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·gelöst· Hauptwasseranschluss - selber Zwischenstück einbauen

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  •  talamestra
  •   Bronze-Award
25.12.2019 - 7.1.2020
14 Antworten | 7 Autoren 14
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Hi Community,

Eine Frage bezüglich Hauptwasseranschluss  der ins Haus kommt. Das Haus ist über 10 Jahre alt. Es ist in Planung, eine weitere Abzweigung beim Wasser einzubauen, da wir im Keller eine komplette Wohnung errichten. Nun möchte mein Mitbesitzer des Hauses diesen Abzweiger selber einbauen, ohne Installateur. Wie sieht das aus? Ist das tatsächlich selber möglich? Bzw. wie sieht das rechtlich aus wenn hier ein Wasserschaden an der neuen Stelle auftritt. Und kann hier die Versicherung aussteigen?

Danke für eure Antworten.

Lg tal

  •  rabaum
  •   Gold-Award
25.12.2019  (#1)

zitat..
talamestra schrieb: da wir im Keller eine komplette Wohnung errichten.

Wer ist "wir" in dem Fall. Du und der Mitbesitzer? Wievielen Personen gehört das Haus?

zitat..
talamestra schrieb: Ist das tatsächlich selber möglich?

Wenn man es fachgerecht machen kann, ist es möglich.

zitat..
talamestra schrieb: Wasserschaden an der neuen Stelle auftritt. Und kann hier die Versicherung aussteigen?

Wenn die Arbeiten nicht fachgerecht ausgeführt wurden und es genau dort zu einem Schaden kommt, wird die Versicherung eine Kausalität herstellen wollen, um aus der Deckung zu kommen. Generell stimmt es aber nicht, dass die Versicherung aussteigen kann, nur weil man irendetwas selbst gemacht hat.


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  •  talamestra
  •   Bronze-Award
26.12.2019  (#2)


rabaum schrieb: Wer ist "wir" in dem Fall. Du und der Mitbesitzer? Wievielen Personen gehört das Haus?

Tut in dem Fall nichts zur Sache. Mir geht es darum was passieren kann wenn was passiert.

Fachgerecht: Es ist weder eine Ausbildung in diese Richtung vorhanden noch ausreichend Erfahrung. Das Wissen basiert auf Internetvideos.

Versicherung: ob ich einen Wasserhahn selbst ranschraub oder an der Hauptleitung Arbeiten vornehm..... ich denk da wird die Versicherung anders drauf schauen
 

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
26.12.2019  (#3)

zitat..
talamestra schrieb: ob ich einen Wasserhahn selbst ranschraub oder an der Hauptleitung Arbeiten vornehm..... ich denk da wird die Versicherung anders drauf schauen

Ganz so einfach ist es nicht. Wennst eine Armatur aufschraubst, die Dichtung vergisst und dann einen Schaden hast, kann dir die Versicherung genau so aussteigen.

Wie rabaum geschrieben hat, kommt es auf die Umstände an. Also per se ist es kein Problem den Abzweiger selbst zu machen. Selbst als Laie kann er ja den Abzweiger ordentlich machen. Umgekehrt kann auch mal ein Installateur pfuschen (z.B. eine Verbindung nicht ordentlich verpressen), oder es gibt einen Materialfehler. Der Vorteil wennst es von einem Installateur machen lässt ist, dass du gleich mal aus dem Schneider bist, weil dann die Haushaltsversicherung mit seiner Haftpflicht streiten wird und nicht mit dir.


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  •  Lemberger
26.12.2019  (#4)
Warum sollte da was passieren wenn es ordentlich gemacht wurde? Und wenn er nicht vom Fach ist, hat er das entsprechende Werkzeug überhaupt? 

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  •  talamestra
  •   Bronze-Award
26.12.2019  (#5)
Wenn Wasserzange reicht? Nein entsprechendes Werkzeug ist nicht vorhanden. 

Wasseranschlüsse wurden so nicht gemacht, Fachwissen beschränkt sich auf you tube Videos und Wasserhahn tauschen.....

