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Hierfür muss man das Grundstück parifizieren lassen. Dazu liefert dir google einige Antworten. 1 |
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wenn das Grundstück parifiziert wird, entsteht Wohnungseigentum wie bei einer Eigentumswohnung, kurz gesagt, allen Eigentümern gehört alles, jeder darf ein bestimmtes Stück exklusive nutzen. Bei wichtigen Entscheidungen benötigt man aber die Zustimmung einer Mehrheit oder aller Miteigentümer. Ich glaube nicht, dass sabsii das unbedingt will. Es hängt von den konkreten Umständen ab, evtl. lässt sich das Grundstück auch sinnvoll und rechtlich möglich teilen. Bzgl. Kredit: hier kommt es schon auch drauf an wie die Kredite besichert sind. 1 |
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Die TE will nicht mehr dort wohnen und ihre Wohnung im Haus verkaufen. Haus und Grund sind untrennbar verbunden. Da kannst du die Wohnung sonst nicht verkaufen. |
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Hallo sabsii, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Grundbuch - Verkauf |
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ja, aber laut Angabe sind es ja 2 Häuser, insofern könnte man zuerst das Grundstück teilen und dann jenen Teil wo die 2WE sind parifizieren. Evtl. kann aber sogar jenes Haus mit den 2 WE geteilt werden, hängt davon ab, wie es konkret gebaut ist und ob die Widmung zb gekoppelt zulassen würde. |
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Danke für die Hilfe! Es ist eigentlich sehr kompliziert. Die Eltern möchten eigentlich nicht unbedingt das wir es verkaufen parifizieren und ins Grundbuch würden sie noch zulassen aber ob sie's dann verkaufen lassen ist die Frage? 🙄 Wir haben schon versucht die Grundstücke zu teilen, aber dafür muss ich eine Brandschutzmauer errichten, welches leider mit sehr viel Arbeit und Kosten verbunden ist was ich nicht möchte. Wir kommen hier leider garnicht mehr aus, und ich hoffe einfach nur noch mit wenigen Kosten die Wohnung loszuwerden. Wir stehen jetzt mit Schulden da und wissen einfach nicht mehr weiter |
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naja je nach Regelung im Grundbuch ist ein Verkauf des Wohnungseigentumsanteils (nach erfolgter Parifizierung) grundsätzlich ohne Zustimmung der anderen Parteien möglich, wenngleich in der Familie wohl nicht die feine Art. Eine Eigentumswohnung kann man auch alleine verkaufen. Der Bruder will dort wohnen bleiben? Ich bin halt kein Freund von Parifizierungen weil man damit eine weitere Partei an Bord hat, die Probleme machen kann, wenngleich es in eurem Fall nur eine Partei wäre, die evtl. je nach Wohnungsgröße usw. nur eine kleine Stimmenzahl hat. Die Teilung hast du zwischen den 2 Wohneinheiten oder zwischen den 2 Häusern versucht? Sprich die Brandschutzmauer wäre zwischen den 2 WE gemacht worden, also quasi im Haus innen eine Wand hochziehen? |
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Der Bruder bleibt derzeit noch, er würde aber so auch eigentlich keine Probleme machen.. Das Problem ist leider der Vater und die Mutter Die Teilung wäre zwischen 2 Häusern, aber dazwischen haben wir ein kleines Abstellkammer, das dann auch weggerissen werden muss und der Dach muss verkleinert werden usw. leider sehr viel Arbeit Das Haus ist auf 2 Etagen geteilt untere Etage vom Bruder und oben wohne ich.. |
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Ok dann geht mal bei euch keine Teilung im Haus mit den 2WE. Und ob das Grundstück zwischen den beiden Häusern theor. teilbar ist, ist auch fraglich und hängt von der Widmung ab, zb seitliche Bauwich, gekoppelt bebaubar usw. wenn man das Ganze parifiziert hat man zumindest den Vorteil, dass vermutlich Eltern+Bruder eine klare Mehrheit gegenüber dem Neuankömmling haben würden. Ich würde mir das ganze trotzdem auch längerfristig überlegen zb evtl. will der Bruder doch bald ausziehen und der Aufwand (soweit technisch und rechtlich möglich) eine klare Trennung der Grundstücke durchzuführen wäre sinnvoll. Vielleicht will eine Großfamilie zb das Haus mit den 2 WE auch ganz kaufen. |
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Werde nochmal mit dem Bruder darüber reden .. Vielen Dank für die Infos hat mir sehr weiter geholfen Lg Sabsi |
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Du könntest den Vater/Bruder auch vorschlagen, das Eigentum grundsätzlich zu behalten, aber die Wohnung zu vermieten. |
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Hi, Wart ihr schon bei einem Notar? Vll über Bekannte? Feuerwehr, Rettung, ... ev. günstige Erstberatung? Grade bei so komplizierten Familienthemen sind "sichere" Infos wichtig. Wir haben in den letzten Jahren auch so ein Schwiegervater-Geschwister-Grund-Thema hinter uns gebracht. Habt ihr einen Vertrag zu den "Wohneinheiten"? Sg Dirm |
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Ich denke auch, da brauchts eine rechtlich fundierte Beratung. Da hier im Forum offensichtlich keiner Notar oder Rechtsanwalt mit facheinschlägiger Praxis ist, sind die Beiträge sehr mit Vorsicht zu genießen. Ich denke, dass da alle viel zu schnell unterwegs sind und noch eine genaue Analyse und rechtliche Einordnung der Ausgangssittuation fehlt: Auf dem Grundstück des Vaters wurde von den geschwistern gemeinsam ein Zweifamilienwohnhaus errichtet. Wer waren die BAuwerber? Wer stand auf dem Einreichplan usw.? Ich denke, man darf hier die Möglichkeit eines Superädifikates nicht ganz außer Acht lassen. D.h. derzeitger Eigentümer des Grundstückes ist der Vater, (gemeinsame) Eigentümer des Zweifamilienwohnhauses sind die beiden Kinder/Geschwister. Und jetzt möchte eines der Geschwister seinen Anteil am Superädifikat verkaufen. Dazu braucht es natürlich eine klare Feststellung, welcher Teil/Anteil des Hauses dann zukünftig wem gehören soll - d.h. es wird eine Art von Parifizierung sein, wo ich aber nicht sagen kann, ob und wie das bei einem Superädifikat funktioniert..... Handelt es sich um kein Superädifikat, dann ist allerdings der VAter Alleineigentümer des Grundstückes samt der beiden Häuser! Damit sabsii hier überhaupt etwas verkaufen kann, muss er/sie zunächst mal Eingentümer von irgendwas werden. Dazu brauchts einen Vertrag. Die Geschwister müssen also das von ihnen selbst errichtete Haus vom Vater (dem rechtlichen Eigentümer) geschenkt oder verkauft erhalten.....irgendwie steht ich da schon sehr an...... |
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Haben weder Vertrag noch Einreichplan auf unseren Namen.. Alles auf den Namen vom Vater.. Nur der Kredit ist auf unseren Namen -.- Wir wollten es Parifizieren lassen jedoch weiss ich jetzt auch nicht ob der Papa das akzeptieren wird weil unser Nutzwert der höchste ist somit mehr Eigentumsanteil... :/ Der letzte Ausweg wird wahrscheinlich zu einem Notar bzw Rechtsanwalt zu gehen.. |