklärt auch die Sache mit der Garage, da laut Gesetz Garagen bei der Berechnung der Bruttogeschoßfläche nicht berücksichtigt werden. Allerdings: die Grenze laut Gesetz ist 400m² und nicht 500m²!! |