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  •  berhan
  •   Gold-Award
27.12.2019  (#6)
Bist du gegen grobe Fahrlässigkeit versichert oder nicht? Wenn nicht dann hast du bei Wasserschäden meist sowieso ein Problem (Instandhaltungspflicht, 72-Stunden-Regel).

Wo will den dein Mitbesitzer einen Abzweiger setzen, mach vielleicht ein Foto. Es gibt sogar System (PE-Steck bzw. Schraubfitting) die kommen sogar ohne Werkzeug aus.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
27.12.2019  (#7)
Kommt drauf an, was jetzt da ist bzw. was genau zu machen ist. Aber es kann schon reichen einen Fitting auszutauschen und dazu braucht man eine Rohrzange und Hanf zum Abdichten. Wenn es natürlich ans Verpressen geht, kann man ohne Spezialwerkzeug gar nix machen.

Aber ich denke, dass das Problem eigentlich ein anderes ist: Was ich so rauslese, ist es dir grundsätzlich nicht recht, dass der Mitbesitzer das selbst macht. In dem Fall solltest du ihm das einfach sagen und klar deine Bedenken äußern.

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
27.12.2019  (#8)

zitat..
chrismo schrieb: Aber ich denke, dass das Problem eigentlich ein anderes ist: Was ich so rauslese, ist es dir grundsätzlich nicht recht, dass der Mitbesitzer das selbst macht. In dem Fall solltest du ihm das einfach sagen und klar deine Bedenken äußern.

Sehe ich genau so, deshalb auch meine ganz erste Frage, die sehr wohl relevant ist. Wie sind die Eigentumsverhältnisse im Haus und wer kann was bestimmen?


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  •  talamestra
  •   Bronze-Award
27.12.2019  (#9)
Rabaum: es gibt 3 Besitzer,  es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus.  Zwei sind gegen selbst machen, einer möchte gern selbst ran. Bestimmungsrecht gleich, da alle drei im Grundbuch. 

Versteht mich nicht falsch, wir haben seinerzeit sehr viel selber am Haus gemacht-von beplanken der Wände, über die komplette Vorbereitung für den Estrich und die Bodenheizung. 

Allerdings denke ich, das bei einer Arbeit, die noch nie gemacht wurde, bei manchen Dingen ein Fachmann ran sollte. 

Berhan: der Abzweiger soll dort rein, wo die Leitung von der Straße rein kommt. Also direkt in das Rohr, das an die Wasserversorgung der Stadt rangeht. Wenn hier also was schief geht, kommt ein bisschen mehr Wasser ..... es geht hier also nicht um die normale 3 /4 Zoll Leitung, die bei uns verpresst wurde, sondern um die wo Wasseruhr und Druckreduzierung dran hängen....
Nächstes Thema ist hier, das sehr wenig Platz an der Leitung ist, um noch ein weiteres Stück einzusetzen. 

Heut Abend mache ich ein Bild wenn ich wieder daheim bin. 

Die neue Wohnung ist noch gar nicht versichert, Gebäudeversicherung gibt es klarerweise....

Chrismo: geredet wurde und auch die Bedenken meinerseits klar kommuniziert . Wurde mit: ich weiss was ich mache und jetzt zu Weihnachten will ich nicht drüber diskutieren - beantwortet. 


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
27.12.2019  (#10)

zitat..
talamestra schrieb: Zwei sind gegen selbst machen, einer möchte gern selbst ran.

Dann ist die Sache eh schon entschieden. Holt einen Fachmann, der euch das macht und das Thema ist erledigt. Ich habe volles Verständnis dafür, dass man Arbeiten machen lässt, wo man sich nicht absolut sicher ist.


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  •  Dirm
27.12.2019  (#11)
Hast du davor noch ein Ventil? Sonst musst eh beim Wasserwerk abstellen lassen und die werden nicht so erfreut sein über selbermachen. Theoretisch darf an der Trinkwasseranlage nur ein konzessionierter Betrieb schrauben. Verunreinigungen und so. Oder ist das nur in DE?

