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Das sollte euer Anwalt eigentlich am besten wissen? |
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Naja wir glauben das er es auch nicht genau weiß, auf was. Mal so mal so. |
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Wenn Mängel bestehen sollte doch zuerst auf Mängelfeststellung bzw auf Mängelbeseitigung geklagt werden, üblicherweise mit Fristsetzung und Androhung der Ersatzvornahme. Welche Mängel gibts und wer hat die festgestellt? Dann kommt ja noch Schadensersatz in Frage wegen der Bauverzögerung. Üblicherweise hat der Vertragspartner das Recht bestehende Mängel zu beheben. Wenn alles erfolglos ist kann mMn auf Vertragsaufhebung geklagt werden. Ihr müßtet überlegen was ihr überhaupt beabsichtigt und ob ihr grundsätzlich mit der Firma weiterarbeiten wollt- euer Rechtsanwalt sollte die Klageaussichten und die weiteren Schritte beurteilen können. Ihr könnt natürlich auch der Firma mitteilen ob sie einer Vertragsaufhebung zustimmen und unter welchen Bedingungen - das ist vermutlich die kostengünstigere und schnellere Lösung Andreas Teich |
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Wurde alles letztes Jahr schon gemacht. Hatten auch eine Beweissicherung seitens Gericht. Aber da es sich nur um eine Bestandsaufnahme handelt, gilt es nicht als Gutachten vor Gericht. Mit dieser Firma wollen wir nicht weiterbauen, da wir vorher schon einige Schwierigkeiten gehabt haben, aber jetzt ist der Ofen endgültig aus. Auch außergerichtlich gibt es keine Einigung, im Gegenteil, die Firma fordert mehr Geld (z. B von Ihnen in auftrag gegeben beweissicherung, kosten für unvollständiges Dach etc.) Leider bleibt nur noch der Gang vors Gericht |
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Vertragsauflösung? Wollt ihr denn noch Geld von denen oder die eher von Euch? In dem Fall müßten die doch klagen. Ansonsten Vertragsaufhebung vereinbaren, ggf einseitig erklären und Reaktion der Gegenseite abwarten. Das sollte aber euer Tevhtsanwalt beurteilen können- anderenfalls Rechtsanwalt wechseln und einen auf Vertrags- und Baurecht spezialisierten konsultieren, ggf Sachverständigenverband nach Kontakten befragen. Andreas Teich |