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Ist die Leitung im Grundbuch eingetragen? |
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ja. wenn oberleitungen behindern, werden sie normalerweise kostenlos verlegt. ansonsten gibt es eine schlichtungsstelle (rtr) wo man sich auch hin wenden kann. soweit ich weis, müssen derartige leitungen nicht im grundbuch eingetragen werden. |
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Hallo Danke für die Antwort. Die Leitung ist nicht im Grundbuch, muss sie auch nicht (Leitungsgesetzt oder so) Es handelt sich um eine Erdleitung. Ich habe auch eine Niederspannungsleitung in meinem Grund. Aber diese muss bei positivem Baubescheid (kostenlos) umgelegt werden. Wie das aber mit der Telekom Leitung (Fernmeldeleitung) ist konnte ich noch nicht in Erfahrung bringen. |
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Wir kamen uns kurz vor Baubeginn drauf, dass eine Telekom-Erdleitung mitten auf unserem Baugrund verläuft. War auch nicht im Grundbuch vermerkt. Wurde innerhalb von 2 Wochen kostenfrei von A1 umverlegt. Den Baubeginn mussten wir aber trotzdem verschieben |
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Ich würde prüfen, ob diese 30 Jahre oder älter liegt, dann liegt eine ersessene Dienstbarkeit vor. Weiters würde ich prüfen, ob eine Dienstbarkeits-Vereinbarung vorliegt, und die würde ich mir unbedingt in Original oder vollständig beglaubigte Kopie vorlegen lassen. Hier haben zB Vor-Besitzer des Gründstückes Einschränkungen vermerken lassen, zB dass die Telekom Umlegearbeiten und Kostne übernimmt bei Baumaßnahmen, man haftungsbefreit ist falls man unabsichtlich die Leitung beschädigt usw. Falls die Leitung älter als 30 Jahre ist musst du diese aus deinen eigenen Unterlagen (bzw. vom Vorbesitzer) raussuchen, wenn es weniger als 30 Jahre ist muss Dir die Telekom diese aushändigen. Ich würde mit der Telekom freundlich verhandeln und den zuständigen Gebietsleiter freundlich um einen Termin bitten, oft übernehmen die aus strategischen Gründen auch solche Umlege-Kosten obwohl Sie es nicht müssten. Die sind ja auch von einem guten Einvernehmen abhängig, wenn die Leitung erneuert oder von der Kapazität weiter ausgebaut werden muss. Leichter gehts natürlich, wenn die Dienstbarkeit nicht ersessen ist und nicht verschriftlicht wurde. |
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Unsere Telefon-Zuleitung geht teilweise auch über private Nachbargrundstücke. Bei der Anmeldung bzw. auch bei der Installation wurde uns gesagt, dass die A1 die Leitung entfernen müsse, wenn ein Nachbar das nicht mehr möchte. Soweit ich weiß gilt das für eine Telefonleitung nicht, da die Grundversorgung auch per Mobilfunk gegeben ist. |