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
28.12.2019  (#12)
Ist es parafiziert oder nur grundbücherliche Eigentümer-Anteilschaft? Wenn nur zweiteres ist, dann gelten die Regelungen bzgl. Allgemein-Teile/Wohnungs-Teile nicht und es gibt auch keine Eigentümergemeinschaft. Da kann sozusagen jeder in seinem zugänglichen Teil der Immobilie machen wie er meint, sofern der andere zivilrechtlich nicht klagt wenn Ihm es nicht passt. Wenn es parafiziert ist, dann sind Installationsschächte (auch jene innerhalb von Wohnungen) Teile der Allgemeinanlagen. D.h. Schäden daran müssen auch alle bezahlen und Beauftragungen erfolgen auch nur durch die Eigentümergemeinschaft bzw. durch deren Bevollmächtigten.

Falls es nicht parafiziert ist, wäre eine Möglichkeit eine Teilungsklage durchzuführen. Kostet zwar die Parafizierungs-Aufwände inkl. zusätzlichen Zählergebühren usw., aber auf Jahrzehnte sind Streitigkeiten sauber gelöst. Eine Teilungsklage kann man nicht verlieren, daher wäre einvernehmlich beauftragte Parafizierung mit Notar gscheiter um Gerichtsgebühren zu sparen. Aber das muss man den Parafizierungs-Verweigerern zuerst mal glaubhaft erklären.

Weiters frage ich mich, ob vor der Wasseruhr abgezweigt wird und ein Wasseruhrbügel im Keller eingebaut wird oder nach der Wasseruhr diese Arbeiten passieren. Wie werden dann die Betriebskosten aufgeteilt, wenn nicht getrennt gezählt wird? (Nicht geeichter Sub-Zähler?) Je nach Gemeinde sind Leitungen ab Grundgrenze im Privateigentum (auch jene vor der Wasseruhr) und durch den Eigentümer sind Änderungen zu veranlassen, bei anderen Gemeinden darf nur das Wasserwerk Änderungen im Bereich vor der Wasseruhr beauftragen/durchführen. Manchen Gemeinden ist es egal ob man das in Eigenregie macht, die wollen nur vor/nach den Arbeiten Zählerstände prüfen und neu blombieren und manche Gemeinden wollen ein Stempel auf Ihren Formular, wonach es fachgerecht von einem gewerblichen Installateur ausgeführt wurde.

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  •  talamestra
  •   Bronze-Award
28.12.2019  (#13)
Danke für die juristische Aufklärung,  war aber weder Teil meiner Frage noch habe ich vor, hier genaue Verhältnisse, Verstrickungen etc. darzulegen, da es sich hier nicht um juristische Angelegenheiten handelt, sondern rein um die Frage, ob es machbar ist als Laie.

Versicherungstechnisch ist bereits alles mit dem Zuständigen geklärt.  

Und auch technisch wird es sich nicht lösen lassen, da in die Mehrschichtkunststoffleitung geschnitten werden soll - die von der Hauptleitung weg geht - und dort abgezweigt wie ich jetzt erfahren habe. Da hier verpresst wurde, wird sich das ohne fachwerkzeug nicht lösen lassen. Und kein Installateur wird eine Presszange plus restlichem Equipment einfach herborgen.....

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
7.1.2020  (#14)

zitat..
talamestra schrieb: Und kein Installateur wird eine Presszange plus restlichem Equipment einfach herborgen.....

Geht nicht gibts nicht.

Du brauchst Rohrschere, Kalibrierer, Presszange. Evtl. Langhülsen-Pressfittinge wenn man in einem freigestemmten Bereich arbeiten muss. Einfach mal Marken/Typenbezeichnung vom Rohr ablesen und im Netz prüfen, ob man noch Original-Zubehör bekommt. Nur Fitting vom Original-Rohr-Hersteller nehmen, auch wenn Hersteller-Übergreifend die Abmessungen oft passen. Dann raussuchen, welches Press-Profil (auch Press-Kontur genannt) verwendet wird. z.B. V oder TH. Die Presse kannst dir dann auch bei Boels ausborgen. Am besten alle Wohnungsstränge absperren, wenn Absperrungen vorhanden sind und bei der am höchsten liegenden Wohnung/Zapfstelle dann entlüften. Meist reißt es einen Dreck heraus, wenn die Leitungen mal leer waren und wieder befüllt wurden, vor allem bei Mischinstallationen mit alten Stahlrohren.


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