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Frage zu Architektenangebot

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  •  gokus82
15.1. - 23.1.2020
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo,

das Angebot eines Architekten schließt folgenden Tätigkeiten aus:

Regie-Verrechnungssätze
Ausschlussklausel:Im Honorarangebot nicht enthalten sind die Fachplanungsleistungen wie: Projektsteuerung, Terminplanung, Kostenplanung, Tragwerksplanung, Haustechnikplanung (zB. Leitungsführung für Lüftung, Abwasser, Heizung, Sanitäreinrichtung), Elektrotechnikplanung, Beleuchtungsplanung, Bauphysikplanung (zB. Wärmebrückenberechnung, Feuchteschutz, Gebäudeakustik, Raumakustik), Geometer, Geotechnik (zB. Baugrubensicherung, Wasserhaltung, Gründung, Oberflächenwässer, Retention, Versickerung), Brandschutzplanung, Fluchtwegplanung, Möblierungsplanung, Kanalplanung (zB. Abwasser, Regenwasser, Drainage, Versickerung, u.dgl.), Versorgungsleitungsplanung (zB. Gas, Trinkwasser, Elektrizität, Telekom, Glasfaserkabel, u.dgl.), Landschaftsplanung (zB. Freiflächengestaltung, (Ersatz-)Pflanzungen, Pflanzliste), Leistungen gem. B
auKG und der örtlichen Bauaufsicht, u.dgl.

Ist das üblich? 
Ich dachte, dass zB die Kostenplanung schon enthalten ist im Honorar.

  •  rabaum
  •   Gold-Award
15.1.2020  (#1)

zitat..
gokus82 schrieb: Angebot eines Architekten

Üblich ist was du vereinbarstDa gibt es zig Varianten.


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  •  furbo
23.1.2020  (#2)
Der Terminus Kostenplanung ist mir nicht bekannt. Ich kenne Kostenanschlag, Kostenschätzung, Kostenberechnung.
Bzgl. Architekteneistungen gibt die Önorm B 1801 Aufschluss. Ist eine gute Richtschnur. Was jedoch vertraglich festgehalten wird entscheiden die Vertragspartner.

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