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Ein OGH Urteil zum Thema: https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/ersitzung-trotz-grenzkatasters/ Demnach nein. Demnach bleibst du darauf sitzen. |
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Hi, in der Stmk gibt es sowas nicht. Kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen. Unser Grund (seit 1945 in der Form im Grundbuch), wurde nun im Zuge des Verkaufs verringert. Irgendjemand hat sich wohl mit dem Zaun und den Grenzsteinen gespielt. War bis jetzt jedem wurscht, im Zuge des Verkaufes hat der Nachbar Radau gemacht, es wurde 3x neu vermessen und der Grund angepasst. Kosten mussten die Vorbesitzer tragen. Also nichts ersessen. Liebe Grüße |
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Wieder mal sind die Angaben nicht eindeutig genug, um eine Antwort geben zu können. [ref]vespa1947:56162#56162[/ref] Was ist mit "Grundkataster" gemeint?? Den Begriff gibts nicht! Ist "Grundsteuerkataster" oder "Grenzkataster" gemeint??? Für mich klingt die Frage eher nach "Grundsteuerkatster"! Aber wie gesagt, wir wissen es nicht! Auch das ist irreführend bzw. falsch: 1953 gabs noch keinen Grenzkatatser. Einen Grundsteuerkataster gibts allerdings schon viel, viel länger. Was also ist da 1953 genau passiert?? Was genau gibt es in der Steiermark nicht? Dieses Thema hier berührt keine Landesgesetze, also gibts keine Unterschiede zwischen den Bundesländern!! 1 |
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Ah, ok. Die Baugesetze sind ja von Land zu Land unterschiedlich. Dachte, das würde in diese Kategorie fallen und habe daher da Bundesland in dem ich wohne genannt, um besser vergleichen zu können. |
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Die genauen Grenzpunkte sind bei uns im "Grundbuch" so hinterlegt und lassen sich via Online- Sagis einsehen (das ist bei uns in Salzburg das onlinetool um die Grundstücksdaten abzufragen, auch Grenzpunkte, Nutzungsgrenzen usw.) |
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Wenn du unter Grundbuch DAS "GRUNDBUCH" meinst: Das Grundbuch hat nichts mit Grundgrenzen zu tun! Es geht hier um den KATASTER. Und da gibts 2 Varianten - den "GrundsteuerKATASTER" und den "GrenzKATASTER". Du musst also zuerst meine Frage beantworten: Sonst kann man dir deine Frage nicht beantworten, weil es insbesondere hinsichtlich Ersitzung zwischen den beiden Varianten einen großen Unterschied gibt. |
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Hallo Karl, ich finde hier leider nichts dazu, die Begriffe "Grundsteuerkataster" oder "Grenzkataster" tauchen in keiner meiner Unterlagen auf. Hier wird immer nur von GZ oder KG gesprochen, oder das Wort Grenzpunkte taucht auch auf. Und natürlich "Grundbuch und Kataster". Wie könnte ich das denn rausfinden? Schönen Tag! |
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Wenn es in den letzten Jahrzehnten keine Vermessung und Grenzverhandlung gegeben hat, wird das Grundstück nicht im Grenzkataster sein. Erkennen kann man es im Grundbuchauszug, da steht dann im A1-Blatt in der Zeile neben der Grundstücknummer ein "G" für Grenzkataster, im Mappenblatt beziehungsweise im Sagis ist bei allne Grundstücken im Grenzkataster die Grundstücksnummer unterstrichen. |
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Damit !vermute! ich den Pflegeabstand in der Breite eines Rasenmähers. Wurde im ländlichen Gebiet des öfteren angewendet. Habe ich des öfteren bei diversen Grenzverhandlungen mitbekommen. Leider wenn die älteren Besitzer verstorben sind oder es des öfteren veräussert worden ist, gehen leider solche Informationen verloren. Ruf beim zuständigen Vermessungamt an oder lass dir einen Grundbuchauszug bei deiner Gemeinde ausstellen (beides meistens kostenpflichtig) Übrigens: Teile eines Grenzkatastergrundstückes kann man nicht ersitzen, da man diese Grenzen eines vorherigen Grundsteuerkatasters immer mit allen Grundeigentümer im Beisein eines Zivilgeometers mit Unterschrift niederschreibt und somit diese Grenze oder Grenzpunkte rechtlich sichert. Aber.... man kann ein GANZES Grenzkatastergrundstück ersitzen, ich frage mich zwar, wie dieses möglich ist, aber vermutlich so wie in meinen ersten Absatz, jedoch nur im großen Stil LG |
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In OÖ sind alle Grundstücksgrenzlinien im Katasterplan abgebildet. Aber die durch Geometer festgestellten Grenzlinien sind besonders markiert, nur diese Grenzen kann man nach einer solchen Vermessung nicht mehr anders ersitzen. |